Ok, das hilft fürs erste schonmal gut weiter.
Zu 1 (Radlager): leider ist die Rep. 1,5 Jahre her, allerdings bin ich mit dem Inhaber befreundet. Sein (nachvollziehbares) Argument: "auch wenn der Fehler bei uns passiert ist und ich weis, dass das Auto praktisch nicht gefahren wurde (weil er bei uns stand), wie lange soll ich denn Garantie und/oder Gewährleistung geben? Irgendwann muss doch mal Schluss sein. Er bietet aus Kulanz 100 EUR an und reklamiert natürlich gleichzeitig, das mein Käufer die Rep sofort auf eigene Kappe hat machen lassen, anstatt zu ihm zu kommen.
Zu 2 (Getriebe): Der Käufer ist noch nie MB100 gefahren, aber Unimogbesitzer....
Ich bin zwar selbstständig, aber als Transportunternehmer, nicht als KFZ Händler. Die Lea war auf mich privat zugelassen, wurde nicht gewerblich genutzt. Die Tipps 1 und 2 von v-dulli (Danke!) werde ich so weitergeben und hoffen, das es das war :-)
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