Zitat:
Zitat von drdisketti
- vielleicht als Anti-Nachrüst-Lösung das Panel mit dem LWR-Verstell-Rädchen im Armaturenbrett gegen die Version ohne dieses aus einem ENR-bestückten Modell umrüsten  : das macht die Täuschung perfekt.
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Das mit der Eintragung ist halt so ne Sache. Ich bin früher auch mit einem "optimierten" Motorroller herumgefahren (Ich sag nur Malossi 172). Damals zählte ausschließlich die Frage, ob die Rennleitung den Umbau entdecken würde. Dieses Risiko hielt sich dann auch in Grenzen, solange man nicht gerade mit 130 geblitzt wurde...
Aber, wie dies eben so ist, stehen für mich als "inzwischen reifere Person" (und wahrscheinlich auch für die Leute, die hier auf Eintragungsfähigkeit pochen) eher Versicherungs- und Haftungsgründe im Vordergrund. Wenn´s mal übel kracht, schauen die gegnerischen Gutachter halt gern mal genau hin.
Meine Meinung ist daher, sich lieber einen Prüfer "zu suchen", der die Sache einträgt - ggf. auch ohne ANR und/oder SRA -, als nach dem Prinzip Hoffnung zu verfahren.
Bitte nicht sauer sein, dass ich als Nicht-Besteller hier meinen Senf dazugebe, aber ich denke, die Sache sollte ausgewogen betrachtet werden.
Gruß
Roland