Ich muss dementieren - wer AGB´s Lesen kann ist klar im Vorteil
Eine Zugriffsberechtigung auf die technischen Informationen innerhalb der Applikationen "WIS net" und "ASRA net" wird Privatpersonen von Snap-on nicht gewährt, da diese nicht zum berechtigten Personenkreis nach der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO Nr. 1400/2002 vom 31. Juli 2002) gehören.
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- macht er mir auch die Haare grau - ich bleib Ihm treu, meinem Vau -
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