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Oliver1965 09.02.2017 19:00

War´s das dann wegen wirtschaftl. Totalschaden?
 
Hallo zusammen,

ich sehe eben, dass ich gar nicht berichtet hatte.
Wer erinnert sich noch an den Sturm im letzten Monat?

Folgendes passierte in jener Nacht:
Vom Nachbar gegenüber wurde sein 3,70m großes massives Trampolin vom Sturm trotz geschützter Ecke erfasst, über den Feldweg gefegt.
Dann flog es volle breitseite gegen meinen Laubfrosch in die Beifahrerseite und rollte sich über die Heckklappe ab.

Kurzum, ab der Beifahrertüre:
Schiebetüre und Hekklappe müssen neu gemacht werden. zwischen C und D Säule neue Scheibe und Dellen richten, Kratzer auf dem Dach lackiert werden.

Heute war der Sachverständige einer großen blau/weißen Versicherung da, Vorortkalkulation: 3250 € denke..... Wirtschaftlicher Totalschaden.

Ich denke das war es dann mit der V-Klasse.


Ach ja, und den Schaden vom Peugeot hat er auch gleich als Auftrag gehabt.

Hier hatte Freitag vor 14 Tagen ein Landcrouiser (9 Sitzer) Fahrer gemeint er müsste die Scheibenwischanlage betätigen als er gegen die tiefstehende Morgensonne fuhr. Nichts mehr gesehen. Fuhr aud einen parkenden Audi 100 auf, schob den gegen meinen Peugeot 306 vom Sohnemann den es dann 15 m weiterschoß.

Auch das war´s dann. Verzogen - reif für den Schrott. Mit etwas Glück bekomme ich noch von der Versicherung 500-700 € dafür. Schade drum.
Aber Sohn mochte das Auto eh nicht weil es ein Schaltwagen ist.

Das Jahr fängt gut an was Autos betrifft.....

Bis dann
Oli

princeton1 09.02.2017 19:20

Wir wollen Bilder...!!!

Vom Trampolin + vom V...!!!

-:)

Grüssle
Nico

Oliver1965 09.02.2017 19:39

.... bekommt Ihr nachgereicht.
Allerdings erst morgen, wenn ich wieder am PC bin.

alexanderpeter 09.02.2017 20:28

So was ist natürlich sehr aergerlich. Dann noch zwei solcher Schlaege. Mit den Trampolin hört man oefter, dass die wegfliegen.
Bei der Sturmvorhersage müsste Dein Nachbar sich um eine Sicherung des Trampolin kuemmern. Das ist auch eine evtl. Bodensicherung durch Sturmhaken nicht ausreichend. Das ist auch in den Aufbau Anleitung so beschrieben.
Hat der Nachbar sich ueberhaupt nicht um eine Sicherung vor Sturm gekümmert, hat er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und muss für den Schaden einstehen.
Es sei denn er haette das Trampolin abgebaut vor dem Sturm und es im Gartenhaus verstaut. Wovon ich jetzt nicht ausgehe.
Ich glaube, da haste gute Aussichten auf Schadensersatz.
LG Peter

blondie 10.02.2017 05:59

Ja Schadenersatz zum Zeitwert.. hat er doch geschrieben

murphy 10.02.2017 08:12

Zitat:

Zitat von Oliver1965 (Beitrag 415509)
Heute war der Sachverständige einer großen blau/weißen Versicherung da, Vorortkalkulation: 3250 € denke..... Wirtschaftlicher Totalschaden.

War das Dein Sachverständiger oder der der gegnerischen Versicherung (vom Nachbarn)? Wenn ich schon Vorort-Kalkulation höre, fangen die ersten Alarmglöckchen an zu bimmeln. Als Geschädigter nimmt man sich immer einen eigenen unabhängigen Sachverständigen. Aber Obacht: Wenn Du nun schon den Schaden durch eine andere Stelle (Versicherung, Werkstatt) hast begutachten lassen, kann die nachträgliche Einschaltung eines Zweitgutachters gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen... das wiederum kann Dir Dein Anwalt sagen - alles nur Erfahrungen, keine Rechtsberatung :)

alexanderpeter 10.02.2017 08:51

@blondi
Hab ich schon gelesen, aber weist ja, wenn es um das bezahlen geht, da winden die sich oft raus. Da sind die Versicherer alle gleich. Da ist es dann mal hilfreich zu wissen wie die Gesetze sind.
Wie der Vorschreiber schon sagte, beim Vorortgutachten gleich den Preis zu nennen, na ja.
LG Peter

fluky 10.02.2017 11:47

Würde ich mit einem Anwalt darüber sprechen. Mein Vater hatte vor etlichen Jahren das selbe Problem bei einem Schaden an einer S-Klasse (LKW hatte Anhänger in den Kofferraum der S-Klasse eingeladen) auch Totalschaden, aber jetzt kommt´s er hat mit seinem Anwalt das so hingebracht das er die Reparatur bezahlt bekommen hat. Wegen Zustand und Wiederbeschaffungswert!? Mein ich noch zu wissen.

rollieexpress 10.02.2017 16:14

Das geht normalerweise nur bei sehr seltenen Fahrzeugen oder Oldtimer.

v-dulli 10.02.2017 16:46

Zitat:

Zitat von rollieexpress (Beitrag 415542)
Das geht normalerweise nur bei sehr seltenen Fahrzeugen oder Oldtimer.

Nicht ganz.
Da der 638er nicht ohne weiteres zu ersetzen ist dürfen die Rep-Kosten den Zeitwert übersteigen nur sollte man sich über die Höhe aufklären lassen. Ich meine es sind etwa 25% bis 30% nur kann ich es nicht mit Sicherheit sagen.
Natürlich muss der restliche Zustand dafür sprechen.


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