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Es gibt aber auch miese Typen im Straßenverkehr...!
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Naja, ein VW Fahrer......... :760:
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Wow! Ich dachte erst, dass wieder ein russisches Video kommt. Was für ein Rüpel.
Ich wäre gespannt, ob das Video in Deutschland vor Gericht zugelassen wird. Eine dauerhaft eingeschaltete Kamera schädigt doch nach einem Urteil die Persönlichkeitsrechte der Videographierten, oder? Auf der anderen Seite wurde wohl mal ein Video zugelassen, weil der Aufnehmende die Kamera für den Zweck der Beweissammlung extra eingeschaltet hatte. Ich hoffe, das wurde hier so argumentiert. |
Ernsthaft? Der fährt den um, weil er ihm den Stinkefinger gezeigt haben soll? Mit Vorsatz? Na dann mal ganz warm anziehen, das wird lustig für den A...
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besser machst Du es damit nicht. |
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Aus dem law-blog: http://www.lawblog.de/index.php/arch...killer-beweis/ -:) Gruss Nico |
Das geht recht einfach, auch ohne Zulassung der Aufnahme.
Fahrerflucht - Zeugen gibt es ja einige - da machen die Richter im Zivilprozess kein großes Federlesen - 30 Tagessätze zu Zahlen an die jew. Oberjustizkasse und weil´s so gerade so schön läuft gibt´s vom Straßenverkehrsamt für meist noch 3 Monate ohne Pappe gratis dazu. |
Zitat:
Wenn da der Fläppen mal nicht länger wech ist...!?! Könnte mir vorstellen, dass der Richter meint, dass so ein Typ "ungeeignet" ist für die Teilnahme im Straßenverkehr! Dann muss er ja auch noch die Behandlungskosten + den Materialschaden bezahlen! Ein teurer Emotionsausbruch...! -:) Gruss Nico |
Ich könnte mir vorstellen, dass die Cam Aufnahmen sogar vor Gericht verwertbar sind. Der Filmende hat mehrfach darauf hingewiesen, dass er eine Cam am laufen hat. Damit ist es keine unerlaubte, weil versteckte, Aufnahme.
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Zitat:
Ein sehr guter Bekannter fährt VW und mein Bruder auch schon seit Jahren. Beide sind keine Totfeinde von mir....... *zwinker* |
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