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princeton1 26.04.2015 11:01

Und während ich gestern auf dem Parkplatz bei BAUHAUS...
 
...meinen neuen Rasenmäher in meine nicht viel größere smarte Mobilitätslösung verstaute, sprach mich dort der Besitzer einer nagelneuen C-Klasse an, und sagte anerkennend, dass er noch nicht einmal ohne Umkarton in seinem Fahrzeug einen Rasenmäher mitnehmen könnte...!

-:)

[IMG]http://www.imgbox.de/users/marcopolo/image1101.jpg[/IMG]

-:)

Gestern endete die BAUHAUS-Aktion "Alter Rasenmäher gegen neuer Rasenmäher"
(Es gab € 40,00 Nachlass)
Ich habe aber auch nur eine alte verrostete Rasenschere abgegeben...!

-:)

Grüssle

Nico

uliri2 26.04.2015 12:07

Ja, Kofferraumvolumen anhand von Kleinstwürfeln ermitteln und dann 2000 Liter rausbekommen jedoch Rasenmäher geht nicht rein.........

Dafür sehen die neuen Autos aber Klasse aus.......

Versuch mal in einem beliebigen neuen Mittelklassefahrzeug für 30.000 Euro drei Kindersitze auf der Rückbank unterzubringen......

Ist halt leider oft nicht praxisgerecht.

Gruß
Uli

drdisketti 26.04.2015 12:16

Bei einem Bußgeld wegen verdecktem/nicht sichtbaren Kennzeichen hätte ich angesichts der verfügbaren adäquaten Mobilitätslösung direkt daneben allerdings nicht mitgeweint :802:

E-Klasse-Cabriofahrer kriegen nicht einmal einen Umzugskarton unter.

Im Peugeot 307CC meiner Frau hatte ich gestern einen (unzerlegten) Häcksler in den Kofferraum gelegt und den Deckel geschlossen. Ok, das Dach war auch geschlossen ..

VITO-Power 26.04.2015 13:47

In Frauenfahrzeuge müssen ja auch genug Bierkisten hineinpassen *ggg*

purple 26.04.2015 16:45

Zitat:

Zitat von drdisketti (Beitrag 367058)
Bei einem Bußgeld wegen verdecktem/nicht sichtbaren Kennzeichen hätte ich angesichts der verfügbaren adäquaten Mobilitätslösung direkt daneben allerdings nicht mitgeweint :802:

Das mit dem verdeckten Kennzeichen wäre gar nicht so recht geahndet worden. Wenn ich mir da die Ladungssicherung ansehe (ist da wirklich nur der eine blaue Gurt so eben über die eine Ecke gespannt?).......!

Das hat schon Qualität und im Falle einer Kontrolle wäre am Kontrollort die Fahrt wohl auch beendet gewesen.

thw 26.04.2015 17:30

Zitat:

Zitat von purple (Beitrag 367067)
Das mit dem verdeckten Kennzeichen wäre gar nicht so recht geahndet worden. Wenn ich mir da die Ladungssicherung ansehe (ist da wirklich nur der eine blaue Gurt so eben über die eine Ecke gespannt?).......!

Das hat schon Qualität und im Falle einer Kontrolle wäre am Kontrollort die Fahrt wohl auch beendet gewesen.

Dann hätte Nico gleich vor Ort den Rasen mähen können, und wenn das Gras dann noch anders gerochen hätte....

mbvk 26.04.2015 17:33

Dann hätten wir uns ja theoretisch treffen müssen. Auch wir waren mit den Viano mit Anhänger beim neuen Bauhaus. Unser Einkauf bestand allerdings aus Gehwegplatten und Erde für das neue Gewächshaus.

Da war ja die Hölle los. Als ob es morgen keinen Baumarkt mehr geben würde...
Okay wir waren auch da, aber es passte gerade.

drdisketti 26.04.2015 18:40

Zitat:

Zitat von purple (Beitrag 367067)
Das mit dem verdeckten Kennzeichen wäre gar nicht so recht geahndet worden. Wenn ich mir da die Ladungssicherung ansehe (ist da wirklich nur der eine blaue Gurt so eben über die eine Ecke gespannt?).......!

Das hat schon Qualität und im Falle einer Kontrolle wäre am Kontrollort die Fahrt wohl auch beendet gewesen.

Ladungssicherung ist übrigens die Sicherung der Ladung gegen im Fahrbetrieb auftretende Kräfte - nur mal so am Rande bemerkt.

Im privaten Bereich ist der blaue Gurt also 100% die Vorschriften erfüllend.

purple 26.04.2015 18:57

Zitat:

Zitat von drdisketti (Beitrag 367073)
Ladungssicherung ist übrigens die Sicherung der Ladung gegen im Fahrbetrieb auftretende Kräfte - nur mal so am Rande bemerkt.

Im privaten Bereich ist der blaue Gurt also 100% die Vorschriften erfüllend.

Solange Du so wie abgebildet nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmst, will ich Dir zustimmen. Der blaue Gurt reicht im privaten Bereich = auf Deinem Grundstück aus (verkehrsrechtlich, schadensersatzrechtlich kann es aber auch hier anders aussehen). Hier aber doch mal ein Auszug aus der Straßenverkehrsordnung:

§ 22 StVO Ladung:

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Die StVO unterscheidet hier nicht zwischen gewerblichem / privatem Transport von Ladung.

Aber wenn Du meinst, dass die Sicherung Deiner Ladung (so wie auf dem Bild abgebildet) ausreichend ist (weil privat), will ich das nicht weiter kommentieren.

grobstaub 26.04.2015 19:13

Solange das Fahrzeug steht ist es ja nicht schlimm ;)

Ich denke, die wenigsten DAUs wissen, dass Zurrmittel einer jährlichen Prüfung unterliegen.

Desweiteren sollte man sich über folgende Dinge Gedanken machen:

- zulässige Nutzlast Fzg.
- Lastverteilung
- zulässige Zugkräfte für Zurrösen
- zulässige Zugkräfte von Zurrmitteln
- benötigte Anzahl von Zurrmitteln in Bezug auf Ladungsgewicht, Reibbeiwert (Material Ladeboden zu Material Ladegut)

Usw usw usw...............


Schade, dass diese Thematik in der Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse B viel zu kurz kommt :(


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