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Und während ich gestern auf dem Parkplatz bei BAUHAUS...
...meinen neuen Rasenmäher in meine nicht viel größere smarte Mobilitätslösung verstaute, sprach mich dort der Besitzer einer nagelneuen C-Klasse an, und sagte anerkennend, dass er noch nicht einmal ohne Umkarton in seinem Fahrzeug einen Rasenmäher mitnehmen könnte...!
-:) [IMG]http://www.imgbox.de/users/marcopolo/image1101.jpg[/IMG] -:) Gestern endete die BAUHAUS-Aktion "Alter Rasenmäher gegen neuer Rasenmäher" (Es gab € 40,00 Nachlass) Ich habe aber auch nur eine alte verrostete Rasenschere abgegeben...! -:) Grüssle Nico |
Ja, Kofferraumvolumen anhand von Kleinstwürfeln ermitteln und dann 2000 Liter rausbekommen jedoch Rasenmäher geht nicht rein.........
Dafür sehen die neuen Autos aber Klasse aus....... Versuch mal in einem beliebigen neuen Mittelklassefahrzeug für 30.000 Euro drei Kindersitze auf der Rückbank unterzubringen...... Ist halt leider oft nicht praxisgerecht. Gruß Uli |
Bei einem Bußgeld wegen verdecktem/nicht sichtbaren Kennzeichen hätte ich angesichts der verfügbaren adäquaten Mobilitätslösung direkt daneben allerdings nicht mitgeweint :802:
E-Klasse-Cabriofahrer kriegen nicht einmal einen Umzugskarton unter. Im Peugeot 307CC meiner Frau hatte ich gestern einen (unzerlegten) Häcksler in den Kofferraum gelegt und den Deckel geschlossen. Ok, das Dach war auch geschlossen .. |
In Frauenfahrzeuge müssen ja auch genug Bierkisten hineinpassen *ggg*
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Zitat:
Das hat schon Qualität und im Falle einer Kontrolle wäre am Kontrollort die Fahrt wohl auch beendet gewesen. |
Zitat:
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Dann hätten wir uns ja theoretisch treffen müssen. Auch wir waren mit den Viano mit Anhänger beim neuen Bauhaus. Unser Einkauf bestand allerdings aus Gehwegplatten und Erde für das neue Gewächshaus.
Da war ja die Hölle los. Als ob es morgen keinen Baumarkt mehr geben würde... Okay wir waren auch da, aber es passte gerade. |
Zitat:
Im privaten Bereich ist der blaue Gurt also 100% die Vorschriften erfüllend. |
Zitat:
§ 22 StVO Ladung: (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Die StVO unterscheidet hier nicht zwischen gewerblichem / privatem Transport von Ladung. Aber wenn Du meinst, dass die Sicherung Deiner Ladung (so wie auf dem Bild abgebildet) ausreichend ist (weil privat), will ich das nicht weiter kommentieren. |
Solange das Fahrzeug steht ist es ja nicht schlimm ;)
Ich denke, die wenigsten DAUs wissen, dass Zurrmittel einer jährlichen Prüfung unterliegen. Desweiteren sollte man sich über folgende Dinge Gedanken machen: - zulässige Nutzlast Fzg. - Lastverteilung - zulässige Zugkräfte für Zurrösen - zulässige Zugkräfte von Zurrmitteln - benötigte Anzahl von Zurrmitteln in Bezug auf Ladungsgewicht, Reibbeiwert (Material Ladeboden zu Material Ladegut) Usw usw usw............... Schade, dass diese Thematik in der Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse B viel zu kurz kommt :( |
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