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Feuerwehreinsatz
Mal ne ganz ****e Frage...
Vor genau 6 Monaten ist meinem Bruder Benzin auf die Straße gelaufen, Tank war undicht. (Ganz alte Karre, aber frischer TÜV, soweit kein Rost, bis auf den Einfüllstutzen) Da das Fahrzeug auf mich zugelassen ist, habe ich heute eine Rechnung der Feuerwehr bekommen. 1. ist das normal das man nach 6 Monaten eine Rechnung bekommt? 2. wieso der Halter und nicht der Fahrer? (Er wurde dabei angetroffen) 3. würde soetwas nicht die Haftpflichtversicherung übernehmen? |
Manchmal dauert das, ja. 3 volle Jahre Zeit haben sie ja zuzüglich des angefangenen.
Das Fahrzeug hatte einen Mangel, der zum Schaden führte und nicht der Fahrer hat einen Unfall verursacht, zuviel getankt o.Ä. als Ursache. Die Rechnung würde auch die Kfz-Haftpflicht tragen, aber ob das lohnt (Rückstufung) ? |
Ich bekam damals bei einem Ölwannenschaden die Rechnung nach 3 Wochen.
Damals habe ich die Rechnung, glaube um die 300€, der Versicherung geschickt. Die haben mich dann angerufen, ob sie das wirklich übernehmen sollen, im Umkehrschluß würde ich über Jahre mehr an Prämien bezahlen. Als mir das dann durch den kopf ging, bat ich den Mitarbeiter der Versicherung das Schreiben im runden Aktenordner abzulegen. |
Zitat:
Guten Abend, das kann schon sein. Behörden Mühlen mahlen langsam. Denke mal erst der Fahrzeughalter. Ist oft einfacher. Kann sein, dass Du Dir das Geld dann vom Verursacher holen musst. Haftpflicht? Das ist nun ein Thema. Warum hat der Fahrer Dein Fahrzeug gefahren? Ausgeliehen? Vermietet? Als Mitarbeiter? Denke mal, wenn dann Teilkasko. Mag mich irren. |
Zitat:
Die Kasko trägt, wenn, nur Schäden am eigenen Fahrzeug. |
Zitat:
Das kann sein Helmut. Hatte ich ja in Frage gestellt. |
Zitat:
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1. 6 Monate bis zur Erstellung eines Leistungsbescheides sind nicht ungewöhnlich und durchaus noch im Rahmen. Wenn dann eine Freiwillige Feuerwehr beteiligt war, ist dieser Zeitrahmen "normal" (ist keine Kritik an Freiwilligen Feuerwehren, vielmehr an dem "ungeübten" Verwaltungsaufwand auch bei diesem Ehrenamt).
2. Behörde wendet sich immer an den "richtigen" Adressaten und unterscheidet hier zwischen dem Zustandsstörer un dem Verhaltensstörer. Verhaltensstörer = eine handelnde Person, die durch ihre Handlung...... Zustandsstörer = eine nichthandelnde Person, die für einen Zustand / eine Sache verantwortlich ist (Fahrzeughalter, Grundstücksbesitzer.....). Im vorliegenden Fall ging die zu beseitigende Gefahr von einem Gegenstand aus (einem Kraftfahrzeug) und somit ist der Pflichtige der für diesen Gegenstand Verantwortliche (Fahrzeughalter). 3. Der Schaden ist von der Haftpflichversicherung des Kraftfahrzeuges gedeckt (allerdings nur die Kosten für die Beseitigung der Störung, nicht für einen möglichen Schaden an dem Fahrzeug). |
Zitat:
Guten Morgen. Danke noch, sehr gut erklärt. |
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