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Neue Steuerrecht ab 12.12.2012: Wohnmobil wieder ohne 1,70m Stehhöhe !!!
"Fahrzeuge, die vom Finanzamt bisher als "unechtes Wohnmobil" eingestuft wurden, beispielsweise weil die Stehhöhe von 1,70 Metern an der Kochstelle gefehlt hat, werden seit dem 12.12.12 rückwirkend als Wohnmobile versteuert. Der Begriff "unechtes Wohnmobil" ist ersatzlos entfallen, zumal es diesen ja ohnehin nur im Kfz-Steuerrecht gab, niemals aber in der Fahrzeugverordnung."
Quelle: http://www.vw-bulli.de/no-cache/de/n...uergesetz.html Ergänzende Infos habe ich hier noch gefunden: http://www.verkehrsportal.de/board/i...owtopic=102266 |
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