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AlexDD 03.07.2011 17:15

Muss man Fahrerflucht eigentlich anzeigen?
 
Hallo zusammen, ich bin in der letzten Woche zweimal Zeuge eines Unfalls mit offensichtlich nur Sachschaden geworden.

1. Vor mir auf der Autobahn fährt auf der linken Spur in einer leichten Rechtskurve ein älteres Ehepaar einfach geradeaus. Volltreffer auf der linken Seite. Was die Leitplanke abbekommen hat, keine Ahnung. Sind jedenfalls einfach weiter gefahren und ich habe zugesehen, dass ich zügig überholen konnte.

2. Heute kommt mir aus einer Linkskurve ein BMW mit Warnblinker und abgefallener vordere Stoßstange entgegen. Sah komisch aus und in der Kurve sah man dann auch, dass er sich auf der feuchten Straße gedreht und einen Volltreffer in der Leitplanke gelandet hatte. Ich habe aufgrund der Überraschung das Nummernschild (nur noch hinten) nicht lesen können. die Leitplanke war auf alle Fälle deutlich beschädigt.

Ich bin dann schon ins Grübeln gekommen, ob man sowas nicht eigentlich anzeigen müsste. Wie seht ihr das?

Alex.

rollieexpress 03.07.2011 17:36

Also ich als Geschädigter war froh dass ich nen Augenzeugen hatte sonst hätt ich den Schaden selber zahlen müssen.

Übrigens den Schaden an der Leitplanke zahlen wir alle (Steuerzahler).

Wär schon schön wenn der Verursacher da ein bischen mehr zugeben würde (hochstufung in der haftpflicht).

Was Du machst musst Du letztendlich allein entscheiden!

drdisketti 03.07.2011 17:46

Insofern bin ich dafür, als häufig so etwas nicht ohne Grund passiert.

Wenn Alkohol im Spiel ist (ok, vielleicht eher weniger beim zitierten Ehepaar) kann das Schlimmeres vermeiden - nach dem Prinzip: diesmal eine Leitplanke, nächstes Mal ein Radfahrer.

princeton1 03.07.2011 17:49

Worüber sich doch manche Menschen so Gedanken machen...!
Also ich denke, dass bei "nur" Leitplanken-Kaltverformung man nicht jeden Verkehrsteilnehmer "verpetzten" muss!

"Herr Wachtmeister, ich habe genau gesehen, dass er die Leitplanke kaputt gemacht hat...!"


tschüss

Nico

Schopy 03.07.2011 17:54

Als Antwort auf die eigentliche Frage:

Du MUSST gar nichts anzeigen - abgesehen davon, wenn du von wirklich heftigen Dingern, wie z.B. Raub, Mord, Totschlag, Brandstiftung etc. erfährst und die Durchführung durch eine Anzeige dann noch verhindert hätte werden können.

Das es manchmal trotzdem Sinn macht, obwohl man selbst nicht geschädigt wurde, wurd ebereits erklärt...

Gruß

JohnDoe 03.07.2011 18:43

Zitat:

Zitat von rollieexpress (Beitrag 223238)
Übrigens den Schaden an der Leitplanke zahlen wir alle (Steuerzahler).

Das denke ich nicht...wenn der Verursacher des Schadens ermittelt werden kann, dann zahlt er bzw. die Versicherung...von daher Anzeigen ist meine Meinung...damit kann man dem Staat (also auch uns) die Kosten ersparen.

Woher weisst du das der Verursacher nicht besoffen ist und der nächste Gegner eine Familie mit mehreren Kindern ist und diese dann nicht mehr nach Hause kommen? Wer nicht in der Lage ist vernünftig am Straßenverkehr teilzunehmen, sollte entsprechend aus dem Verkehr gezogen werden...

Jan

v-dulli 03.07.2011 18:44

Zitat:

Zitat von drdisketti (Beitrag 223239)
nach dem Prinzip: diesmal eine Leitplanke, nächstes Mal ein Radfahrer.

Sehe ich genau so!

Auch ein meiner früheren Fahrzeugen wurde, angeblich unbemerkt, angefahren und nach Nennung von Zeugen wäre er - ganz plötzlich :760: - gleich wieder zurückgekommen.

Das Unrechtsbewusstsein nimmt, meiner Meinung nach, seit Jahren leider extrem zu.

Wer Mist baut sollte auch dazu stehen! Dafür gibt es die HPF.

drdisketti 03.07.2011 18:50

Zitat:

Zitat von v-dulli (Beitrag 223251)
...
Das Unrechtsbewusstsein nimmt, meiner Meinung nach, seit Jahren leider extrem zu.
...

Meinst Du nicht genau das Gegenteil - dass es abnimmt ?

v-dulli 03.07.2011 19:18

Zitat:

Zitat von drdisketti (Beitrag 223252)
Meinst Du nicht genau das Gegenteil - dass es abnimmt ?

Recht und Unrecht - was ist was? :802:

Fluffymobil 04.07.2011 07:50

Einfach mal von sich selbst ausgehen; Vermutlich würde sich ja jeder von uns bedanken, wenn sein Vahrzeug einfach mal so beim Parken von jemandem beschädigt worden ist, sich der/die Gutste frei nach dem Motto "Ist ja nur Sachschaden" oder "Trifft ja keinen Armen!" vom Acker macht und man dann zu den ganzen Unannehmlichkeiten auch noch auf seinen Kosten sitzenbleibt - im günstigsten Fall durch Hochstufung in der VK!

Ich würde mir allerdings gut überlegen, ob ich - fallbezogen natürlich - das ganze Anzeigenprozedere über mich ergehen lassen würde; Protokollaufnahme, Vernehmungen, danach evtl. eine Vorladung vor Gericht - in der man vom Rechtsverdreher des Verursachers als Verfahrenslaie i.d.R. ganz schön eingeseift werden dürfte, weil der ja schließlich vor seinem Mandanten einen auf dicke Hose machen muss - Kostenersatz für diese Bürgerpflicht leider Fehlanzeige!!! Da reicht u.U. eine kleines Zettelchen mit Ort, Datum, Uhrzeit und Kennzeichen an die Polizeinspektion. Den Rest übernimmt dann die Pozilei sebst und ein Geschädigter ist vermutlich froh über die "Schützenhilfe"

Gruß

Peter


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