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Andy G 11.04.2010 07:48

V230TD mit MwSt. zu verkaufen
 
Moin moin,

da mein W639 vor der Tür steht, muss ich nun meinen Alten verkaufen. Nun habe ich aber folgendes Problem:
Da ich ihn als Geschäftswagen genutzt hatte, muss ich den Wagen auch mit ausgewiesener MwSt. verkaufen...was bedeutet, dass ich die gesetzliche Garantieleistung gewähren müsste, was allerdings bei einem Alter von 12 Jahren und 270.000 km der reinste Irrsinn ist. Gibt es eine Möglichkeit dieses auszuschließen...auf legalem Weg?

Danke schonmal für Eure Mühe.

Gruß
Andy

rollieexpress 11.04.2010 08:31

Eigentlich stehen schriftliche Vereinbarungen beider Geschäftspartner doch da drüber! Wenn Ihr also im Kaufvertrag "gekauft wie gesehen" oder sowas vereinbart wär des doch eigentlich OK! Denke ich zumindest!!! Und das wär ein legaler Weg!

blondie 11.04.2010 09:52

verkauf ihn dir selber als Privatperson...dann verkaufste als Privatperson...so habe ich es immer gemacht. Weil wenn du gewerblich an Privat verkaufst musst du IMMER gewährleistung übernehmen. Klauseln wie "gekauft wie gesehen" oder" Bastlerfahrzeug" gelten nicht. Kannst es nur ausschliesen wenn du an Gewerblich verkaufst..

Andy G 11.04.2010 11:30

Hi Blondie,

dat funzt bei einer Einzelunternehmung leider nicht, da ich mir rechtlich gesehen nicht selbst etwas verkaufen kann. Geht nur bei Gesellschaftsformen.

Gruß und schönen Sonntag

Andy

katte13 11.04.2010 12:15

Hi Andy,

verkaufe ihn günstig(um so biliger um so besser für dich) an an einen Kumpel, der kann ihn ja dann weiter verkaufen!

Gruß katte13

Pilotuser 11.04.2010 12:43

Oder verkaufst ihn an eine Händler

der Vahrende 11.04.2010 12:50

Bei einem Alter von 12 Jahren ist der Vau doch voll abgeschrieben und hat nur noch einen geringen Restwert. Zu diesem Restwert kannst Du das Auto abgeben, ohne das Dir Finanzamt was kann. Vom den Restwert führst Du die Vorsteuer ab. Wem Du das Auto letztlich abgibst und was der, dem Du das Auto abgibst, dann damit macht, interessiert niemanden. Derjenige könnte es auch auch verschrotten, verschenken o.ä.
Dir stehen also völlig legale Möglichkeiten offen.

Andy G 11.04.2010 12:54

Danke Jungs,

so in der Art werde ich das machen.

Gruß
Andy


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