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-   -   Benötigte Radlast bei Anhängerbetrieb? (https://www.vclub-forum.de/Forum//showthread.php?t=52248)

cad184 18.02.2014 07:34

Benötigte Radlast bei Anhängerbetrieb?
 
Hallo,

ich bin für meinen Viano 2,2 CDI, lang, Baujahr 11/2011 auf der Suche nach Alufelgen. Dank diesem Forum habe ich schon gehört, dass man dabei auf die Radlast der Felgen achten sollte.
Dazu nun eine Frage:
Mein Viano hat 1470 kg als hintere Achslast eingetragen, welche sich bei Anhängerbetrieb um 150 kg (maxmale Stützlast) erhöht.
Sprich die maximale Achslast beträgt bei Anhängerbetrieb 1620 kg. Danach bräuchte ich Felgen mit mindestens 810 kg Radlast. Diese sind aber schwer zu finden. Mit 800 kg gibt es ja einige aber dann wird die Auswahl sehr dürftig.

Kann ich auch Felgen mit zB 800 kg fahren, wenn mein Anhänger tatsächlich maximal 100 kg Stützlast hat (tatsächliche Achslast wäre dann 1570 kg). Oder müssen die Felgen für die maximale Achslast geeignet sein, auch wenn man diese gar nicht ausnutzt?

LG

Alex

V6 Mixto Lang 18.02.2014 08:00

Hallo Alex,

die Alufelge BROCK RC Design (gibt's in 17" und 18" für den V) hat z.B. 1000 Kg Radlast...... damit bist'e deutlich "auf der sicheren Seite"........:D

MBsilber 18.02.2014 08:06

>Felgen W639>Benötigte Radlast bei Anhängerbetrieb?
 
Zitat:

Zitat von cad184 (Beitrag 317518)
Hallo,

ich bin für meinen Viano 2,2 CDI, lang, Baujahr 11/2011 auf der Suche nach Alufelgen. Dank diesem Forum habe ich schon gehört, dass man dabei auf die Radlast der Felgen achten sollte.
Dazu nun eine Frage:
Mein Viano hat 1470 kg als hintere Achslast eingetragen, welche sich bei Anhängerbetrieb um 150 kg (maxmale Stützlast) erhöht.
Sprich die maximale Achslast beträgt bei Anhängerbetrieb 1620 kg. Danach bräuchte ich Felgen mit mindestens 810 kg Radlast. Diese sind aber schwer zu finden. Mit 800 kg gibt es ja einige aber dann wird die Auswahl sehr dürftig.

Kann ich auch Felgen mit zB 800 kg fahren, wenn mein Anhänger tatsächlich maximal 100 kg Stützlast hat (tatsächliche Achslast wäre dann 1570 kg). Oder müssen die Felgen für die maximale Achslast geeignet sein, auch wenn man diese gar nicht ausnutzt?

LG

Alex

Hallo Alex,
welche Felgengröße willst Du montieren, 16-17-18-19 Zoll, daß sollte man wissen.
Grundsätzlich ist es doch so, daß die Radlast>auch bei Anhängerbetrieb< 750 kg pro Rad hat, also ist doch eine Felge mit 800 kg mehr als ausreichend.
Bei der Achslast 1500 kg im Viano od. Vito ist man doch gut dabei, selbst wenn hinten auf der A-Kupplung mal 100 kg Stützlast anliegen,daß Ges.Gew. der Anhängerkupplung z. B 2500 kg darf man sowieso nicht übersteigen, dann bleibt alles beim Alten.
Gruß MBsilber

cad184 18.02.2014 08:10

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 2)
Ich suche eine 17 Zoll Felge. Die Brock kenne ich, gefällt mir aber für meinen Viano in Cubanitsilber jetzt nicht sooo besonders. Am liebsten hätte ich sowas in der Art: schwarz mit polierten Flächen
Ronal R55, 950 kg

DBV Malaya, 800 kg

Lg

Alex

MBsilber 18.02.2014 08:11

>Felgen W 639> Benötigt Radlast bei Anängerbetrieb?
 
Zitat:

Zitat von V6 Mixto Lang (Beitrag 317523)
Hallo Alex,

die Alufelge BROCK RC Design (gibt's in 17" und 18" für den V) hat z.B. 1000 Kg Radlast...... damit bist'e deutlich "auf der sicheren Seite"........:D

Guten morgen Horst,
was will Alex mit 1 000 kg Radlast, die Anh-kupplung gibt doch eh nicht mehr her u. da würden doch normale Felgen reichen.ODER????
Gruß MBsilber

cad184 18.02.2014 08:50

Die Anhängerkupplung ist mit 150 kg Stützlast im Fahrzeugschein enigetragen. Die maximal zulässige Achslast wäre daher 1620 kg (1470+150). Die werde ich aber in der Praxis nicht erreichen. Der Wohnwagen darf nur 100 kg Stützlast haben.
Entscheidend ist für mich, ob ich bei Anhängerbetrieb zwingend eine Felge brauche, die mindestens 810 kg Radlast hat, oder ob es bei bei tatsächlich geringer Achslast (durch zB. kleinen Anhänger) ausreicht das tatsächliche Gewicht abzudecken.

Lg

Alex

drdisketti 18.02.2014 08:57

Zulässig wird das nur, wenn Du ablasten lässt (was kein Problem ist und kleines Geld kostet). In Deinem Fall würde ja eine verringerte Stützlast bereits ausreichen.

Tatsächliche Lasten sind in diesem Fall nur bei Überschreitung von (dann nachteiliger) Bedeutung.

Bedenke, dass Dein Auto auch in anderen Händen (leihweise oder bei Verkauf) sein kann und eine wie von Dir angedachte Beschränkung nirgends (betriebs-) sicher dokumentiert wäre.

cad184 18.02.2014 09:01

Ok, das heißt dann also ich muss zwingend Felgen mit mind. 810 kg Radlast haben.

Lg

Alex

V6 Mixto Lang 18.02.2014 09:10

Hallo Alex, Halo Reinhard,

denke, Ihr macht einen "gedanklichen Fehler":

Im Kfz.-schein ist unter Ziffer 7.1 und 7.2 die technische zulässige, maximale Achslast für die Vorder- und Hinterachse angegeben.

Auch wenn Du einen Anhänger anhängst (egal mit welcher Stützlast) darf diese maximale Achslast dadurch nicht überschritten werden! Du kannst also nicht zur max. Achslast noch die maximale Stützlast hinzuaddieren.

Die Radlasten müssen lediglich die maximal zulässige Achslast "erfüllen".

V6 Mixto Lang 18.02.2014 09:29

Vielleicht noch eine Erklärung zur "Stützlast":

Die Stützlast (Ziff. 13 im Schein) ist die maximale Kraft, die auf die Anhängervorichtung wirken darf. Das ist Herstellerseitig definiert. Der zweite Punkt: die Beladung des Anhängers muss so verteilt sein, das diese max. Last nicht überschritten wird.

Hier der Wiki-Link


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