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sh911 30.08.2016 06:11

Anhängelasten beim w447 250er
 
Hallo Vreunde,

nachdem der Ärger mit meinem Hobby kein Ende nimmt, der Vorgang ist mittlerweile bei den Anwälten ( Wobei ich Hobby hier soweit in den Schutz nehme, dass die zwar die Werksreparatur leider doch nicht Folgenlos geblieben ist, aber der Händler in Bocholt sich in allem quer stellt ), ich aber keine Lust habe mich auf die nächsten Jahre in rechtsanwaltliche Konflikte zu stellen und jedes mal :kotz:wenn ich mein Freizeitfahrzeug im Hof stehen sehe, möchte ich mir am Samstag einen neuen Wohnwagen bestellen, soweit ich mir mit dem Händler dort preislich einig werde.

Nach aktuellen Stand wird es jetzt ein Schwede werden. Dieser wird allerdings, nach aktzuellen Stand meiner Zubehörliste doch recht schwer werden, im Moment bin ich bei 2,25 Tonnen Masse im fahrbereiten Zustand.

Die V-Klasse kann ja 2,5 Tonnen ziehen. Gibt es hier Möglichkeiten der Auflastungß ( Ich kann mich erinnern, dass es das früher mal gab, dann mit Steigungseinschränkungen...... )

Und wenn nicht, kennt einer zufällig die Reglung was passiern wenn man zuviel angehängt hat und rausgezogen wird? Tolleranzgrenze oder so?

MBsilber 30.08.2016 08:28

>Anhängelasten beim w447 250er
 
Ja ich denke Bußgeld, Punkte je nach Übergewicht und zum Schluss noch in den V umladen, wenn noch Gewichtsreserven vorhanden sind.
Und je nach >Beamten< 5% Toleranz.
Ich wurde letzte Woche in Holzkirchen raus gezogen zur neuen Polizeiwache gleich neben der BAB, dort musste ich eine geschlagene Stunde warten bis ich an der Reihe war, weil vor mir ca. 12-15 Wohnwagen gemessen wurden, da gab es dann schon mal >LANGE Gesichter< .
Gruß MBsilber

FXP 30.08.2016 08:49

Haarig und deutlich teurer als in D wird es bei unseren westlichen und südlichen Nachbarn.

Von den Oranjes weiß ich, dass die dortige Rennleitung speziell im Frühjahr, wenn die Deutschen ihre Boote und WoWas rüber bringen, verstärkt Anhängerkontrollen mit mobiler Waage auf Raststätten durchführen.
Eine Motorradstreife lauert am Fahrbahnrand und sorgt dann dafür, dass verdächtige Gespanne auf den Rastplatz geleitet werden, dort erwarten einen dann ein größeres Aufgebot mit allerlei Technik und Fachwissen. In NL hat erfolgloses Umstauen ein sofortiges Abkuppeln zur Folge, der Hänger wird dort dann kostenpflichtig abgeschleppt und eingelagert...

Die Ösis haben in den Sommerferien zumindest an den Wochenenden auf den "Rennstrecken" nach Süden ebenfalls verstärkt Gespanne und WoMos kontrolliert.

"Fahrbereiter Zustand" ist das ein theoretischer Herstellerwert, dann würde ich mich persönlich nicht so nah an die Anhängelastschwelle heran wagen. Zeigt doch die Praxis, dass man 1. gerne viel mehr einpackt und 2. dass die Gewichtstoleranzen der Hersteller oft erheblich sind.

Mad 30.08.2016 11:22

Bitte vergiss die Stützlast nicht und betrachte diese bei Deinen Gewichten mit, d.h. bei meinem dürfen (und sollten) 150kg auf die AHK drücken, die vom Anhängergewicht nicht mit betrachtet werden und trotzdem als Gewicht im Anhänger sitzen.

D.h. ein Wohnwagen darf dann schon 2650kg auf die Waage bringen.

Es gibt auch Gutachten für Herstellunabhängige Auflastungen der AHK, Du musst nur mal danach suchen.

Gruß


Martin

sh911 30.08.2016 12:02

Ah, stimmt.... die Stützlast. Muss mal suchen wo die steht, oder weis jemand gerade zufällig was wir bei der neuen V-Klasse haben? Ist kein 4matic!

Ja, die Herstellerangaben sind auch immer so eine Seite, in Merkel`sche Märchensammlung, das weis ich. Ich hatte auch immer mit Gewichtsangaben des Wohnwagens aus der 2016er Liste gearbeit. Die ist beim 2017er Modell jetzt rund 200 KG höher angegeben. Der Wohnwagen selbst ist nicht von meinen Problem betroffen, der wird ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,8 To. haben. Ich muss also lediglich das Zugfahrzeugproblem lösen.....

Das mit dem Gutachten ist auch eine gute Idee, vielen Dank. Da schau ich mal ob ich was finde beim Inder-net.

Ich hoffe auf eine gute Lösung, in 1,5 Jahren muss ich den Nachfolge V bestellen und ich hätte schon gerne wieder einen "V"..........

sh911 30.08.2016 15:02

So, ich denke ich bin am Ende des Versuch`s dieses Problem zu lösen angelangt, will Euch aber noch davon berichten...

Also, nach Auskunft meines Vreundlichen Verkäufers wurde mein V schon mit dem Code QA4 bestellt. Dies ist die Erhöhung der serienmäsigen Anhängelast von 2000 KG auf 2500 KG. Eine weitere Erhöhung gibt es seitens MB nicht. Er hat sich dann nochmal für mich an seine Nutzfahrzeug Kollegen, speziell die Technik dort, gewandt und dies nochmal bestätigt bekommen. Einzigste Möglichkeit - ohne die Machbarkeit genau abgefragt zu haben - wäre das umrüsten auf eine starre Anhängerkupplung eines nicht MB Zulieferes zusammen mit einem Einzelgutachten. Hierbei gilt es aber zu beachten, dass das Gesamtzuggewicht nicht überschritten wird.

Mein Fahrzeug ist ein Leasingfahrzeug, welches - wenn der Wohnwagen voraussichtlich im April/Mai 2017 ausgeliefert wird, noch ca. 1,5 Jahre bei mir sein wird. Hier jetzt noch eine neue AHK montieren zu lassen halte ich für sinnfrei und weis jetzt gar nicht ob ich das überhaupt bei einem Leasingfahrzeug darf......

Ich werde wohl jetzt die Option nehmen, dass ich dann den neuen Wohnwagen so beladen werden, dass ich die zulässige Stützlast der V Klasse ( ich glaube die ist 150 KG..... ) ausnutze und so den Wohnwagen mit 2650 beladen ziehen kann. Bis auf die Schweiz soll das wohl auch kein Problem sein. ( Den Hobby fahre ich leider ja auch mit rund 150 KG überladen durch die Gegend, hier ist aber dann der Wohnwagen überladen, die Anhängelast noch nicht überschritten.... )

Jetzt bleibt mir nur zu hoffen, dass mein Vreundlicher bis zur Neubestellung eine Idee hat, ich möchte wirklich gerne weiter V vahren ( bin jetzt seit über 10 Jahren mit Renault Trafic, Fiat Scudo, Viano Mopf und jetzt V-Klasse in dieser Klasse unterwegs, ein trennen wäre echt schmerzvoll... )

VW bietet wohl in der Transporterklasse 2,8 und 3,1 Tonnen Anhängelasten an, beim Multivan soll man die Baugleichheit speziell nachweisen und bekommt das auch eingetragen...., keine Ahnung ob das stimmt. ABer wenn es bei VW solche Lösungen gibt, müsste es doch bei uns - den richtigen Auto`s - auch eine Lösung geben......

PS: Kann mir einer sagen, wie hoch bei beim W447 250er das Gesamtzuggewicht ist, ich finde das in den Papieren nicht......

K-1 30.08.2016 16:49

bei meinem V 250 ist eine Stützlast von 100 kg eingetragen (der Viano hatte glaube ich 150 kg).
Das Gesamtzuggewicht beträgt 5550 kg. Steht auf der Plakette an der B-Säule.

Mad 30.08.2016 17:33

Ich meinte im übrigen sowas:
http://www.sk-handels-gmbh.de/shop/g...v-klasse/56997

Am D-Wert der Kupplung dürfte es nicht scheitern, schau einfach nach was Deine jetzige Kupplung für einen D-Wert hat, dann kannst Du Dir die mögliche Anhängelast über den D-Wert-Rechner hier berechnen:
http://www.sk-handels-gmbh.de/fahrzeugdaten-kalkulator

Alles natürlich ohne Gewähr, habs selber nicht gemacht, sollte aber möglich sein.

sh911 30.08.2016 18:48

Wo kann ich den D-Wert finden? Beim T5 meines Bekannten war ein Zettel in der Tasche für den Kugelkopf. Beim V gibt es das ja nicht, weil der Kugelkopf hier ordentlich in eine Aufbewahrung kommt.....

sh911 30.08.2016 19:36

Noch ne Frage.... kann man eigentlich das Gesamtzuggewicht erhöhen lassen?a:)


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