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hannebambel 09.12.2010 14:13

Reifen 205/60 R16 96H zulässig
 
Hi,

ich könnte 4 Conti Wintercontact 830P in 205/60 R16 96H bekommen. Doch: Diese Größe ist nicht im Brief eingetragen. Hab mal ein bisschen gegoogelt und bin auf den Begriff "Reifenabrollumfang" gestosen. Habe dazu einiges recherchiert. Mit kleineren Abweichungen hinsichtlich möglicher Toleranzen war dort immer nachzulesen, dass eine Reifengröße aufgrund des Reifenabrollumfangs wohl nur zu einer bestimmten Abweichung zwischen Tachogeschwindigkeit und tatsächlicher Geschwindigkeit führen darf. Eine Quelle berichtete, diese Abweichung dürfe keinesfall ins Minus gehen, andere sagen +/- 4%. Was genau gilt, konnte ich nicht erruieren. Vielleicht weiss das jemand hier im Forum.

Nun ja, jedenfalls hab ich auch einen Rechner gefunden (in dem man nicht nur die Reifengröße sondern auch die Felgengröße eingeben konnte). Darin hab ich zunächst mal die 3 im Brief eingetragenen Varianten miteinander verglichen. Das sind bei meinem 638/2 230er Benziner: 195/70 R15, 215/65 R15 und auf LM 7Jx16 ein 215/60 R16. Die Geschwindigkeitsabweichung betrug vom 195 auf den 215/65 -1% und auf den 215/60 -2%. Der Abrollumfang war jeweils größer als beim 195er. Nun habe ich die 3 zulässigen mit meinem Wunschformat verglichen. Die Geschwindigkeitsdifferenzen betrugen beim 195 0%, beim 215/65 +1% und beim 215/60 +2%. Allerdings war der Abrollumfang verglichen mit dem 195er -0,5cm. Wie gesagt, konnte ich aber keine Regelung finden, dass dieser tatsächliche Umfang nicht kleiner sein darf.

Die Reifen wollte ich auf die Original LM-Felgen aufziehen. Die Tragfähigkeit ist also auch hier unbestritten.

Kann mir aufgrund dieser Daten jemand sagen, ob diese Reifen zulässig sind (logischerweise nach Eintragung) oder ob es eine Regelung gibt, die dem widerspricht? Hab mal einen "Fremd-Tüv" angerufen. Dort sagte man mir lapidar, der Abrollumfang wäre kleiner und deswegen würde es nicht gehen. Von Geschwindigkeit hat da niemand was gesagt.

Danke für hilfreiche Unterstützung


Klaus

hannebambel 09.12.2010 17:29

Nachtrag
 
Inzwischen hat mir der Tüv geantwortet:

Reifengröße wäre nicht in einem Vergleichsgutachten. Außerdem hätte das Auswirkungen auf die Bremsleistung.

Meine Anwort: OK, aber der Abrollumfang würde doch kleiner werden und das müsste die Bremswirkung verstärken und nicht verschlechtern.

Tüv: Hallo Hr. Schön,

Sie haben recht, wenn der Abrollumfang zu klein wird und somit der Hebel auf die Bremse kleiner ist bremst das Rad stärker.
Allerdings darf das Rad nicht überbremsen. Daher gibt es bei der Entwicklung des Fahrzeugs eine Bremsenberechnung
und darin ist festgelegt, welche Abrollumfänge bzw. Radhalbmesser für diese Bremse zugelassen sind.

Frage: Welchen Zweck hat denn dann ein ABS-System? Und weitere Frage: Der Abrollumfang beim Serienreifen 195/70 R15 liegt bei 205,5. Der beim 205/60 R16 läge bei 205. Differenz also die -0,5 cm . Wenn ich dass mal alle in Radien umrechne (dividiert durch Pi und durch 2), dann komme ich auf 32,72cm und 32,64cm. Differenz also 0,08cm oder 0,8mm. Ergo hätte der 195er, wenn das Profil um 0,8mm abgefahren ist die gleichen Daten wir der neue 205er. Wenn also die o. g. Aussage zutrifft, müsste ich ja den 195er sofort abmontieren, wenn er 0,8mm abgefahren ist, oder???

Lieg ich mit meiner Annahme richtig oder mach ich einen Denkfehler???

v-dulli 09.12.2010 18:23

Der Mann hatte entweder keine Ahnung oder keine Lust und das mit der Bremse ist in dem Fall völliger ****sinn.

Bezogen auf die Bremswirkung bekommst Du erst Probleme wenn das Rad und somit der Hebel zu groß wird und dadurch nicht mehr die vorgeschrieben Mindestabbremsung erreicht wird aber solch große Räder bekommst Du nicht in die Radkästen des V. Ein Überbremsen gibt es dank ABS nicht wirklich! Einzig das Ansprechverhalten verbessert sich mit kleineren Räder. So flache Reife kann man fast garnicht suf die 15" Felgen montieren dass die Bremse überbremst(extrem giftig im Ansprechverhalten).

Der 205/60 R16 ist geringfügig kleiner als der 195/70 15 und das im Bereich von ca 0,3 % und somit problemlos auf dem V zu fahren. Alleine die Fertigungstolleranz der einzelnen Reifengrössen ist grösser! Bezogen auf den Umfang des Normreifen der jeweiligen Grösse liegt oder lag die Tolleranz für Pkw-Reifen bei +1,5%/ -2,5%. Bei Conti auf der HP findest Du sehr viele und gute Infos(technischer Ratgeber) zum Thema!

Was Dein Tacho bzw. dessen Anzeige angeht brauchst Du dir in dem Fall übehaupt keine Gedanken machen denn ein kleinerer Reifen kann zu keiner falschen Anzeige im Sinne des Gesetzes führen.
Ein Tacho darf bis 7% vom Skallenendwert mehr aber nie zu wenig anzeigen. Dazu kommt dass man beim V die Möglichkeit hat den K-Faktor im KI der werkseitigen Bereifung anzupassen. Das erlaubt eine recht gutte Anpassung an viele Reifengrössen.

drdisketti 09.12.2010 22:56

Sorry (und kein Angriff auf die 638er-Besitzer unter uns, hatte selber deren 2):

Die Vorstellung eines zu giftig bremsenden V ist einfach abwegig !!

Geh' zu einem anderen TÜV und besorg' Dir vorher noch die Unbedenklichkeit vom Reifenhersteller für den Verwendungszweck und gut ist !

Gruß Reinhard

hannebambel 10.12.2010 10:39

Danke für Eure Infos
 
Ich denke auch der hat einfach keine Lust.....

Außerdem frag ich mich, ob mit ABS überhaupt ein Überbremsen möglich ist. Das ist doch ......sinn, oder?

Ich such mir jetzt wahrscheinlich einen anderen Prüfer, der in der Lage ist selbständig zu denken und nicht nur von seinen Datenbänken ausgeht.

Grüße

Klaus

v-dulli 10.12.2010 15:05

Ich habe selber 225/55 R16 eingetragen und der Reifen ist ähnlich groß.


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