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fiume09 19.01.2020 08:34

Betrüger bei Ebay.Kleinanzeigen
 
Hallo zusammen, gibt acht bei ebay.kleinanzeigen und V-Klasse Teilen. Ich wurde mit 1400€ verarscht für ein Satz Räder! Er verkauft Felgen und Sitze für die W447 Serie! Sogar in der Schweiz versucht er es auf zwei Plattformen! Keine Ahnung was ich nun machen soll...

Grüsse fiume09


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princeton1 19.01.2020 08:50

Setz doch mal ein en Link hier rein!

Wie hast Du denn bezahlt?

Ich dachte immer, bei den eBay Kleinanzeigen zahlt man bei Übergabe der Ware.

Ansonsten Anzeige bei der Polizei...

Gruss
Nico +Crew

thw 19.01.2020 08:50

Du kannst dich z.B. an eBay wenden und bitten den Vorgang überprüfen zu lassen. Sinnvoll auch von der Seite, Transaktion etc. Printscreens machen damit Du was in der Hand hast, bevor es gelöscht wird, das gilt auch für die Mails weil selbige per web auf die Onlineseiten zugreifen, und wenn die nicht da sind.
Nächster Schritt wäre Anzeige und Anwalt.
Allerdings musst Du die da wirklich sicher sein und es Beweisen, reines Bauchgefühl reicht da nichts und kann nach hinten losgehen.

Danidog 19.01.2020 09:09

Zitat:

Zitat von thw (Beitrag 461866)
Du kannst dich z.B. an eBay wenden und bitten den Vorgang überprüfen zu lassen. Sinnvoll auch von der Seite, Transaktion etc. Printscreens machen damit Du was in der Hand hast, bevor es gelöscht wird, das gilt auch für die Mails weil selbige per web auf die Onlineseiten zugreifen, und wenn die nicht da sind.
Nächster Schritt wäre Anzeige und Anwalt.

Nur Anzeige und Anwalt, Ebay Kleinanzeigen macht Null Komma gar nichts zur Strafverfolgung, höchstens den Nutzer sperren.

Auch Adressherausgabe ist nicht, man muss zwangsläufig den Weg über einen Anwalt bzw. Polizei gehen.

Der einzig sichere Bezahlungsweg ist gebührenpflichtiges Paypal " Waren und Dienstleistungen bezahlen" oder eben persönlich bar per Abholung ... Das Geld dürfte futsch sein, oft ist bei den Betrügern nämlich nichts zu holen:41:

rollieexpress 19.01.2020 09:40

Pay Pal ist nur für den Verkäufer gebührenpflichtig. Allerdings ohne Pay Pal ist EBay tabu für mich.

FXP 19.01.2020 10:06

Er schreibt hier ausdrücklich von ebay-Kleinanzeigen (nicht vom "normalen" ebay). Bei Kleinanzeigen gibt es keinen Käuferschutz, dort wird nur eine Angebotsplattform kostenlos zur Verfügung gestellt. Mit der Geschäftsabwicklung hat eby rein gar nichts zu tun.
Ein Rechtsweg geht daher nur über polizeil. Anzeige und einen Anwalt (vermutlich mit mäßigen Erfolgschancen).

Danidog 19.01.2020 10:24

Zitat:

Zitat von FXP (Beitrag 461869)
Er schreibt hier ausdrücklich von ebay-Kleinanzeigen (nicht vom "normalen" ebay). Bei Kleinanzeigen gibt es keinen Käuferschutz, dort wird nur eine Angebotsplattform kostenlos zur Verfügung gestellt. Mit der Geschäftsabwicklung hat eby rein gar nichts zu tun.


Das ist nicht ganz richtig ...


Auch für Verkäufe von privat an privat wie zum Beispiel über Marktplätze wie eBay Kleinanzeigen ist PayPal eine sichere Bezahlmethode. Damit Sie auch hier über den PayPal-Käuferschutz und PayPal-Verkäuferschutz abgesichert sind, sollten Sie darauf achten, dass Sie die PayPal-Services richtig nutzen. Folgende Hinweise sollten entsprechend befolgt werden:


Nutzen Sie „Geld senden für Waren und Dienstleistungen“
Bei PayPal gibt es zwei Möglichkeiten, Geld zu senden. Zum einen die gebührenfreie Variante „Geld an Freunde und Familie senden“ und zum anderen die gebührenpflichtige Variante „Geld senden für Waren und Dienstleistungen“. Der PayPal-Käuferschutz und PayPal-Verkäuferschutz gelten nur bei „Geld senden für Waren und Dienstleistungen“.



https://www.paypal.com/de/webapps/mp...y-and-security

stadler 19.01.2020 10:43

Auch PayPal ist keinesfalls eine sichere Zahlmethode !

Durch den Käuferschutz, bekommt der Käufer sein Geld zurück, wenn er z.Bsp. behauptet er hat die Ware nie bekommen. Dann ist der Verkäufer in der Beweispflicht das er die Ware übergeben hat, da reicht auch der Versandnachweis nicht !
sicher ist nur Barzahlung !
Ich kenne einen persönlich, da ist das genau aufgetreten !

mfg

Korsar 19.01.2020 11:17

Hallo,

Strafanzeige und Mahnbescheid und in der Folge dann Vollstreckungsbescheid (ist einfach, kostet nicht so viel und läuft, wenn Du Glück hast ohne große Gegenwehr durch - dann wäre die Forderung erst mal tituliert und man kann an's Eingemachte gehen). Wichtig ist beim Mahnbescheid als Grund des Anspruchs mit anzugeben, dass ein Betrug vorliegt, Verweis auf Strafanzeige. Das ist wichtig, wenn sich das Gegenüber in eine Insolvenz flüchtet, dann bleibt hinterher die Forderung trotz evtl. Restschuldbefreiung klagbar. Sprich wenn er alle Verbindlichkeiten "los" ist, könntest Du aus Deinem Vollstreckungsbescheid weiter mit staatl. Hilfe (Gerichtvollzieher, Eintrag einer Hypothk auf ein evtl. vorhandenes Grundsück, Kontopfändung usw.) versuchen Dein Geld + Kosten zurückzubekommen.

Ist natürlich aufwändig, kostet Geld und die Erfolgsaussichten sind unklar aber oft zahlt sich Hartnäckigkeit aus. Die anderen oben genannten Wege kann/sollte man natürlich trotzdem versuchen.

Viel Erfolg

blondie 19.01.2020 11:21

Zitat:

Zitat von fiume09 (Beitrag 461864)
Hallo zusammen, gibt acht bei ebay.kleinanzeigen und V-Klasse Teilen. Ich wurde mit 1400€ verarscht für ein Satz Räder! Er verkauft Felgen und Sitze für die W447 Serie! Sogar in der Schweiz versucht er es auf zwei Plattformen! Keine Ahnung was ich nun machen soll...

Grüsse fiume09


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Wie hast du bezahlt?


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