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david 21.05.2017 15:53

zulässiges Gesamtgewicht / Achslast
 
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Hallo Leute

Möchte mir gerne 18" Sommerfelgen mit der Traglst von 790kg zulegen. Obwohl es vom max. zulässigen Gesamtgewicht 3.05t passen würde, stehe ich vor einem Problem. Die hintere Achslast ist mit 1650 kg angegeben..... siehe Fahrzeugschein.

Wegen der hohen hinteren Achslast ist die Felgenauswahl extrem eingeschränkt. Das noch grössere Problem sind passende Reifen zu finden......

Besteht aus technischer Sicht überhaupt ein Unterschied zwischen der normalen Variante "2" mit der Hinterachslast 1550kg und Variante "3" mit 1650kg? Gemäss meinem Händler sollen beide Versionen Identisch sein.

Habe nun Rücksprache mit der Zulassungsstelle gehalten. Wenn ich einen "technischen Beschrieb" bringen kann, dass die beiden Varianten identisch sind, könne der Eintrag im Fahrzeugschein problemlos korrigiert werden.

Hat jemand schon mal was ähnliches gemacht oder kann mir sonst wie weiterhelfen? (Von meinem Händler bekomme ich keine Hilfe).

Gruss
David

zwerg 21.05.2017 17:51

Hast du eine AHK dran?

david 21.05.2017 19:30

nein, keine AHK.

Holger 21.05.2017 22:09

Felgentraglast
 
Hallo,

ich hatte das gleiche Problem, zumal ich auch eine AHK montiert habe und auch nutze.

Ich fahre folgende Kombination auf einem Viano V6 CDI BJ 01/2014 (W639):

Felge: Borbet CW3 8,5J x 19 H2 ET 50 (Traglast 960 kg)
Reifen: Conti Sportcontact 5P 255/40 R 19 ZR 100 Y

TÜV-Eintragung ohne weitere Änderung
Fahrverhalten ohne und mit Anhänger (100 kg Stützlast, ZulGG 2000 kg) problemlos

Bei mir ist die Eintragung ab Werk:
Zul. Achslast VA + HA 1550 kg, bei Anhängerbetrieb Zul. Achslast HA + 100 kg => Also auch 1650 kg

david 21.05.2017 23:11

Holger, beziehen sich diese 1650kg lediglich auf die AHK. Also ohne AHK nur 1550kg Achslast?

Wenn dem tatsächlich so ist, wäre mein Problem gelöst.....

Ich möchte keine grössere Felge als 18", meine Wunschfelgen habe ich bereits gefunden....

Steffen69 22.05.2017 14:35

@david
Kommt wohl auf die Eintragung an... Und bei dir stehen da 1650 ohne Verweis auf den Anhängerbetrieb. Vielleicht geht da noch was mit Ablastung? In D wäre das wahrscheinlich machbar...

@Holger
Bei mir stehen dort auch unter 7.1/7.2 1550 kg. Allerdings in den Bemerkungen steht F.1/F.2 +100 b.Anh.Betr. Ich verstehe es so, dass die Gesamtmasse nach F.1/F.2 wegen der Anhängerkupplung auf 3150 angehoben wird. Beeinlusst das auch die Achslast nach 7.1/7.2? Davon steht ja eigentlich nichts in der Bemerkung...

Gruß, Steffen


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