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Wolle07 04.02.2015 07:36

Parken
 
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Was bedeutet denn dieses Schild für die Zeit ab 5 Uhr bis 17 Uhr???
Besteht dann da ein Parkverbot? Halteverbot? Nur für PKW oder auch für WoMos?
WWW? WerWeissWas??
Wolle

V6 Mixto Lang 04.02.2015 07:50

Ich wage mal eine 1. Interpretation mit meinem einfachen "verkehrstechnischen Menschenverstand":

Ab 5 Uhr bis 17 Uhr besteht ein Parkverbot für PKW's; Womo's dürfen in dieser Zeit dort parken; über Nacht nur die PKW's....... .

Aber sag' mal: wo steht denn dieses lustige Verkehrzeichen???

rollieexpress 04.02.2015 07:50

Von 17.00 - 05.00 Uhr dürfen PKW dort parken. Also eine Nachtparkerlaubnis. Verbotsschilder sehen anders aus Horst??? Vielleicht herscht sonst Parkverbot für die ganze Strasse??

Mopeto 04.02.2015 07:57

Also ich interpretiere das so das man mit einem PKW von 17 Uhr bis 5 Uhr da parken darf.
Wohnmobile dürfen da nicht parken da extra das Schild PKW ausgewiesen ist da spielt es auch keine Rolle ob das WOMO nur 2,8 t wiegt.

Die Schilder stehen meistens immer dort wo man schön mit dem WOMO parken und übernachten könnte.
haben gaaaaanz viel Städte entdeckt die eigene WOMO Plätze anbieten ;-)

drdisketti 04.02.2015 10:22

Der Parkplatz ist nur von 17-5 Uhr einer und in dieser Zeit auch nur für Pkw - meine Interpretation.

Eine Zusatztafel gilt ja immer nur 1x für das direkt darüber befindliche Zeichen - insofern ist die Beschilderung "gewollt und nicht gekonnt".

Das Umfeld dazu würde Klarheit bringen (z.B. Behördenmitarbeitern zugänglich mit Schranke o.Ä.).

Korsar 04.02.2015 11:39

Hallo,


ZITAT: "Die Schilder stehen meistens immer dort wo man schön mit dem WOMO parken und übernachten könnte. Haben gaaaaanz viel Städte entdeckt die eigene WOMO Plätze anbieten"


Und auch sonst wo man keine "Übernachtungsgäste" haben will.

Deshalb ruhe ich mich immer nur in meinem PKW (FUN) aus .a.

DMA 04.02.2015 13:02

Zitat:

Zitat von Wolle07 (Beitrag 357350)
Was bedeutet denn dieses Schild für die Zeit ab 5 Uhr bis 17 Uhr???
Besteht dann da ein Parkverbot? Halteverbot? Nur für PKW oder auch für WoMos?
WWW? WerWeissWas??
Wolle

Parken von 5-17 Uhr erlaubt für PKW.

(Zeichen 314 + Zusatz Zeichen 1048-10)



Wenn in den KFZ-Papieren deines Womo "PKW" steht, darfst du dort stehen. Sonst nicht.

drdisketti 04.02.2015 13:49

Zitat:

Zitat von DMA (Beitrag 357383)
Parken von 5-17 Uhr erlaubt für PKW.
...

Wieso steht dann auf dem Zusatzzeichen "17-5 Uhr" ?

blondie 04.02.2015 14:13

Zitat:

Zitat von DMA (Beitrag 357383)

Wenn in den KFZ-Papieren deines Womo "PKW" steht, darfst du dort stehen. Sonst nicht.

was mach ich mit nen Vito mit LKW Zulassung? Weil Zeichen 1048-12 sagt ja :
nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

drdisketti 04.02.2015 14:37

1048-12 ist garnicht auf dem Bild ?!

Gluecksritter 04.02.2015 15:32

Parken - nur für PKW - im angegebenen Zeitraum erlaubt.

Siehe ADAC-Schilderwald

blondie 04.02.2015 16:18

Zitat:

Zitat von drdisketti (Beitrag 357399)
1048-12 ist garnicht auf dem Bild ?!

Ne das ist das LKW Symbol. Ich meine nur wozu zählt der Vito weil der ja nicht *PKW* ist

V6 Mixto Lang 04.02.2015 16:38

Zitat:

Zitat von Gluecksritter (Beitrag 357409)
Parken - nur für PKW - im angegebenen Zeitraum erlaubt.

Siehe ADAC-Schilderwald

Diese A**C-Verkehrzeichenübersicht ist wirklich gut; die Bedeutung vieler Schilder erschliesst sich ja leider nicht immer auf den "ersten Blick" heutzutage!

Ich hol die Übersicht immer raus, wenn die Frage der Polizei kommt "Haben sie das Verkehrszeichen nicht gesehen??" "Doch, gesehen schon, aber nicht verstanden, deswegen schaue ich hier ja nach!"

Aufgrund dieses erkennbar bemühten Verhaltens, verantwortungsbewußt am heutigen Strassenverkehr teilzunehmen, wurde ich bislang immer gelobt und durfte immer ohne Sanktionen weiterfahren..... ! :802::802::n_lachen2:

PS: Und die ganz harten Ordnungshüter kriege ich spätestens mit dem Angebot "Ich brühe Ihnen jetzt erst mal eine richtig leckere Tasse Cappucino!":802::802::n_lachen2: Hier der Link, wer diesen erfolgreichen Weg auch beschreiten will!

Korsar 04.02.2015 16:58

@blondie,

;) da Dein Vito weder PKW noch richtiger LKW (über 3,5t) ist darfst Du im öffentlichen Verkehrsraum gar nicht parken, weil Dein Kfz gibt es gar nicht a:) :rolleyes:

Pech gehabt - durchs Raster gefallen

Matthias S 04.02.2015 17:03

Vito=Pkw wenn nicht Lkw Eingetragen
Viano = sowieso Pkw
MP= Ich habe keinen...
Mit Pkw Eintragung im Schein darf man bei dem Schild stehen bleiben,
Wohnmobil oder Lkw Eintragung nicht.
So lese ich dieses Schild

purple 04.02.2015 17:26

Wie bereits schon mehrfach richtig angeführt handelt es sich hier um das Verkehrszeichen 314 Parken "erlaubt" (§42 Abs.2 StVO) mit den Zusatzzeichen 1048-10 (nur für Pkw) und 1040-30 (Zeitangabe = hier nur während dieser Zeit).

Für andere Fahrzeuge ist das Parken hier ausnahmslos verboten, für Pkw auch bzw. nur außerhalb des angeführten Zeitraumes.
Ausschlaggebend für die Bestimmung der Fahrzeugart ist die in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II eingetragene Art.

VITO-Power 04.02.2015 18:13

Wie müsste der Parkplatz ausgeschildert sein, wenn er von 5 - 17 Uhr uneingeschränkt und von 17 - 5 Uhr nur von PKW genutzt werden darf?
Ich würde die Beschilderung eigentlich so deuten ...

drdisketti 04.02.2015 19:43

§ 39 Abs. 3 StVO

"Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar [..] unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht."

- würde Deiner Auffassung widersprechen und "tagsüber parken für alle" ergeben.

purple 04.02.2015 21:59

@VITO-Power
 
Zitat:

Zitat von VITO-Power (Beitrag 357445)
Wie müsste der Parkplatz ausgeschildert sein, wenn er von 5 - 17 Uhr uneingeschränkt und von 17 - 5 Uhr nur von PKW genutzt werden darf?

Das wäre dann wie folgt:

VZ 314 (Parken erlaubt) - direkt darunter VZ 1040-30 (zeitliche Beschränkung 5 - 17 Uhr) - direkt darunter VZ 1024-10 (Pkw-Symbol mit dem Zusatz "frei").

Diese Beschilderung würde bedeuten, dass das Parken uneingeschränkt erlaubt ist, allerdings nur in der Zeit von 5 - 17 Uhr, und das Pkw von dieser zeitlichen Beschränkung ausgenommen sind (weil "frei").

blondie 04.02.2015 22:05

Was mache ich nun mit meinem Vito mit LKW Zulassung? Darf ich offiziell dort parken?

purple 04.02.2015 22:29

Zitat:

Zitat von blondie (Beitrag 357520)
Was mache ich nun mit meinem Vito mit LKW Zulassung? Darf ich offiziell dort parken?

Bei meinem Beschilderungsbeispiel direkt über Deinem Posting:

Ja, in der Zeit von 5 - 17 Uhr, in der Zeit von 17 - 5 Uhr nein. Aber nun mal aus dem echten Leben: Ist Dein Vito optisch auch eindeutig als Lkw zu erkennen? Wenn er optisch als Pkw gesehen wird, welcher Parkraumüberwacher kann/soll dann ein Ticket schreiben, wenn Du auch in der Zeit von 17 - 5 Uhr dort stehst?

Falls Du die Beschilderung aus dem Eingangsposting zu diesem Thread meinst, dann darfst Du bei dieser Beschilderung nicht dort stehen, denn das Parken ist nur Pkw in der angegeben Zeit erlaubt. Allerdings: Siehe hier auch meine Ausführungen von zuvor zur optischen Erkennbarkeit.

blondie 05.02.2015 07:21

Erkennbar ja und nein. Weil es selbst nen Mixto mit PKW Zulassung gibt. ;)

Korsar 05.02.2015 08:31

Hallo,

an den Beispielen, die hier so hochkommen sieht man, dass die ganze Regulierungswut vollkommen :kopfklatsch: ist.
Wir haben alle im Prinzip das gleiche Auto, der eine darf parken der andere nicht einer nur Tags der andere dafür Nachts. Der eine darf mit Hänger auf der Landstraße 80 km/h fahren der andere nur 60 km/h. Die Liste ließe sich sicherlich unschwer fortsetzen. Ich kenne da eine Kurve da ist für LKW 10 km/h vorgeschrieben, ich stelle mir gerade einen Vito 3.0 CDI mit LKW Zulassung und Sportfahrwerk vor :n_lachen2::n_lachen2:.lach..lach..lach.
Klar nicht erkennbar und so aber rein formell gesehen....

Schafft den ganzen Quatsch ab, wo bleibt die Eigenverantwortung. Egal wie man seinen Vito, Viano oder Vau zulässt immer erkauft man sich irgendwelche Nachteile, das ist reine Bürokratie und die hat noch keiner Volkswirtschaft wirklich genutzt.

Ich will niemand zu nahe treten (auch wir haben in der eigenen Familie genügend / genügend gehabt), aber diese "Übersetzung", die mir die Tage unter kam finde ich recht bezeichnend:
BRD = Beamten Republik Deutschland

drdisketti 05.02.2015 09:07

Hab' in §3 Abs. 2 Buchstabe b) nachgelesen - tatsächlich darf ein MP mit Anhänger auf Landstraßen nur 60 km/h !?

Der Viano und Vito Pkw und Lkw hingegen 80 km/h ..

Innerorts übrigens wenn z.B. 70 km/h erlaubt sind, darf auch der MP so schnell mit Anhänger (!).

Korsar 05.02.2015 10:17

Hallo,

das meine ich, das kapiert niemand und Regelungen, die nicht logisch / vernünftig sind finden keine Akkzeptanz und fördern nur die Staats-, Politikverdrossenheit.

Irgendwann führt das zum Kollabs oder zur Revolution.

thw 05.02.2015 21:06

Was regt ihr euch auf?
In den nächsten Jahren düsen alle Auto selbstständig rum, kennen alle Schilder, Regeln etc., und wenn nicht wird Online nachgefragt.

So gesehen, nicht Du, sondern Dein Auto weiß wie es sich verhalten muß.

Uns so wie Horst, geniesst man sein Expresso oder sonsiges Lieblingsgetränk (mit Alkohol? man selber fährt ja gar nicht...?!).

Matthias S 05.02.2015 21:48

Zitat:

Zitat von drdisketti (Beitrag 357567)

Innerorts übrigens wenn z.B. 70 km/h erlaubt sind, darf auch der MP so schnell mit Anhänger (!).

Anno 94 ich in Lkw-Fahrschule mit 12 Tonner und Drehschemelanhänger: Strecke leicht bergab, 100kmh freigabe:
erst BAB=80kmh
Kraftfahrstr. =80kmh
Zweispurige Straße außerh.= 60
Dann Ortsschild und Freigabe 100 =Vollgas was die Möhre hergibt, bis 100kmh
Alles innerhalb von max.3 Kilometern mit Fahrlehrer


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:42 Uhr.

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