Rostgarantie Vito/ V 638 - in der Auto Bild
In der aktuellen AutoBild Nr. 45 steht auf Seite 18 ein sehr interessanter Artikel "Hersteller haftet für Rostmängel" in dem es um Vito V-Klasse der Baureihe 638 und die MobiloLife Garantie geht.
Ein Urteil des Thüringer OLG verpflichtet den Hersteller unter bestimmten Umständen zur Übernahme der Rostsanierung. Grüße Frank |
Zitat:
Guten Abend Frank, das gilt aber bestimmt nur für die MobiloLife Garantie? |
Genau!
Grüße Frank |
Da gibts aber sicher wieder eine Menge juristischer Klauseln um den Hersteller von seiner Pflicht entbinden.:flex:
|
aber auf der mb website steht doch eindeutig
"Die Mobilitätsgarantie MobiloLife ist serienmäßig bei jedem Mercedes-Benz Pkw (ohne Viano und Vito) mit einer Erstzulassung zwischen 24.10.1998 und 31.03.2008*. MobiloLife gilt bis zu bis zu 30 Jahre ab Erstzulassung**" gruß dsz |
Zitat:
http://www.mercedes-benz.de/content/...tygo.0001.html |
.. dann aber nur 2 statt 30 Jahre ..
|
Zitat:
In dem von Frank zitierten Artikel bzw. in dem Urteil geht es um die Garantie gegen Durchrostung im Rahmen der Mobilo-Life. Für Viano, Vito und Sprinter gilt bezüglich Rost eine 12 jährige Garantie (zumindest steht das so in meinem Wartungsheft) Grüße Hans |
Mobilo Life
Hallo zusammen,
habe den Artikel in der AutoBild auch gerade gelesen. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist nach dem Urteil die Durchrostungsgarantie aber abhängig von den eingehaltenen Inspektionen, richtig ? Was ja dann vermutlich für 99 % aller 638er Fahrer wohl nicht mehr von Belang ist..... Gruß Uli |
Zitat:
Die Mobilo-Life Garantie gilt auch dann, wenn der Wagen in den ersten 5 Jahren nicht regelmäßig gewartet wurde, also erst ab dem fünften Jahr sind die Einträge im Wartungsheft wichtig. Grüße Frank |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:36 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Powered by vBCMS® 2.3.3 ©2002 - 2024 vbdesigns.de
(c) 2005-2024 1. Mercedes-V-Club Deutschland e.V.