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FXP 02.08.2018 19:14

Neues Unterforum - Dieselfahrverbote
 
Unter dem Oberforum "Erfahrungsberichte" habe ich das neue Forum "Dieselfahrverbote" angesiedelt.

Es dient dazu über die aktuellen Aussperrungen von Dieselfahrzeugen bestimmter Schadstoffklassen zu informieren.

Bitte nur Fakten posten und keine Gerüchte oder Mutmaßungen. Ich habe versucht den ersten Post etwas strukturiert aufzubauen. Bitte nutzt diese oder ein ähnliche, vielleicht bessere Struktur.

thw 02.08.2018 20:59

Bezüglich Hamburg und Diesesverbaot, wurden unabhängig des Dieseverbait, aber sehrwohl im Zusammenhang der Schadstoffe allgemeine, einige Hauptstraßen bei uns ab 22h die Geschwindikeit auf 30km/h reduziert.
Dies geschah soweit ich das mitbekommen habe, recht zeitnah (wenige Tage) mit den Dieserverbotstraßen.

Tja, Max Brauer Allee, einer der Gründe warum ich derzeit nach Feierabend kaum noch im CCC Club bin, der liegt direkt da drinnen....

Mopeto 03.08.2018 08:13

Mal schauen ob es die Navies mit aufnehmen, ähnlich den Motorradsperrungen am Wochenende etc.


Wenn das Navie fragt "bitte geben Sie Ihre Schadstoffklasse ein" :-)

thw 03.08.2018 09:48

Jedenfalls hat googleMaps unsere 4Wochen Baustelle (Horn -> A24/A1) drin und leitet um, gleich am ersten Tag, zumindestens wenn man den Flag für Verkehr aktiviert hat.

Allerdings, wenn ich eine Route über einer der Dieselgesperrten Straßen eingebe, gibt es kein Hinweis oder/und keine alternative Route..

gajukl 03.08.2018 18:07

siehe Green Zones. Explemplarisch für den aktuellen Erlass der Schwabenmetropole.https://uploads.tapatalk-cdn.com/201...4095d8dd6d.jpghttps://uploads.tapatalk-cdn.com/201...084c618b4f.jpghttps://uploads.tapatalk-cdn.com/201...3c1ab18bc3.jpghttps://uploads.tapatalk-cdn.com/201...d863172499.jpg

Metaphore 08.08.2018 12:49

Zitat:

Zitat von thw (Beitrag 444998)
Tja, Max Brauer Allee, einer der Gründe warum ich derzeit nach Feierabend kaum noch im CCC Club bin, der liegt direkt da drinnen....

Dann bist Du Anlieger und darfst die Straße befahren :)

thw 08.08.2018 16:06

Zitat:

Zitat von Metaphore (Beitrag 445231)
Dann bist Du Anlieger und darfst die Straße befahren :)

Nö, ein Anlieger bin ich nicht, eher würde ich einen Anlieger besuchen wollen, nur die Frage, wie wird das tatsächlich unterschieden (Beweislast)?

v-dulli 08.08.2018 16:27

Zitat:

Zitat von thw (Beitrag 445238)
Nö, ein Anlieger bin ich nicht, eher würde ich einen Anlieger besuchen wollen, nur die Frage, wie wird das tatsächlich unterschieden (Beweislast)?

Anlieger und deren Besucher dürfen einfahren.
Als Mitglied im CCC bist Du nicht nur Besucher sondern auch Anlieger.

Metaphore 08.08.2018 16:36

Zitat:

Zitat von thw (Beitrag 445238)
Nö, ein Anlieger bin ich nicht, eher würde ich einen Anlieger besuchen wollen, nur die Frage, wie wird das tatsächlich unterschieden (Beweislast)?

Im Sinne der StVO, bzw. im Sinne dessen wem das Zeichen "Anlieger frei" die Einfahrt erlaubt, eben schon!

Mein Fahrlehrer hat mir das damals so erklärt, dass mit "Anlieger" diejenigen gemeint sind, die ein Anliegen haben :D Im Gesetz gibt es den Begriff wohl grundsäztlich nicht, so dass es auf die übliche Rechtsprechung ankommt. Und eigentlich ist das ja auch nur logisch so, denn anderenfalls könnten ja genau die Anwohner, die ja auch geschützt werden sollen, selber keinen Besuch empfangen (um es mal überspitzt zu formulieren). Wir haben bspw. auch eine Straße um die Ecke da ist eine große Schule in der Ecke. Wäre ja albern, wenn da die Eltern zum Elternabend bspw. nicht reinfahren dürften... oder wenn sie ihre Kinder zur Schule bringen etc.

Wenn jemand Dir unterstellt, dass Du etwas Unerlaubtes tust, dann muss er das auch beweisen... würde ich zunächst vermuten, würde mich aber konkrete darauf einstellen, dass es hier eben anders ist. Denn grunsätzlich tust Du ja erst einmal etwas Unerlaubtes und wirst sicherlich erstmal nachweisen müssen, dass es in Deinem speziellen Fall eben doch erlaubt ist.

Ich denke, wenn Du einem Beamten im Zweifelsfall benennen kannst wohin Du willst, dann wird der damit auch kein Problem haben, dass Du dort hinfährst. Wenn es glaubhaft ist...

Ahhh.. Nachtrag: Auf der folgenden Seite steht, dass im Gesetzt klar vorgegeben sei wer Anlieger ist. bussgeldkatalog.org ...eine Quellenangabe ist dort aber nicht zu finden.

Ich würde mir beim Besuch des CCCs jedenfalls eine Sorgen machen.

blondie 08.08.2018 18:11

hier greift am ende das neue Datenschutzgesetz... ich muss keine Namen nennen... :802:


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