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Hat hier jemand Erfahrung und/oder Tipps für einen gewerblichen Fahrzeugkauf aus...
...der Schweiz?
-:) Es würde sich um einen Kauf von einem offiziellen Händler handeln, und ich wäre vorsteuerberechtigt! Ich gehe davon aus, dass ich das Fahrzeug zum Nettopreis erwerbe, 19% mit meinem Finanzamt verrechne und hier noch Zollabgaben tätigen (% ??) müsste...?! -:) Grüssle Nico |
so was?
https://www.benvanhelden.nl/Condorcl...MO05/SchGr.jpg sachdienliche Hinweise leider keine.... |
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4-räderig wäre die Mobilitätslösung der neutralen Eidgenossen schon...! -:) |
Sicherlich schon mal hilfreich: ADAC
Und der hier: Importbericht aus einem Forum Wegen der Steuerfragen würde ich lieber einen Steuerberater fragen (falls keiner vorhanden, einfach mal in einem der vielen Portale die Frage mit Gebot stellen). |
Ausland müßte man eine internationale Steuernummer haben, die deutsche geht da nicht...oder du kaufst mit Steuer an der Grenze Steuer zurück in Deutschland dann die 19% ich habe lieber keine internationale beantragt, da wirste anders geprüft. Die gehen dann davon aus das man im Ausland Geld verdient. Bei mir wars mal wegen Frankreich dort Häuser gebaut...
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Eine internationale Steuernummer hätte ich...!
-:) @Metaphore Vielen Dank für den hilfreichen Link...! -:) Grüssle Nico |
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Schon klar...! Die fängt mit "DE" an...! -:) |
Hallo Princeton1,
Ich habe im vergangenen Jahr einen Beschlag gekauft. Dafür brauchte ich eine EORI Nummer! Diese muß man in Deutschland beantragen. Geht im Internet. Ob das für ein Fahrzeugkauf nötig ist weiß dein Steuerberater oder der Verkäufer. Gruß Tischler |
ich denke wenn es sich um ein deutsches oder EU-Fahrzeug handelt, kommen keine Zollgebühren drauf sondern nur MwST. Oder ist es eine Egli-Kawa?
Ganz davon abgesehen, was ist in der Schweiz - umgerechnet - blliger als bei uns. (Außer Kaffee vielleicht und Sprit) |
Seit wann ist die Schweiz in der EU?
Kann mich an einen Bericht erinnern, wo ein Oldtimer auf Achse in der Schweiz war und div. Restaurationsarbeiten durchgeführt wurden. Bei Widereinreise diese Arbeiten aber nicht angegeben wurden. Die Rechnung fand sich alsbald im Handschuhfach. Daraufhin wurde Steuer plus Strafe fällig. Scheint eine gängige Praxis zu sein, auch im Bootsbereich. Ins Ausland fahren, günstig auf Vordermann bringen und das Versteuern „vergessen“. Die Behörde kennt seine Pappenheimer und schaut genau hin, wer ins Profil passt. |
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Wir handeln hier viel mit der Schweiz, daher mein Tip, auch wegen der Abwicklung dann: beim Zollamt anrufen. Die sind (hier) sehr freundlich und hilfsbereit und selbst daran interessiert, dass man nicht mit der Hälfte an Papieren dann vor denen steht. |
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Aber was den Reimport betrifft. Was spielt das für eine Rolle, ob jemand vorher was von einem Reimport wusste? Es geht doch darum, dass kein Zoll erhoben wird für ein in Deutschland hergestelltes Produkt. Davon habe ich jetzt schon häufiger gelesen. |
Erst mal da: https://www.adac.de/infotestrat/fahr...n/default.aspx
Die MwSt. musste erst mal dort zahlen. Nicht-EU-Land. Ob sich das auch dann noch lohnt, weis ich nicht, musste mal durchrechnen. https://www.12gebrauchtwagen.de/ratg...inige-hinweise Dann aus: https://www.frag-einen-anwalt.de/Aut...z--f24459.html ween Sie das Auto als Unternehmer für Ihr Unternehmen von einem schweizer Unternehmer erwerben, so kann der schweizer Verkäufer die rechnung netto ohne Umsatzsteuer ausstellen, sofern ihm eine Ausfuhrbescheinigung vorgelegt wird von Ihnen. Sie haben dann im Umsatzsteuervoranmeldezeitraum des Autokaufs eine in Deustchland nicht steuerbare Einfuhr zu versteuern (19%). Diese Umsatzsteuer wird im gleichen Voranmeldezeitraum als Vorsteuer wieder abgezogen, sodass sich insoweit ein umsatzsteuerlich neutrales Ergebnis ergibt. Kaufen Sie das Fahrzeug von Privat, so liegt keine Einfuhr vor, da diese an die Unternehmereugenschaft des Verkäufers geknüpft ist (keine 19%). Der schweizer Privatverkäufer berechnet ohnehin keine UmSt. Da die Schweiz nicht zur EU gehört, gelten insofern natürlich auch keine EU-rechtlichen Zollabkommen. Ob hierfür Zoll anfällt, erfragen Sie bitte direkt beim Zollamt, da die genauere Auskunft geben können. Ich hoffe Ihnen im Rahmen der Erstberatung weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Dr. Corina Seiter Allerdings aus 2005. So viel ich weis, hat sich das Gesetzt am 01.01.2018 geändert. Zollamt Schweiz: https://www.ch.ch/de/mehrwertsteuer-mwst/ |
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In diesem Fall geht es nicht um "billiger"...! Es handelt sich um eine schwierig zu findende Rarität...! -:) |
.frg.Hallo,
ZITAT: "was ist in der Schweiz - umgerechnet - blliger als bei uns. " Im Prinzip hast Du natürlich Recht. Es gibt aber wohl Sonderfälle. Z:B: da in der Schweiz die Reparaturen bei KFZ ziemlich teuer sind, soll man dort gerade hochpreisige verunfallte KFZ zu vergleichsweise günstigen Konditionen bekommen. ZITAT: "Es handelt sich um eine schwierig zu findende Rarität...!" so etwas dachte ich mir bereits und nun hast Du mich natürlich endgültig neugierig gemacht, aber da werde ich mich verständlicherweise noch etwas gedulden müssen. frg. |
Kann man die Alpen nicht einfach umfahren? Wie sieht es von Seiten Italien aus, Frankreich? Oder ist es da noch Teurer?
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Zitat:
Würde aber gerne wissen um was es geht, bin von Natur aus neugierig:schleim: |
Wir haben vor 2 Wochen ein Fahrzeug aus der Schweiz in Deutschland eingeführt. Auf den Kaufpreis kamen noch ca.33 % drauf inkl. MWST. Danach haben wir die Unbedenklichkeitsbescheinigung an der Grenze erhalten. Dem Logistiker vor Ort haben wir auch nochmal 80,- Euro bezahlt damit er den Papierkram für uns fertig stellt.
Grüße Ziya |
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