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Antischlingerkupplung wechseln, Kupplung ist aber in Fahrzeugschein eingetragen
Hallo,
mir war hier ja geraten worden, die "altertümliche" Westfalia SSK 2 gegen ein aktuelles Exemplar zu tauschen. Nun ist die SSK 2 aber wörtlich im Schein des Wohnwagens eingetragen für die 100km/h Zulassung. Ich fürchte, dann ist ein Tausch ohne Papierkram nicht möglich? Gruß, Martin |
Wenn die Kupplung abgenommen ist musst Du die dann zwangsläufig umtragen lassen.
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Vito/Viano - BB3 - Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP®) inkl. EBV - Elektronische Bremskraftverteilung ABS - Antiblockiersystem ASR - Antriebsschlupfregelung BAS - Bremsassistent ROM - Roll Over Mitigation RMI - Roll Movement Intervention LAC - Load Adaptive Control EUC - Enhanced Understeering Control TSA - Trailer Stability Assist (Anhängerstabilisierung) |
Ja, auch wenn der Viano das hat... aber soweit ich weiß, muß das "Anhänger-ESP" im Fahrzeugschein eingetragen sein, um für die 100km/h Zulassung zu gelten (woher soll der kontrollierende Polizist sonst wissen, ob das Zugfahrzeug Anhänger-ESP hat?)
Und das sehe ich bei meinem Viano nicht... Gruß, Martin |
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Wir haben erst kürzlich eine ältere ALKO-ASK-Kupplung durch ein Winterhoff-Modell ersetzt. Die schreiben dazu: EG-Typgenehmigung, keine Eintragung nötig.
http://www.winterhoff.de/produkt-kat...ng-bis-3500-kg Da im Fahrzeugschein des Wohnwagens Bj. 1998 mit 100er Zulassung auch die ALKO namentlich erwähnt wird, führe ich die Typgenehmigung der neuen Winterhoff-Kupplung in den Bordpapieren mit - und lasse es im Zweifelsfall drauf ankommen.box. Nachtrag: Hier steht noch was dazu: http://www.tuev-nord.de/de/checks-un...ssung-2618.htm Die Kernaussage ist wohl: "Kein Genehmigungsverfahren der Fahrzeugkombination durch die Verkehrsbehörde; die Zulässigkeit verantwortet allein der Fahrzeugführer." Ist man in Deutschland ja gar nicht mehr gewohnt, so viel Eigenverantwortung. Falls Du Dich allein auf das Pkw-seitige Anhänger-ESP verlassen willst, muss das in den Zulassungspapieren eingetragen sein. Ich würde ja die veraltete gegen eine neue ASK-Kupplung tauschen; die Dinger sind inzwischen echt komfortabel zu bedienen und ein Sicherheitsgewinn, egal welches Zugfahrzeug. |
ASK ist Voraussetzung für die 100 km/h. Egal ob Anhänger ESP vorhanden ist.
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Hallo,
so wie mir das bekannt ist stimmt die Aussage nicht ganz. Hier mal die verschiedenen Varianten / Voraussetzungen in Kurzform ( http://www.humbaur.com/wissenswertes...-regelung.html ) 100 km/h Regelung So dürfen Sie Ihren Anhänger für 100 km/h zulassen Sie wollen Ihren Anhänger für 100 km/h zulassen? Dann müssen diese Bedingungen erfüllt sein: Das Zugfahrzeug darf bis maximal 3.500 kg Gesamtmasse zugelassen sein. -Das Zugfahrzeug muss mit ABS (ABV) ausgestattet sein. - Die Reifen des Anhängers müssen auf mindestens 120 km/h zugelassen sein. Das ist bei Humbaur Anhängern Standard. Sie dürfen - außerdem nicht älter als 6 Jahre sein. - Sie müssen eine 100 km/h-Plakette am Heck des Anhängers anbringen. - Ist der Anhänger gebremst, braucht er auch hydraulische Radstoßdämpfer. - Das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeuges ist vorgeschrieben: 0,3 für ungebremste Anhänger 1,1 für gebremste Anhänger 1,2 mit Antischlingerkupplung. --------------------------------------------------------- Was mir nie ganz klar geworden ist, kann man durch eine Antischlingerkupplung bei einem ungebremsten Anhänger auch ein günstigerers Verhältnis hinbekommen als die läppischen 0,3 (die vollen 750 kg bekommt bekommt man nur mit den neuen MP's deren Leergewicht wohl deutlich über den Eintragungen in den Papieren liegt - 2500kg x 0,3 = 750 kg. a:) .tut. Wenn man auch nur mit einem um 0,1 besseren Faktor weg käme (BSP. Leergewicht 1950 kg x 0,4 = 780 kg) das wäre die Nachrüstung einer Antischlingerkupplung vielleicht ja wert? |
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Da ist der Faktor 0.8 und 1.0 |
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