![]() |
Es gibt aber auch miese Typen im Straßenverkehr...!
|
Naja, ein VW Fahrer......... :760:
|
Wow! Ich dachte erst, dass wieder ein russisches Video kommt. Was für ein Rüpel.
Ich wäre gespannt, ob das Video in Deutschland vor Gericht zugelassen wird. Eine dauerhaft eingeschaltete Kamera schädigt doch nach einem Urteil die Persönlichkeitsrechte der Videographierten, oder? Auf der anderen Seite wurde wohl mal ein Video zugelassen, weil der Aufnehmende die Kamera für den Zweck der Beweissammlung extra eingeschaltet hatte. Ich hoffe, das wurde hier so argumentiert. |
Ernsthaft? Der fährt den um, weil er ihm den Stinkefinger gezeigt haben soll? Mit Vorsatz? Na dann mal ganz warm anziehen, das wird lustig für den A...
|
Zitat:
besser machst Du es damit nicht. |
Zitat:
Aus dem law-blog: http://www.lawblog.de/index.php/arch...killer-beweis/ -:) Gruss Nico |
Das geht recht einfach, auch ohne Zulassung der Aufnahme.
Fahrerflucht - Zeugen gibt es ja einige - da machen die Richter im Zivilprozess kein großes Federlesen - 30 Tagessätze zu Zahlen an die jew. Oberjustizkasse und weil´s so gerade so schön läuft gibt´s vom Straßenverkehrsamt für meist noch 3 Monate ohne Pappe gratis dazu. |
Zitat:
Wenn da der Fläppen mal nicht länger wech ist...!?! Könnte mir vorstellen, dass der Richter meint, dass so ein Typ "ungeeignet" ist für die Teilnahme im Straßenverkehr! Dann muss er ja auch noch die Behandlungskosten + den Materialschaden bezahlen! Ein teurer Emotionsausbruch...! -:) Gruss Nico |
Ich könnte mir vorstellen, dass die Cam Aufnahmen sogar vor Gericht verwertbar sind. Der Filmende hat mehrfach darauf hingewiesen, dass er eine Cam am laufen hat. Damit ist es keine unerlaubte, weil versteckte, Aufnahme.
|
Zitat:
Ein sehr guter Bekannter fährt VW und mein Bruder auch schon seit Jahren. Beide sind keine Totfeinde von mir....... *zwinker* |
Manche Richter ticken aber auch nicht ganz richtig...!
-:) http://www.handelsblatt.com/auto/rat...g/9592856.html -:) |
Zitat:
Als ehemaliger MB-Verkäufer und jetzt wieder VW-Verkäufer ist es schwer unparteiisch zu sein. Aber im T5-Board wird auch so geboxt. Ich will auch nicht aus einer Mücke einen Elefanten machen. Beim nächsten Mal mache ich es so, wie in unserer Feuerwehr am Funk: Denken, Drücken, Sprechen :prost: |
Wer sich so verhält und dann noch fragt: "was soll ich denn sonst tun ?" ist hundertprozentig nicht für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet.
Wobei sich der Filmer natürlich auch, strenggenommen, Wegerechte angeeignet hat und bei der Verfolgung wahrscheinlich ca. 80 - 100 km/h draufhatte ( in bester Absicht, klar ); dabei war die Gefahr auch schon vorüber. ( Wehe, bei der Verfolgung wäre noch ein Unfall passiert... ) Eine sofortige Anzeige bei der Polizei hätte eher Sinn gemacht; wobei natürlich der Ausgang vor Gericht immer ungewiß ist und der Fahrer bestritten hätte, daß er gefahren sei bzw. daß es Absicht war. Trotzdem hätte ich in so einem Fall wahrscheinlich das Gleiche getan.... also die Verfolgung meine ich jetzt.... nicht daß es Mißverständnisse gibt... Gruß Uli |
Bei Verfolgung gelten Ausnahmen glaube ich zumindest mal gelesen zu haben, es handelt sich immerhin um eine Straftat.
Er darf nur niemanden gefährden. Grüße Kurti |
Zitat:
Tolle Urteile.... Und wenn ich mal 5 sek zu lange im Halteverbot stehe werde ich fast zu lebenslang verurteilt....:41: |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:48 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Powered by vBCMS® 2.3.3 ©2002 - 2025 vbdesigns.de
(c) 2005-2025 1. Mercedes-V-Club Deutschland e.V.