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Das FA hat meine Kfz-Steuer verdoppelt
:heul:
Hab dazu keine passende Rubrik gefunden, deshalb schreib ich´s mal hier rein. Bin sicher nicht der einzige dem das so geht. Also mein Mixto hat eine Lkw-Zulassung und dafür habe ich letztes Jahr 160,- Euro Steuer gezahlt. Der neue Bescheid ist mir dieser Tage ins Haus geflattert und weisst 365 !! Euro aus. Grund ist die Besteuerung als Pkw, dies hätte eine Überprüfung des Fahrzeugtyps ergeben. Ich kann zwar Widerspruch einlegen aber ich glaub nicht daß das was nützt. Ärgerlich ist das vor allem deswegen weil die Versicherung bei Lkw sowieso schon mehr hinlangt, und die gehen natürlich danach was im Fahrzeugschein steht. Auch sonst hat die Lkw-Zulassung Nachteile wie z.B. das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger. Nach der aktueller Lage hätte ich mir das Auto nicht gekauft, da wäre ein 8-Sitzer mit Pkw-Zulassung die bessere Wahl gewesen, zumal es da wesentlich mehr Auswahl gibt. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Und was ist die Lösung, ummelden auf Pkw? Geht das, was kostet das? Ein ratloser Mixto-Fahrer.frg. |
Doofe Frage, hast du mal beim FA angerufen und gesagt das dein Mixto eine LKW Zulassung hat? Muss man da nicht auch evtl. dementsprechenden Nachweis bringen? Trennwand oder so?
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Bin jetzt ein wenig verwirrt!
Du schreibst Dein in den Papieren als LKW klassifiziertes Fahrzeug wurde durch das FA jetzt als PKW versteuert?? Dann aber nix wie hin dort und den Schein uffn Tisch gelegt. Wäre mein erster Weg. Warum solltest Du Dein Fahrzeug ummelden?? Wegen dem Sonntagsfahrverbot?? |
Das FA ist an die Zulassungsart nicht gebunden und kann Fahrzeuge, die eher dem PKW - Charakter entsprechen, auch als solche versteuern.
Als ich unbedingt eine PKW - Zulassung für meinen Mixto wollte wurde ich in der NL doof angeguckt, folgte aber genau dem hier beschriebenem Gedankengang bezüglich der Bündelung der Nachteile. Wirklich ohne Probleme hat man eine LKW- Besteuerung beim Kasten mit Trennwand. |
Ich habe gleichlautende Post bekommen (dank 3,0 CDI mit verdreifachter Steuer).
Die Einspruchsbegründung brachte es an den Tag: die gehen von 3 Sitzreihen à 2 Sitzplätzen aus wegen der Angabe "6 Sitzplätze" in der Zulassungsbescheinigung. Damit wäre "das Gepräge" (O-Ton FA) dann überwiegend Personentransport als Lasttransport. Ich denke notfalls an Stilllegung der Sitzreihe beim TÜV durch entsprechenden Eintrag "2 Sitzplätze" in den Fahrzeugpapieren. Denn: einen Pkw hast Du durch diese unabhängig vom FA ausgesprochene Besteuerung nicht erlangt - z.B. die Versicherung bleibt teuer. Und umtypen kannst Du nicht, weil die Bodengruppe keine 2. Sitzreihe möglich macht (u.U. hast Du auch gar keine Fenster für eine weitere Sitzreihe hinten). Meinen Einspruch an sich habe ich übrigens wie folgt begründet: der geänderte Bescheid beruft sich auf § 2 Abs. 2a KfzStG in der Form vom Oktober 2010. Der wurde aber im Dezember 2012 ersatzlos gestrichen (!!). Damit ist der Bescheid unbegründet und nichtig, denn nach Aufhebung kann der § nicht mehr auf danach liegende Fälle angewendet werden. Mein Bescheid war übrigens RÜCKWIRKEND. |
Problematisch ist die Einstufung als Multifunktionsfahrzeug, in Verbindung mit der für Mixtos verbundenen 2. Sitzreihe und entsprechender Teilverglasung ...
Sollte in der Begründung ein Formfehler sein, so wird dieser bestimmt korrigiert werden ... durch einen gleichlautenden Bescheid mit neuer Begründung. |
Haben Sie nicht gemacht in meinem Fall, nur § 18 Abs. 12 als textlichen Hinweis ergänzt.
2. Sitzreihe geht beim Mixto nicht, wie schon geschrieben. Es zählen die Sitzreihen im Laderaum bzw. Fahrgastraum, nicht die im Führerhaus. Der Fahrerplatz zählt auch nicht (ohne den wäre es ja als Kraftfahrzeug gar nicht betreibbar). Sofern mit voller Bestuhlung mehr Platz für Ladung als für Passagiere zur Verfügung steht, bleibt es ein Lkw. Sonst würde jede Doppelkabine/Pritsche nun zum Pkw. |
Ich kenn mich in den §§ nicht so aus aber faktisch ist das jetzt so daß das FA z.B. Pickups mit Doppelkabine und eben auch den Mixto mit 5 Sitzen als Pkw einstuft, und zwar nur für die steuerliche Seite. Zulassung und Versicherung haben damit nix zu tun bzw. bleiben so.
Wenn ich´s richtig verstanden habe zählt das Verhältniss Laderaum/Passagierraum. Es ist auch Fakt das es z.B. bei VW einen 5-Sitzer (Transporter) mit Lkw-Zulassung nicht gibt oder gab, es sei denn er hat den langen Radstand. Während es beim Mixto selbst den kurzen mit Lkw-Zulassung gibt. Die FA-Tante hat das extra betont das damit eine angebliche Ungerechtigkeit nun abgeschafft sei, das Privileg hätten ja nur Vito-Fahrer gehabt. |
Einspruch kostet nichts und hält den Bescheid offen. Aussetzung der Vollziehung beantragen kostet auch nichts.
Dass das Finanzamt Bevorzugung von Mercedes gegenüber VW beseitigt, ist schon eine *dreiste* Argumentation. Es gibt ja noch Toyota, Nissan, Ford, Fiat, Peugeot ... Die Regel lautet (Zitat aus dem ersten Antwortschreiben) - Lkw, wenn mehr Laderaum als Fahrgastraum. Beim kompakten sind es ca. 59% Laderaum, beim langen 62% und beim XL dann 65%, die bei eingebauter Sitzbank verbleiben. Da der Mixto kein Schienensystem hat, sind das unveränderliche Werte. |
Die Regel heißt: Mindestens halbe Fahrzeuglänge als Ladefläche!
Das ging selbst schon beim T4 mit langem Radstand mit 6 Sitzplätzen! DoKa's sind ja auch LKW's für gewöhnlich. |
Na, Innen- und Außenmaße in einen Topf zu werfen wird nicht klappen.
Ein kompakter Vito Kasten (d.h. ohne Sitze hinten) wäre dann schon kein Lkw mehr, wenn er eine Hängerkupplung hat. Bei Doppelkabinen klappt es in keinem Fall als Lkw mit Deiner Regel. |
Ja den Einspruch werde ich einlegen, ganz kampflos möcht ich mich nicht geschlagen geben. Es ärgert mich auch wirklich sehr, nicht nur die "Steuererhöhung" alleine sondern als Handwerker hab ich mir bewußt den Mixto rausgesucht da er für mich einen sehr hohen Nutzwert hat. Ich habe seit etlichen Jahren immer einen Lkw als Firmenwagen und einen Pkw als Privatfahrzeug, damit ist das klar getrennt und der Lkw ist immer voll im Geschäft ohne Fahrtenbuch oder 1% Regelung oder dergleichen.
Ich hab mal die Begründung des FA abgelichtet und in mein Fotoalbum eingefügt, ich krieg´s irgentwie nicht in den Beitrag mit rein..frg. Auf jeden Fall reden Die da von 2 Sitzreihen und da ist die vordere mit eingeschlossen denn eine 3. gibts ja nicht. |
Bei meinem T4 war die Regel so. T4 LR = 639 Extralang!
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Also Grundlage der Bemessung ist laut FA die gesamte Nutzfläche des Fahrzeugs, also weder die Außenlänge noch die Ladefläche ist hier ausschlaggebend.
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Zitat:
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Hab noch nix brauchbares gefunden, außer der Link hier im Forum zur Autobild.http://www.autobild.de/artikel/zulas...w-2791322.html
Der macht auch nicht grad Hoffnung. |
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Zitat:
Das scheint mir ein sehr wichtiger Punkt zu sein. Ein Steuerbescheid der seine Begründung aus Gesetzen bezieht die so nicht mehr gültig sind, der ist ohne ausreichende Begründung! Hier sieht man "(2a) bis (2c) (weggefallen)" http://www.gesetze-im-internet.de/kr...005090927.html Anleitung zum ausmessen: http://www.motor-talk.de/forum/aktio...hmentId=699679 Als letzte Abhilfe bliebe beim Vito Mixto wohl noch die Austragung der hintersten Sitzreihe. |
Na da sind doch paar Ansatzpunkte für den Einspruch. Wenn es wirklich um die vorwiegende Nutzung geht wäre der Fall für mich klar, ich hab die hinteren Sitze schon seit Monaten ausgebaut und hab sie bis jetzt 4 oder 5 mal gebraucht. Aber genau deswegen hab ich das Auto gekauft, der Flexiblität wegen. (Als Nachweis fotografier ich das Auto mit ausgebauten Sitzen .a.)
Mein Steuerberater konnte mir nichts brauchbares sagen, empfiehlt aber schon mal vorsorglich ein Fahrtenbuch zu führen da das FA im nächsten Schritt wahrscheinlich die Privatnutzung unterstellt.:hammer: |
Beim fahrtenbuch kommt es darauf an, ob der gewerbsmäßige Fahrzeuggebrauch eine gängige Privatnutzung zulässt ...
Vernein wird die Privatnutzung regelmäßig dann, wenn eine Trennwand hinter der ersten Sitzreihe (Fahrer und Beifahrer) ist. Sollte es kein anderes Firmenfahrzeug geben, welches unter die 1% - regelung fällt, so würde ich sicherheitshalber ein Fahrtenbuch vorsehen. Ich bin mal gespannt, ob ich ein Fahrtenbuch vorlegen muss, da ich "nur" das durchgehende Lastschutzgitter montiert habe ... (was aber auch Sitzplätze dahinter ausschliesst) |
Zitat:
Eine Ladefläche, die den Beifahrersitz in die Berechnung mit einschließt ?? So mit Sitzkasten ausbauen und dann etwas zum verladen finden, was in die frei werdende Ecke mit 'reinpasst ? Ich berichte vom Ausgang in meinem Fall. |
Zitat:
- gilt auch für Zitat:
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Hallo zusammen,
Wurde das nicht 2012 wieder geändert, so daß das Finanzamt die Einstufung übernehmen muß? Ich dachte ich hätte da was gelesen, finde es aber im Augenblick nicht. Gruß Horst |
Das Finanzamt kann selbst entscheiden, ob es das Fahrzeug als LKW oder PKW einstuft, wenn beides von der Sache her möglich wäre.
Auch wenn zb im Fahrzeugschein LKW steht. Das haben die geändert, weil viele ja auch ihre 3 türigen Golf von der damaligen Post als LKW zugelassen hatten und das denen irgendwie "quer" ging. Das FA entscheidet das selbst! Ich würde Einspruch erheben! Unzwar pronto! |
wo ist das Problem,geh mit dem dem steuerbescheid zur Versicherung,und las ihn als pkw versichen,
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Ich glaub nicht daß die Versicherung das auch so sieht, die werden sich schön an die Zulassung halten und da steht Lkw.
Deswegen hab ich das Auto gekauft und dafür nutze ich es auch. Es geht mir ja auch um die Anerkennung der rein geschäftlichen Nutzung. Das wird mit Pkw-Zulassung sicher nix. Ich werde Widerspruch einlegen und vom Ausgang berichten. Übrigens hab ich grundsätzlich nichts dagegen meine Steuern ordnungsgemäß zu zahlen, aber hier sehe ich mich irgendwie bestraft und das gefällt mir garnicht. |
Die Anerkennung der rein geschäftlichen Nutzung hängt nun überhaupt nicht von der Zulassungsart oder der Steuereinstufung ab.
Rein die tatsächliche Nutzung entscheidet (auch einen als LKW zugelassenen Van kann ich privat nutzen) Sobald die private Nutzung als möglich angesehen wird, hilft nur noch das Fahrtenbuch. Die Möglichkeit der privaten Nutzung gilt aber normalerweise als ausgeschlossen, wenn entweder eine feste Abtrennung hinter der ersten Reihe (Fahrer und Beifahrer) ist, oder das Fahrzeug z.B. mit einer festen Werkstatteinrichtung versehen ist. Verhandlungssache ist es bei z.B. Vans, in dem die hinteren Sitze nicht eingebaut sind, wenn die ständige Beladung (z.B. Servicefahrzeug, also nicht durch Lieferverkehr) so aufwändig zu entfernen wäre, dass eine einfache private Nutzung nicht möglich ist. Bei mir hat bisher immer ein freundliches Gespräch mit meinem Sachbearbeiter geholfen (vor dem Widerspruch) um einen Widerspruch mit der richtigen Begründung wirkungsvoll zu verfassen. |
Moin, hab grad nochmal mit dem Finanzamt telefoniert. Sie sagen freundlich aber bestimmt die einzige Möglichkeit den Steuerbescheid wieder zu ändern ist das entfernen oder verschweißen der hinteren Sitzbefestigung und das Vorführen beim FA zur Abnahme. Ob die Sitze drinn sind oder nicht, selbst ob ich überhaupt welche besitze (ist schließlich keine Serienausstattung!) ist irrelevant, einzig die Möglichkeit welche einbauen zu können reicht aus um die Pkw-Besteuerung anzuwenden. Mein Hinweis auf die Paragraphen in der Begründung nützt auch nichts.:41:
Pkw-Versicherung ist möglich aber wahrscheinlich nur mit Änderung der Zulassung auf Pkw. Und ja, geschäftliche bzw. private Nutzung sind ein anderes Paar Schuhe. |
Da bei einem eingebautem Lastschutzgitter hinten keine Sitze mehr eingebaut werden dürfen, würde ich einfach noch einmal freundlich nachfragen, ob der Einbau eines solchen Gitters genauso eine Lösung bringen würde.
Mit dem Lastschutzgitter würdest du, da du das Fahrzeug ja geschäftlich zu Transportzwecken benutzt, auch einen Schritt Richtung Ladungssicherung gehen ... |
Ein Lastschutzgitter wäre eine Möglichkeit, obs dem FA reicht weiß ich nicht, denn man könnte es ja wieder ausbauen. Eine Erhöhung der Sicherheit bringt es auf jeden Fall.
Es nervt einfach daß die sich an paar cm Ladelänge festhalten und die tatsächliche Nutzung eigentlich keinen interessiert. Fahre ich mit nem Sprinter hoch und lang mit 6 Sitzen durch die Gegend ist die Lkw-Steuer ok aufgrund von genug Laderaum oder Länge. Aber so ein Monster-Auto brauch ich nicht. Ich werde mein Fahrzeug sehr wahrscheinlich so lassen wie es ist, denn so nutzt es mir am meisten, nämlich mit der Möglichkeit auch mal schnell 5 Sitze einzubauen. (Wenn grad jemand da ist der die 2er Sitzbank mitschleppt:tw:) Vielleicht wirds ja was mit der Pkw-Versicherung, spar ich da eben die 200€ wieder ein. Schwachsinnige Bürokratie sag ich nur, wie das Sonntagsfahrverbot für Transporter mit Anhänger. |
Ich hatte das selbe Problem beim Finanzamt in Neu Ulm / Bayern.
Mein Mixto ist kurz und hat 5 Sitze sowie teilverglaste Seiten. Mir war das aber zu doof mit dem Beamten. Bin zum Tüv und habe seit dem einen PKW. Ist unterm Strich sogar billiger durch die reduzierte Versicherung. Wie ist das aber mit der neuen Schlüsselnummer ? Ich hatte Glück und durfte die "Grüne-Feindstaub-Plakette" behalten..... |
Zitat:
Ich verweise hier mal der Einfachheit halber auf das T4 Forum ::guckstdu: http://www.t4forum.de/wbb3/board19-t...w-womo-halten/ Olaf |
Wer jetzt das Gesetz liest, sollte bitte auch §18 Absatz 12 Lesen ...
Das FA entscheidet immer noch! |
Hallo
War heute bei der Dekra und habe LKW auf PKW ändern lassen,ging alles ganz einfach und schmerzlos.Nur noch zur Zulassungsstelle und ummelden fertig.Zahle ich halt mehr Steuer aber weniger Versicherung und unterm strich noch gespart. Grüße Jentscher |
Ich bin schockiert. Ich Lese das zum ersten mal mit der Entscheidungsfindung des FA. Derzeit zahle ich nur die LKW Zulassung (160€), muss ich jetzt jederzeit mit einem Änderungsbescheid rechnen? Habe 2 Sitze vorne und eine Sitzbank dahinter. Lkw Versicherung zahle ich nicht viel. Wenn ich da jetzt auf PKW umschlüsseln lassen müsste würde ich durch die höhere Steuer sicherlich nicht sparen :-(
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Kannst mich gern kontaktieren, ich habe da schon Einiges erlebt ..
Gleiche Konstellation bei mir. |
Wer setzt sich beim FA hin und geht alle in unserer Fahrzeugklasse zugelassenen Fahrzeuge durch die als LKW zugelassen sind? Haben die nichts besseres zu tun. Armes Deutschland, kann man da nur sagen...
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Die wollen nur unser Bestes, nämlich unser Geld
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Schliessen von Steuerlücken würde ich das nennen. Es ist halt kein LKW, wird nicht als LKW eingesetzt ...
Mir persönlich nervt es, dass durch Raffgier und Tricksereien immer diejenigen Probleme bekommen, für die solche Regelungen eigentlich geschaffen wurden. Sei es Firmenwagen ... 1% Regelung ... Fahrtenbuch ...etc... nur weil so manch Unternehmen 5 Firmenfahrzeuge hat, bei einer Person ... oder ... oder ... |
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