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Rechte und Ansprüche bei einem Verkehrsunfall
Hallo,
nachdem ich hier im Vorum schon unterschiedliche Aussagen zum Thema Unfall, Gutachter, Anwalt usw gelesen habe ... will ich hier eine Sammlung von Tipps bzw Links zum Thema anregen. "Ist man selber Opfer eines Verkehrsunfalls geworden, so hat man gewisse Rechte und Pflichten bei der Schadensabwicklung (vorausgesetzt, man ist nicht selber der Unfallverursacher). Folgende Rechte stehen einem zu: die gegnerische Haftpflichtversicherung muss einem alle durch den Unfall entstandenen Kosten ersetzen (für Reparatur, Leihwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung usw.)
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Unverschuldeter Autounfall - Ihre Rechte
Wenn sie unverschuldet mit Ihrem KFZ in einen Verkehrsunfall geraten, haben Sie als Unfallgeschädigter folgende Rechte:
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Das Beste ist immernoch keinen Unfall zu haben!
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Bei Verzicht auf den zustehenden Leihwagen, habe ich mir schon zwei mal einen Teil der Kosten auszahlen lassen. Muss man mit der Versicherung aushandeln.
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Zitat:
Dafür gibt es wohl keine Rechtspflicht, aber ein motivierter Anwalt versucht auch solche Kosten geltend zu machen und manchmal klappt es. Trotzdem, auch ich fahr am liebsten unfallfrei! |
Rechtsschutzversicherung und Folgeschaden
Achtung zu Aussage bei Regel 9:
Bevor ich mir einen Anwalt nehme, muß ich zuerst mit meiner Rechtschutzversicherung sprechen, ob meine Klage Aussicht auf Erfolg hat ! Sonst zahle ich trotzdem selbst ! Gruss Uli |
Zitat:
MFG |
Zitat:
Meist genügt ja die einfache Abwicklung bzw die Vertretung der eigenen Interessen und Ansprüche durch einen Anwalt. Sprich, wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, dem muss die gegnerische Versicherung immer die anwaltliche Vetretung bezahlen. Im Falle einer Teilschuld trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten entsprechend. (deutsches Recht, im Ausland evtl anders ...) Tipp für häufig ins Ausland reisende: zusätzlichen Auslandsschadenschutz! http://www.aspect-online.de/lexikon/...schadenschutz/ http://www.kfz-versicherungen.net/ra...denschutz.html |
Rechtschutzversicherung
Hallo,
natürlich geht es nicht immer gleich um eine Klage, und das ist auch völlig egal. Eine Rechtschutzversicherung ist eine Versicherung wie jede andere auch, und wenn die zahlen sollen, suchen die häufig erstmal nach Wegen, dies zu vermeiden. Außerdem bricht mir kein Zacken aus der Krone, wenn ich den Fall vorher dort vorstelle, denn meine Ansicht kann eine ganz andere sein als die der Versicherung ! Und wenn ich grünes Licht bekomme, ist doch alles gut. Wenn nicht, spare ich mir evt. teure Anwaltskosten. Aber um Gottes Willen, jeder soll so handeln wie er es für richtig hält; ich gebe hier nur meine persönliche Meinung kund, und damit muß niemand anders einverstanden sein. Uli |
Zitat:
als Geschädigter beim KFZ Unfall hat man Anspruch auf anwaltliche Vertretung. Dem Anwalt kann die gesamte Schadensabwicklung übertragen werden. Man benötigt dafür keine Rechtschutzverischerung! |
Zitat:
Den der Anwalt bekommt seine Zeit von der Versicherung bezahlt. Kümmert sich man selber um alles, bekommt man nur eine Pauschale? Was da an Zeit bei drauf geht bei den ganzen Papierkram, wenn man nicht gerade ein Bürojob hat, und die Freiheit hier und da Telefonate zu erledigen und Faxe/E-Mails zu senden wüsste ich nicht wie man das ohne Anwalt hinbekommen soll. Bei mein letzten Unfall (der Totalschaden vom W203), habe ich 3 Tage versucht "schnell auf unkomplizierten Wege den Schaden zu regeln, (ADAC war die gegnerische Vers.), kaum erreichbar, man konnte zu dem Vorfall nichts sagenb, wusste nicht Bescheid, hin und her rumtelefoniert, als ich dann wegen Leihwagen fragte, hieß es ich könne erst Leihwagen nehmen wenn der Wagen repariert wird, allerdings war mir ziemlich klar das dieser nicht repariert würde, also Gutachten abwarten, solange kein Leihwagen.... Daraufhin habe ich die Sachen dem Anwalt gegeben, und mir den Leihwagen über ADAC Plus Mitgl. geholt... |
Mahlzeit
Die „10 Goldenen“ würde ich Pauschal so nicht unterschreiben! Der Einzelfall entscheidet und ja, die Zahlenden wollen immer nur mein bestes, die Kosten so gering wie möglich zu halten! Wobei man sich da auch nicht vertun darf, wenn die ein Haar in der Suppe finden, schießen die Unverhältnismäßig zurück, wobei denen es dann egal ist wie viel Geld das ausmacht. Nur der Geschädigte bekommt „nix“ davon! Vor einer „Aktion“ erst mal alles abwägen! Zu 1: Gerade wenn man Telefoniert, vorbeireitet mit Zettel mit Fragen und keine Zusagen die einem das Genick brechen können! Erst recht, wenn eine Antwort „erzwungen“ wird. Im Zweifel, „kann ich nichts zu sagen, muss ich klären“ um Zeit zu gewinnen. Zu 2: Kann auch die eigene Versicherung gefragt werden die nichts zahlen braucht, aber Hilfestellung geben weil die das Spiel ja nun auch kennen! Zu 7: Man kann schon sagen, dass ein Abtritt eine „Generalvollmacht“ ist. Aber nicht jeder nutzt sie „aus“. Manch einer kann und oder will nicht in Vorleistung gehen. Nur würde ich Fragen, „was habe ich davon?“ Wenn nix kommt außer BlaaaaBlaa „und für Sie ist das nur zum Vorteil“, dann welcher? Ist mir zu wenig! MFG Klaus |
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