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Alex K. 05.01.2009 21:00

Führerschein BE nachholen
 
Hallo liebe Forengemeinde,

ich überlege gerade meinen Führerschein ein wenig "aufzurüsten" da ich mit meinem "normalen" B Führerschein ja nur Anhänger bis 750kg ziehen darf.

Einerseits würde mich mal interessieren was mich mit diesem BE Führerschein an Aufwand erwartet und wie teuer es wird ?
Muss ich nochmal komplett theoretische und praktischen Prüfung etc ablegen?

Desweiteren gibt es ja auch eine Ausnahmeregel für diese maximale Zuglast mit dem B Führerschein.
Und zwar :

Zitat:

Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.
Das hieße ja quasi, das ich mit meinem normalen B Führerschein auch einen Wohnwagen ziehen könnte wenn das Gewicht insgesamt nicht über 3,5t steigt.Aber wovon muss ich dann Gewichtsmäßig beim Fahrzeug ausgehen ?
In der Zulassung steht zum Punkt Gewicht 1815 - 2315 kg !
Das sind ja satte 500kilo Unterschied und die machen doch schon einiges aus.Was zählt also rein rechtlich als relevant ?

Verstehe ich das also richtig, das ich (mal von 2315kg ausgegangen) einen Wohnwagen von 1185kg anhängen könnte ohne Ärger zu bekommen?
Also mal abgesehen davon das alle größeren Wohnwagen über 1300kg wiegen und mir das auch nicht viel nützt...

Ich danke euch vielmals für eure Hilfe !
liebe Grüße,
Alex

eddie1111 05.01.2009 21:27

Hi,

ich glaub du musst die "zulässige Gesamtmasse" nehmen. Also irgendwas um die 2,8 to beim Zugfahrzeug und dazu die Anhängermasse.

Aber sicher bin ich mir nicht.

Gruß

Alex K. 05.01.2009 21:38

Ui das wäre natürlich dann ein ganz schöner Unterschied.
Einen Hänger unter 700kg für 5 Personn finde ich sicher nicht ;-)

Alex K. 06.01.2009 08:24

Eddie, du hattest recht.Es zählt die zulässige Gesamtmasse, habe eben mal bei ein paar Fahrschulen angerufen.
Also komme ich um den BE Führerschein wohl nicht herum.

Für alle die es interessiert :

Sind lediglich 6 Pflichtstunden (praktische) und dazu halt die Kosten für Prüfung, Anmeldung beim Amt etc. Würde wohl an die 400€ kosten.
Ich hatte schon befürchtet nochmal Theorie machen zu müssen.

Aegir 06.01.2009 08:36

Was für eine Abzocke. Hänger fahren kannste anschließend bestimmt keinen Deut besser oder schlechter als vorher. Aber wir sind hier ja ohnehin das Volk der Scheine und Genehmigungen. Mit Dichter und Denker hat sich lang erledigt.

Pilotuser 06.01.2009 09:54

Zitat:

Zitat von Aegir (Beitrag 161600)
Was für eine Abzocke. Hänger fahren kannste anschließend bestimmt keinen Deut besser oder schlechter als vorher. Aber wir sind hier ja ohnehin das Volk der Scheine und Genehmigungen. Mit Dichter und Denker hat sich lang erledigt.

Kann ich nicht bestätigen. Mir hat es geholfen und der Fahrschullehrer hat mir noch einige Tips gegeben. Erst recht wenn man nicht viel fährt, ist eine kompetente Einweisung sehr sinnvoll.

Gruß

Pilotuser

eltako 06.01.2009 10:26

ich frage mich auch immer muss des jemand sein der viel Geld dafür nimmt, oder wäre es nicht ausreichend wenn des ein Kompetenter Bekannter macht. Aber was will man dagegen tun.

Alex K. 06.01.2009 10:50

Wohl wahr, letztlich regiert einzig und allein der Schein und die Genehmigung für die man vorher ordentlich in die Tasche greifen muss.

Ich finde es generell unverschämt extra Geld dafür zu verlangen, nur um einen größeren Anhänger ziehen zu können.
Letztlich ist das doch eh alles mit Übung verbunden und übermäßig gigantisch ist der Unterschied zwischen einem 750kg und meinetwegen 1000kg Hänger nun auch nicht, das man dafür um die 400€ hinlegen muss.

Es kann schon sein das man noch ein paar Kniffe dazu lernt, aber dann sollte es reichen wenn man mal eine oder zwei Stunden dafür nimmt.
Aber dieses hin und her gerenne von Amt zu Fahrschule finde ich einfach nur affig.

Pilotuser 06.01.2009 11:04

Ich meine auch nicht einen 1 Tonnen Hänger. Aber wenn man halt 2,5 T Hänger fährt und alle 15 Jahre Umzieht und noch einen Sprinter hat und sonst einen z.B. einen Astra fährt(es sind nicht alle gewöhnt einen Viano, ... zu fahren), ist es ein großer Unterschied und dann bin ich froh das nicht jeder gleich mit einem riesen Ding rum fahren darf.

Pilotuser 06.01.2009 11:06

Zitat:

Zitat von Alex K. (Beitrag 161612)

Es kann schon sein das man noch ein paar Kniffe dazu lernt, aber dann sollte es reichen wenn man mal eine oder zwei Stunden dafür nimmt.
Aber dieses hin und her gerenne von Amt zu Fahrschule finde ich einfach nur affig.

Da gebe ich dir vollkommen recht!

Aegir 06.01.2009 13:18

Zitat:

Zitat von Pilotuser (Beitrag 161614)
Ich meine auch nicht einen 1 Tonnen Hänger. Aber wenn man halt 2,5 T Hänger fährt und alle 15 Jahre Umzieht und noch einen Sprinter hat und sonst einen z.B. einen Astra fährt(es sind nicht alle gewöhnt einen Viano, ... zu fahren), ist es ein großer Unterschied und dann bin ich froh das nicht jeder gleich mit einem riesen Ding rum fahren darf.

Darin liegt doch genau der Irrsinn. Ich habe vor 10 Jahren den Sportbootführerschein erworben. Mein Wissen heute: nahe Null. Aber fahren darf ich.

Und wenn Dein obiges Beispiel vor 15 Jahre zum letzten Umzug den Schein gemacht hat, dann darf der heute auch noch. Kann es aber längst nicht mehr.

Pilotuser 06.01.2009 13:34

Von deinem Erste Hilfe Kurs heißt du auch noch 10%. Möglicherweise nicht mehr wie etwas ging, aber dass da was war worauf man achten muß.

hudemcv 22.03.2010 21:02

die BE regelung ist eine frechheit...jeder halbwegs anständige mensch würde auch nicht (auch wenn er dürfte) mal eben in den dicksten sprinter steigen und noch 3 t drehschemelanhänger dran hängen....

wer so unverantwortungsbewusst ist und an selbstüberschätzung leidet sollte den führerschein komplett abgeben....

BE kneift aber solche leute wie mich, die eben "etwas" spät geboren sind aber nun nur diesen B mist fahren dürfen.

ich habe ca. 5000 km erfahrung mit anähngern von ca. 1.5 t und ich darf trotzdem keine schwereren züge fahren als ein 17 jähriger, der gerade BE gemacht hat (mit nem LEEREN 750 kg anhänger an nem golf plus)

lächerlich...mehr nicht:760:

Fluffymobil 22.03.2010 21:09

Tja- da hat die Fahrlehrerlobby eben sehr gute Arbeit geleistet! Die denken eben an Ihresgleichen ;)

v-dulli 22.03.2010 23:35

....nicht weniger gefährlich ist es wenn ältere Fürerscheinbesitzer das erste mal einen 7,5tonner fahren! :kotz:

Das ist ein ausgewachsener Lkw!

In Ro war vor 30 Jahren und länger bei 3,5t Ende und die Klassen A, B, C, D, E,..... hat es ebenfalls schon gegeben. So viel zum Fortschritt in D! :kopfklatsch:


Dichter und Denker

Korsar 23.03.2010 08:30

Hallo,

mann Leute bin ich froh, dass ich noch meinen alten 3 er Führerschein habe, und mit einem Zugfahrzeug mit 7,49 t einen Anhänger mit Doppelachse faktisch fast ohne Gewichtsbeschränkung fahren darf. Wenn man es nicht gewohnt ist muss man halt etwas langsamer machen und wenn man sich nicht traut kann man sich ja freiwillig 2 Stunden bei einem Fahrlehrer nehmen bzw. ein Fahrsicherheitstraining (ist grds. auch ohne Anhänger sinnvoll m.E. sogar in wiederkehrenden Abständen zum Auffrischen - ich habe es schon 3 oder 4 mal hinter mir) für Gespannfahrer machen.

Da ist eben Eigenverantwortung gefragt. Aber die unterbindet unser Staat wo er kann und entmündigt seine Bürger so nach und nach und hinterher wundert er (der Staat) sich, wenn alle nach dem Staat und seiner Fürsorge schreien.

rollieexpress 23.03.2010 08:35

Das iss ja das verfluchte Problem beim alten Führerschein auf den neuen EU Schein umschreiben zu lassen! Man muss da höllisch aufpassen das am Ende auch alles drin iss was man vorher machen durfte!!!!!!

pogi1956 23.03.2010 10:50

deshalb hab ich noch den "Alten" und man hat die Lacher immer auf seiner Seite ..... hat doch auch schon was :-)

Gruß

Michael

Fluffymobil 23.03.2010 12:20

Real war mit dem "alten" Dreier ja bei 7,5 t noch lange nicht Schluß! Findige Fahrzeugbauer (ich glaube, Kögel war einer von denen) erdachten seinerzeit den durch eine Gesetzeslücke möglichen "3er-Brückenzug", der es auf 18 t tatsächliches Gesamtgewicht brachte. Wohlgemerkt, mit dem Pkw Führerschein! Und ich glaube kaum, dass es deshalb vermehrt zu UNfällen gekommen ist. Die Firmen, die diese Fahrzeuge einsetzten, achteten sehr genau darauf, welcher ihrer Fahrer auf so einen Bock kam!

Mir wurde mit 18 Jahren auch ein "echter" 7,49 Tonner (DB 811) einer Getränkefirma anvertraut. Kurze Einweisung und das war es. Ich halte diese staatliche Regelungswut für sie stark übertrieben.

v-dulli 23.03.2010 22:15

Ich verstehe Euch ja aber wieviele sind nicht mal in der Lage mit 'nem Kleinwagen zu fahren und die sollen dann einen Lkw. fahren?
Schaut euch mal die Sprinter und Co. der Paketdienste an dann versteht Ihr wovon ich spreche!

rollieexpress 24.03.2010 07:26

Wenn du die verbeulten Blechbüchsen von DPD meinst versteh ichs nur zu gut!!!!!

v-dulli 24.03.2010 09:04

...genau die und noch einige Andere!

hudemcv 24.03.2010 11:53

dann müsste man ab einer gewissen nachgewiesenen anhänger praxis (bei mir 5000km und mehr) den E einfach zuerkannt bekommen....is doch ein witz. ich hab leider nur B wenn ich demnächst den vito habe darf ich nur einen 500Kg !!!! anhänger ziehen!?!?

und wenn ich trotzdem mit nem größeren fahre ist es fahren ohne fahrerlaubnis....kostet um die 500 euro und mehr

E machen kostet auch 500 Euro ungefähr und ich muss wieder prüfung machen und so einen mist. ich fahre nun auch schon 8 jahre unfallfrei. rechnet man meine 125er zeit mit seit 12 jahren....warum also wieder ne dämliche teure prüfung?

für mich ist das bullshit...gern absolviere ich einige stunden (2-3) um dem fahrlehrer zu zeigen, dass ich mit nem hänger fahren kann...aber nee muss ka wieder ne prüfung sein....sch...EU recht:kotz:

rollieexpress 24.03.2010 12:36

Dann musst Du wohl auswandern denn in Deutschland bekommst Du nix "einfach zuerkannt"!!! Hier musst Du für alles nen Schein haben und vorher Deinen Obolus entrichten!!!!!!!!!

hudemcv 24.03.2010 12:39

die hätten einem halt nie die wahl zwischen B und BE lassen dürfen sondern müssten einfach sagen es gibt nur BE aus ende....dann hätte ich den ja gleich gemacht. so bin ich in a... gekniffen wie man sagt kann mir gedanken machen wie ich das mache...ohne fahrerlaubnis fahren wenn ich mal nen anhänger brauch oder einmal 500 euro löhnen damit ich auch WIRKLICH BERECHTIGT BIN....:hammer:

Alex K. 24.03.2010 13:08

Zitat:

Zitat von hudemcv (Beitrag 189681)
dann müsste man ab einer gewissen nachgewiesenen anhänger praxis (bei mir 5000km und mehr) den E einfach zuerkannt bekommen....is doch ein witz. ich hab leider nur B wenn ich demnächst den vito habe darf ich nur einen 500Kg !!!! anhänger ziehen!?!?

und wenn ich trotzdem mit nem größeren fahre ist es fahren ohne fahrerlaubnis....kostet um die 500 euro und mehr

E machen kostet auch 500 Euro ungefähr und ich muss wieder prüfung machen und so einen mist. ich fahre nun auch schon 8 jahre unfallfrei. rechnet man meine 125er zeit mit seit 12 jahren....warum also wieder ne dämliche teure prüfung?

für mich ist das bullshit...gern absolviere ich einige stunden (2-3) um dem fahrlehrer zu zeigen, dass ich mit nem hänger fahren kann...aber nee muss ka wieder ne prüfung sein....sch...EU recht:kotz:

Das teuerste daran war ja fast die Prüfung, irgendwas um die 120€ glaub ich.
Insgesamt hab ich knapp 380€ bezahlt, inklusive Prüfung, Fahrstunden und den Gebühren vom Amt. Sicher kein billiger Spaß, aber nützt ja nichts.
Fahren ohne Schein kommt halt noch teurer ;-)

mfg Alex

hudemcv 24.03.2010 13:17

wieviel fahrstunden musstest du machen und was wollten dir von dir in der prüfung sehen?

Alex K. 24.03.2010 16:28

Puh, wieviele Fahrstunden das waren weiß ich gar nicht mehr so genau.
Waren aber nicht viele, ich bin 2x gefahren und dann war schon Prüfung.
Ich schätze mal 5h oder sowas in dem Dreh.

Prüfung war auch simpel, gibt 3 grundlegende Sachen die verlangt werden können :

1. Rückwärts (paralell zum Bordstein) eine 90° Kurve fahren
2. Rückwärts geradeaus fahren
3. Hänger an- und abhängen ( da gibts halt paar Vorschriften bzgl. der Reihenfolge, totaler Schwachsinn ;-) )

Meistens wird Punkt 1 verlangt, also das rückwärts fahren parelell zum Bordstein. Dabei darf man maximal ~1m vom Bordstein abweichen und muss dann nach der Kurve auch wieder paralell stehen. Das geht schon, klingt umständlicher als es letztlich ist.

mfg Alex

rollieexpress 24.03.2010 16:45

Kann ich ja froh sein, dass ich BE habe wennauch ich mit Anhänger nur in Begleitung fahren darf.


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