V-Club Forum

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roadrunner 15.09.2015 16:29

Verarscht
 
Hallo Vreunde
Da denkt man das es einem im V club nichts passieren kann weil wir haben ja alle das gleiche Hobby ......
Nu siehe da es kann doch.......

Da habe ich jemanden meine kompletten Ersatz und Zubörteile für den 638 verkauft und ihm vertraut weil er gesagt hat er überweist das Geld auf mein Konto .......Dieses war vor 14 Tagen .......Letzte Woche habe ich schonmal Kontakt mit ihm aufgenommen und mir wurde gesagt das ich wohl eine verkehrte Kontonummer aufgeschrieben habe .......Das Geld wäre zurück gekommen.

Ok nachdem ich ihm dann nochmals meine Kontodaten durchgegeben habe versprach er mit am Freitag das Geld zu überweisen und siehe da bis heute kein Geldeingang ......Auch wenn das Geld von einer fremden Bank also von Sparkasse zur Postbank transferiert wird müsste es heute eingegangen sein .

Es geht hier um 550 Euro und das ist viel Geld für mich.

Mir konnte man immer vertrauen .....Auch wenn ich das Geld für etwas nicht sofort da hatte 2 Tage später war es bei dem jenige auf dem Konto .........

Warum schreibe ich das hier .......

Ganz einfach .........Sollte der jenige nicht bezahlen und meinen nicht ans Telefon zu gehen so wie heute .......


Ich gebe dir bis am Donnerstag den 17.09 zeit das Geld auf mein Konto zu überweisen ...Ab dann geht es seinen Weg ......

Ja liebe Admins. ....Ich weiss es ist grenzwertig was ich hier schreibe aber ich bin stinke sauer ........Wenn es gelöscht wird dann schreibe ich es wieder rein .......

ICH WILL NUR MEIN GELD HABEN

P.s Ende der Woche kommt dann auch dein Name hier rein ......

princeton1 15.09.2015 17:20

-:)

http://www.mahnbescheid.com/

oder

http://www.moskau-inkasso.com/

-:)

Tom164 15.09.2015 17:24

Bitte die Androhung körperlicher Gewalt raus nehmen.
Allein das stellt schon einen Strafbestand dar sobald ein Name genannt wird.
Ich kann dich gut verstehen, mache gerade ähnliches durch.
Aber du lässt den Admins keine andere Möglichkeit als diesen Thread zu löschen.
Also bitte überarbeiten...

Gruß Tom

mbx5 15.09.2015 17:26

warum immer mit Gewalt lösen :shoot:
gehst mit dem ganzen Mailverkehr und Postaufgabeschein zur Polizei, machst Anzeige und innerhalb einer Woche haste das Geld..waren zwar nur €300.-
Ist mir nämlich auch mit einem Kollegen passiert, wollte nicht hören..obwohl alles gepasst hat, vom Aufgabeschein, Namen.... nur Paket ist nie bei mir angekommen. Östereichisch - deutsche Polizeiarbeit hat hier geholfen.

roadrunner 15.09.2015 17:28

Hallo Nico


Gut gemeint mit dem Mahnbescheid
Brauche ich aber nicht ....Von Bj 64 da wird sowas anders erledigt :760:

sh911 15.09.2015 17:29

Ich sehe keine Androhung von körperlicher Gewalt.

Aua tut es auch, wenn ein Anwalt sich der Sache annimmt und ein Inkasso einleitet....... das kostet nämlich nochmal extra und sowas tut dann auch aua........ *zwinker*

Wenn dem so ist, wie es beschrieben ist - und davon gehe ich jetzt erst mal aus - dann sollte das schon drin stehen und wir als Gemeinschaft damit passiv den Druck ausüben das gezahlt wird....

princeton1 15.09.2015 17:32

Zitat:

Zitat von mbx5 (Beitrag 379481)
warum immer mit Gewalt lösen :shoot:
gehst mit dem ganzen Mailverkehr und Postaufgabeschein zur Polizei, machst Anzeige und innerhalb einer Woche haste das Geld..waren zwar nur €300.-
Ist mir nämlich auch mit einem Kollegen passiert, wollte nicht hören..obwohl alles gepasst hat, vom Aufgabeschein, Namen.... nur Paket ist nie bei mir angekommen. Östereichisch - deutsche Polizeiarbeit hat hier geholfen.

-:)

Wie jetzt...?
Die Polizei hat jetzt eine Abteilung FORDERUNGSMANAGEMENT...?!?
Das wird wohl nix...!

-:)

roadrunner 15.09.2015 17:33

Hallo Tom

Wo und wann habe ich mit Gewalt gedroht ......Das ich geschrieben habe das es .... tut kann auch was anderes heissen ....oder tun Mehrkosten nicht weh ......egal es wird nicht überarbeitet und bleibt so drin ......

mbx5 15.09.2015 17:50

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 379484)
-:)

Wie jetzt...?
Die Polizei hat jetzt eine Abteilung FORDERUNGSMANAGEMENT...?!?
Das wird wohl nix...!

-:)

jetzt in Langversion:
Habe bei einem Kollegen hier etwas bestellt, auf sein Bankkonto das Geld überwiesen, Paket wurde aufgegeben, Postaufgabeschein korrekt, Paket nie bei mir angekommen - das dauerte schon mal 3 Wochen. Dann Mailverkehr mit Rücküberweisen, da auch Post sagte, dass Paket nie bei mir angekommen ist und auch kein Übergabeschein unterschrieben worden ist. Bankrückholung des Geldes geht nur, wenn über PayPal oder Kreditkarte kaufst, nicht bei normaler Überweisung. Nachdem sich das wieder hingezogen hat und keiner mehr auf Mails und Tel meldete, bin ich zur Polizei, Anzeige aufgegeben. Nach 2 Tagen hat mir dieser Kollege dann eine Mail geschrieben, warum ich die Polizei eingeschalten habe, er hätte das Geld schon nach seinem Urlaub überwiesen. 2 Tage nachdem war Geld wieder auf meinem Konto.

princeton1 15.09.2015 18:08

Zitat:

Zitat von mbx5 (Beitrag 379487)
jetzt in Langversion:
Habe bei einem Kollegen hier etwas bestellt, auf sein Bankkonto das Geld überwiesen, Paket wurde aufgegeben, Postaufgabeschein korrekt, Paket nie bei mir angekommen - das dauerte schon mal 3 Wochen. Dann Mailverkehr mit Rücküberweisen, da auch Post sagte, dass Paket nie bei mir angekommen ist und auch kein Übergabeschein unterschrieben worden ist. Bankrückholung des Geldes geht nur, wenn über PayPal oder Kreditkarte kaufst, nicht bei normaler Überweisung. Nachdem sich das wieder hingezogen hat und keiner mehr auf Mails und Tel meldete, bin ich zur Polizei, Anzeige aufgegeben. Nach 2 Tagen hat mir dieser Kollege dann eine Mail geschrieben, warum ich die Polizei eingeschalten habe, er hätte das Geld schon nach seinem Urlaub überwiesen. 2 Tage nachdem war Geld wieder auf meinem Konto.

-:)

Zivilrechtliche Interessen wird die Polizei aber nicht umsetzen...!
Aber natürlich könnte man bei einem bösartig verursachten Vermögensnachteil eine Betrugsanzeige stellen!

-:)

v-dulli 15.09.2015 18:14

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 379490)
-:)

Zivilrechtliche Interessen wird die Polizei aber nicht umsetzen...!
Aber natürlich könnte man bei einem bösartig verursachten Vermögensnachteil eine Betrugsanzeige stellen!

-:)

Ein solches Vorgehen hat auch bei meinem Sohn zu einer sehr schnellen Klärung geführt.

roadrunner 15.09.2015 19:37

So der jenige ist jetzt auch noch online und geht nicht ans Telefon ...

So dreist kann man doch nicht sein ....oder

Mein Freund ....Werde morgen eine Anzeige wegen Betrugs gegen dich machen .....Habe dir dieses auch per Whats App geschrieben ....Aber darauf reagierst du ja auch nicht sowie auf 8 Anrufe ....und das nur heute .......

alexanderpeter 15.09.2015 19:54

Zitat:

Zitat von roadrunner (Beitrag 379503)
So der jenige ist jetzt auch noch online und geht nicht ans Telefon ...

So dreist kann man doch nicht sein ....oder

Mein Freund ....Werde morgen eine Anzeige wegen Betrugs gegen dich machen .....Habe dir dieses auch per Whats App geschrieben ....Aber darauf reagierst du ja auch nicht sowie auf 8 Anrufe ....und das nur heute .......



Guten Abend,

das finde ich für eine Schweinerei. Was das soll? Kann man nicht nachvollziehen.

Wenn ich kein Geld habe kaufe ich nichts.






Aber keine Gewalt anwenden. Nur mal fragen. Das wird wohl schnell helfen.

alexanderpeter 15.09.2015 20:14

Zitat:

Zitat von roadrunner (Beitrag 379506)
Hallo Peter .....

Namen könnte ich nennen bin auch am überlegen ob ich es jetzt schon machen soll ......vorbeifahren werden da wohl ein paar andere Jungs .....Mehr sag ich nicht dazu .......

Ich habe ihm vorhin wo er noch online war eine pn geschickt ....keine Reaktion ....Doch offline gegangen .....soviel dazu




Guten Abend Udo,

kann Dir volleendst nachfühlen. Hab auch was gegen nicht zahlen wollende Leute.


Aber bitte mach hier keinen Fehler. Denke nur an Gewalt anwenden. Das bringt nichts. Du bringst Dich nur selbst in Schwierigkeiten.


Das geht auch anderst.

roadrunner 15.09.2015 20:17

Wer redet hier von Gewalt ......
Ich weiss wie weit ich gehen kann ....Aber nur das zeigen der Jungs reicht schon ....egal .......Morgen tritt die Welle in Kraft ....Bin noch in Frankreich

wwagner 15.09.2015 20:24

solche Leute gehören nicht hier ins Vorum...

roadrunner 15.09.2015 20:25

Zitat:

Zitat von wwagner (Beitrag 379511)
solche Leute gehören nicht hier ins Vorum...


Wen meinst du

alexanderpeter 15.09.2015 20:39

Zitat:

Zitat von wwagner (Beitrag 379511)
solche Leute gehören nicht hier ins Vorum...



Guten Abend,

das hätte ich auch gerne mal gewusst.

Wer??? Wen meinst Du?


Nur mal so was sagen, ohne Ross und Reiter zu nennen!

Finde ich feige.


Es hat hier bestimmt keiner was falsch gemacht.

wwagner 15.09.2015 20:44

dachte nicht daß man das noch erklären muss, aber dann deutlicher - Vorumsteilnehmer die versuchen andere zu schädigen oder deren Gutmütigkeit ausnützen -
Es ist schade daß sowas auch hier vorkommt, bei den Käufen u. Verkäufen von mir war ich bis jetzt immer erfreut, wie Problemlos und schnell es ging. Und gute Ratschläge gab es immer noch obendrauf.

HHH1961 15.09.2015 20:59

Ich täte mich in vergleichbarer Situation mehr als ärgern, denn das Verhalten des namenlos Gescholtenen, konkret das Nichtbegleichen seiner Schuld, ist unzweifelhaft nicht legal. Doch ich würde dieses Forum nicht instrumentalisieren, sei der Anlass noch so nachvollziehbar, denn es wäre meines Erachtens nicht legitim. Ich würde stattdessen die gegebenen Rechtsmittel ausschöpfen, also Anzeige erstatten.

Nachtrag: Den bisherigen Beiträgen nach ist dieser Rat aber nicht mehrheitsfähig.

alexanderpeter 15.09.2015 21:02

Zitat:

Zitat von wwagner (Beitrag 379516)
dachte nicht daß man das noch erklären muss, aber dann deutlicher - Vorumsteilnehmer die versuchen andere zu schädigen oder deren Gutmütigkeit ausnützen -
Es ist schade daß sowas auch hier vorkommt, bei den Käufen u. Verkäufen von mir war ich bis jetzt immer erfreut, wie Problemlos und schnell es ging. Und gute Ratschläge gab es immer noch obendrauf.




Guten Abend,


OK, OK. Da muss ich mich bei Dir Entschuldigen.

Entschuldigung.

Das hat sich zuvor anderst gelesen.


Aber da sieht man mal wieder, wie sich manche Worte aufschaukeln können.


Aber bitte nicht böse nehmen.



:admin::admin::admin:

sixt 15.09.2015 21:03

Auch Frau Merkel würde von mir nur Ware gegen Vorkasse erhalten!.nee.

Walter

HHH1961 15.09.2015 21:07

Zitat:

Zitat von sixt (Beitrag 379523)
Auch Frau Merkel würde von mir nur Ware gegen Vorkasse erhalten!.nee.


Und was hilft es dem TE wie Du Frau Merkel einschätzt?

thw 15.09.2015 21:09

Bitte Leute, haltet den Ball flach!

Unabhängig ob mit oder ohne "Aua", es hat ein Hauch von Hetze, und das sollte es hier so nicht geben.

Es ist Ärgerlich, keine Frage, und auch ich hätte so eine Wut, aber dann eher an einen Hersteller mit "Alles oder Nichts".

Udo sag mal, könnte besagte Person zufälligerweise beim Herbsttreffen dabei gewesen sein? Mir kam da zu Ohren bezüglich der "Ersatzteile"....

Aber bitte, nüchtern und Emotionsfrei, ich weiß wie im innern es bei dir aussieht.

alexanderpeter 15.09.2015 21:14

Zitat:

Zitat von HHH1961 (Beitrag 379521)
Ich täte mich in vergleichbarer Situation mehr als ärgern, denn das Verhalten des namenlos Gescholtenen, konkret das Nichtbegleichen seiner Schuld, ist unzweifelhaft nicht legal. Doch ich würde dieses Forum nicht instrumentalisieren, sei der Anlass noch so nachvollziehbar, denn es wäre meines Erachtens nicht legitim. Ich würde stattdessen die gegebenen Rechtsmittel ausschöpfen, also Anzeige erstatten.

Nachtrag: Den bisherigen Beiträgen nach ist dieser Rat aber nicht mehrheitsfähig.







Guten Abend,

da kannst Du recht haben, den Namen des Schuldner in der Öffentlichkeit zu nennen ist nicht legitim.



Was darf man ins Internet stellen????


Hier ein Beispiel:

AW: Was darf man ins Internet stellen?


Zitat von Klaus 3500:
Was darf man ins Internet stellen?
Klicken Sie in dieses Feld, um es in vollständiger Größe anzuzeigen.
Alles, was erlaubt bzw. nicht verboten ist.



Zitat von KLaus 3500:
Darf man unter Angabe von Namen und Adressen einer Person Daten und Fakten bezüglich seiner erheblichen finanziellen Schädigung durch diese Person ins Internet stellen
Klicken Sie in dieses Feld, um es in vollständiger Größe anzuzeigen.
1. Eine solche Veröffentlichung ist vom Recht umfaßt, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern, Artikel 5 Grundgesetz; dieses Recht ist nur von den Vorschriften zum Ehrenschutz und den allgemeinen Gesetzen beschränkt.

2. Andererseits gewährt das Grundgesetz jedem die ungehinderte freie Entfaltung seiner Perösnlichkeit, Artikel 2. Daraus wurde ein sogenanntes "allgemeines Persönlichkeitsrecht" erfunden. Dieses Persönlichkeitsrecht ist offenkundig verletzt, wenn jemand (selbst ein höchstgradig krimineller Betrüger) zum Gegenstand einer kritischen öffentlichen Berichterstattung unter Namensnennung gemacht wird.

Es wäre jetzt abzuwägen, welches Grundrecht als schwerwiegender angesehen werden müßte. Dies will die Rechtsprechung davon abhängig machen, einen wie guten Rechtfertigungsgrund es für den Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des in öffentlichen "Warnungen" namentlich Genannten gebe. Dies soll sich danach richten, ob die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse an der Mitteilung haben kann; dann könnte sich der namentlich Genannte nicht gegen die Nennung seines Namens wehren ( vielleicht gegen die Nennung seiner (Privat-)Anschrift? ( Meines Wissens hatte ein Gericht die Adressangabe dann für erlaubt gehalten, wenn es dafür einen sachlich gerechtfertigten Grund gibt, etwa weil eine Vielzahl Geschädigter (noch) an der Geltendmachung von Ansprüchen gegen einen "Untergetauchten" interessiert sein könnte usw. )

um andere vor der Person zu warnen?
Klicken Sie in dieses Feld, um es in vollständiger Größe anzuzeigen.
Hmm

Angenommen, es würde alles sachlich ohne jegliche Beleidigungen formuliert, darf man den anderen dann auch Betrüger nennen, wenn bereits die Polizei gegen denjenigen ermittelt?
Klicken Sie in dieses Feld, um es in vollständiger Größe anzuzeigen.
Wenn die Bezeichnung "Betrüger" als ( vielleicht überspitzt formulierte ) Meinungsäußerung gewertet würde, wäre sie vielleicht noch zulässig.

Wenn sie als TATSACHENBEHAUPTUNG angesehen würde, wäre sie als unwahre Behauptung unzulässig, wenn erst/nur die Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdachts ermittelt und/oder Anklage erhoben hat, aber (noch) keine Verurteilung erfolgt ist.

Eine WAHRHEITSGEMÄSSE, öffentlich per Internet verbreitete Bezeichnung als (rechtskräftig verurteilter) Betrüger kann als rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzung unzulässig sein, wenn es keinen anerkennenswerten Rechtfertigungsgrund dafür gibt, die Verurteilung zu einer Strafe wg. Betrugs publik zu machen ...



Aus Zitat: http://www.juraforum.de/forum/t/was-...tellen.296311/




Vielleicht war das Hilfreich.

HHH1961 15.09.2015 21:22

Danach wäre die Namensnennung also nicht nur nicht legitim sondern sogar nicht legal.

alexanderpeter 15.09.2015 21:29

Zitat:

Zitat von HHH1961 (Beitrag 379528)
Danach wäre die Namensnennung also nicht nur nicht legitim sondern sogar nicht legal.



Genau. So sagt es auch das Gesetz.

thw 15.09.2015 21:33

Nicht nur Promies oder Politiker können dagegen angehen, auch der normale Bürger.

Das kann auch dazu führen das ein Forum "beschlagnahmt" werden kann, zumindestens der Server samt Inhalt, zzgl. möglicher HomePC und neuerdings auch Smartphone und Tablet. Vermutlich sogar von beiden Seiten...

alexanderpeter 15.09.2015 21:37

Zitat:

Zitat von thw (Beitrag 379526)
Bitte Leute, haltet den Ball flach!

Unabhängig ob mit oder ohne "Aua", es hat ein Hauch von Hetze, und das sollte es hier so nicht geben.

Es ist Ärgerlich, keine Frage, und auch ich hätte so eine Wut, aber dann eher an einen Hersteller mit "Alles oder Nichts".

Udo sag mal, könnte besagte Person zufälligerweise beim Herbsttreffen dabei gewesen sein? Mir kam da zu Ohren bezüglich der "Ersatzteile"....

Aber bitte, nüchtern und Emotionsfrei, ich weiß wie im innern es bei dir aussieht.





Guten Abend,

muss thw recht geben.

Man muss den Ball flach halten. So Bedauerlich das ganze ist.

Geduld ist eine Tugend.

Siehe auch meinen Beitrag bez. der öffentlichen Bekanntmachung der Schuldner.
Das kann ein Schuss in den Offen geben.

Nur meine Meinung.

christiancastro 15.09.2015 21:39

Hallo Udo,

Ich weiss nicht wie du machst, hast du einen Magneten der Unglück und Pech anzieht.

Erst der V und jetzt das, ist echt sch..... gelaufen, schlaf ne Nacht drüber und morgen mit kühlen Kopf an die Sache rangehen.

Hier im Vorum Ross und Reiter zu nennen sollte vorher wirklich rechtlich abgesichert werden sonst kann der Schuss schnell nach hinten losgehen.
Es hilft uns allen nicht wenn unser Presi dann auch noch irgenwann vor den Kadi muss und für solche Sachen als Verantwortlicher gerade stehen muss.

Ich weiss nicht was in solchen Personen vorgeht, in einer Gemeinschaft wo man sich kennt, einen Kollegen über den Tisch zu ziehen und seine Gutmütigkeit schamlos auszunutzen.

thw 15.09.2015 21:41

Ok, mittlerweile bin ich im Bilde und meine Frage ist dadurch beantwortet.

Einseits ist das beschämend, andererseits hätte man das vorher gewusst hätte ich dies vor Ort klären können.

Gerade auch wenn da mit ein Tablet gewedelt wird und man Online ist...

Kopfschüttelnd....


Man sollte bitte auch daran denken das derzeit nur eine Seite gehört wurde, um aber beurteilen zu können müsste man auch die andere hören, wenn sie sich denn meldet. Wenn aber hier eine mögliche Welle entsteht, kann diese aber auch abschrecken. Aber vielleicht tat sich ja ihre Wirkung und übermorgen ist die Überweisung da....

joenk 15.09.2015 21:49

Das einfachste ist doch einen Mahnbescheid zu erwirken und dann das ausstehende Geld gerichtlich einklagen oder eintreiben zu lassen.Hab ich auch mal machen müssen.Die Sachlage war so klar,dass ich keinen Anwalt brauchte.Dauert halt ewig und ist sehr ärgerlich.Ich versteh es,wenn du verärgert bist.Aber dein Geld bekommst du dann wenigstens wieder...

alexanderpeter 15.09.2015 21:49

Zitat:

Zitat von thw (Beitrag 379535)
Ok, mittlerweile bin ich im Bilde und meine Frage ist dadurch beantwortet.

Einseits ist das beschämend, andererseits hätte man das vorher gewusst hätte ich dies vor Ort klären können.

Gerade auch wenn da mit ein Tablet gewedelt wird und man Online ist...

Kopfschüttelnd....


Man sollte bitte auch daran denken das derzeit nur eine Seite gehört wurde, um aber beurteilen zu können müsste man auch die andere hören, wenn sie sich denn meldet. Wenn aber hier eine mögliche Welle entsteht, kann diese aber auch abschrecken. Aber vielleicht tat sich ja ihre Wirkung und übermorgen ist die Überweisung da....




OK,

konntest Du die Sache aufklären? So wie ich das verstehe.

Das wäre ja Super.

thw 15.09.2015 21:56

Zitat:

Zitat von alexanderpeter (Beitrag 379538)
OK,

konntest Du die Sache aufklären? So wie ich das verstehe.

Das wäre ja Super.

Kann ich, mache ich aber nicht. Nicht wegen dir, aber es gibt regeln an die ich mich gerne halten möchte.

Sober 15.09.2015 22:00

Ich würde wie Nico vorgeschlagen hat auch ein Mahnbescheid erwirken.

Ich hatte 2001 ein Fall bei einem ebay Händler der mir meine bezahlte Ware nicht senden wollte und mir mein Geld nicht zurück geben wollte. Bin zu einem Inkassounternehmen hin und habe dort alles abgegeben, die haben alles weitere geklärt. Du musst bedenken durch so einen Mahnbescheid und Inkassounternehmen kann seine Kreditwürdigkeit drunter leiden, so das er arge Probleme kriegen könnte.

Da würde ich bis zum ende gehen, entweder wird er dir das Geld schon zahlen oder es kommt soweit bis was gepfändet wird, kostet dich kein Geld, zahlt der Schuldner.

Viel Glück damit und hoffe das es für dich gut ausgeht und du schnell deine Kohle erhältst.

christiancastro 15.09.2015 22:12

Zitat:

Zitat von thw (Beitrag 379535)
Ok, mittlerweile bin ich im Bilde und meine Frage ist dadurch beantwortet.

Einseits ist das beschämend, andererseits hätte man das vorher gewusst hätte ich dies vor Ort klären können.

Gerade auch wenn da mit ein Tablet gewedelt wird und man Online ist...

Kopfschüttelnd....


Man sollte bitte auch daran denken das derzeit nur eine Seite gehört wurde, um aber beurteilen zu können müsste man auch die andere hören, wenn sie sich denn meldet. Wenn aber hier eine mögliche Welle entsteht, kann diese aber auch abschrecken. Aber vielleicht tat sich ja ihre Wirkung und übermorgen ist die Überweisung da....

Vielleicht können admin und/ oder Mods im Hintergrund was erreichen, man muss nicht alles posten, gebe da Thomas Recht das kann auch abschrecken und um einen Fehler einzugestehen nicht hilfreich sein.

Man sollte der Person auch die Möglichkeit geben das Unrecht einzusehen und das Ganze ins Reine zu bringen.
Mal abwarten was morgen passiert.

thw 15.09.2015 22:15

Genau das.

princeton1 15.09.2015 22:22

Vielleicht möchte der Käufer ja auch noch auf Basis des Fernabsatzgesetzes von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen...!

-:)

Ansonsten empfehle auch ich entspannt zu bleiben.
Schreibe dem Schuldner erst einmal per Einschreiben eine sachliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung.

-:)

Grüssle

Nico

rastlose 16.09.2015 00:03

Verarscht
 
Jetzt melde ich mich auch mal zu Wort, da ich selbst ja auch davon betroffen bin. Nur um das Verständnis anderer zu wecken, warum wir uns so ver.... fühlen und das Maß an Geduld aufgebraucht ist.

Wir haben bereits vor etwas mehr als zwei Wochen mit anderen aus dem Forum einen schönen und sehr geselligen Abend bzw das Wochenende verbracht (in Anbetracht dessen, dass kurz zuvor die Beerdigung meines Vaters war) und wir sind in freudiger Erwartung auf ein baldiges Wiedersehen nach Hause gefahren. Bei diesem Zusammentreffen war auch der hier nicht namentlich genannte zugegen und wir verabredeten uns für den 1.9. bei uns zuhause, da es für ihn auch nicht so weit ist (knapp 100 km). Bei gemütlichem Kaffee wurden in aller Ruhe die Ersatzteile besichtigt, für gut befunden und letztlich mitgenommen. Für alles wurde ein sehr guter Paketpreis vereinbart mit dem Versprechen diesen Betrag am folgenden Tag zu überweisen. Drei Tage später war jedoch noch kein Eingang zu verzeichnen, weshalb der erste telefonische Kontakt unsererseits erfolgte. Da erhielten wir die Auskunft, dass erst am Abend des Vortages, also freitags die Überweisung durch seine Frau vorgenommen worden wäre, da er selbst erst da beruflich bedingt nach Hause gekommen wäre. In der Folgewoche, nach einigen gescheiterten Versuchen des telefonischen und schriftlichen Kontakts kam die Aussage, dass das Geld zurück gekommen wäre wegen einer falschen Kontonummer. Nachdem wir ihm nun nochmal per Telefon und Whatsapp die Kontodaten mitgeteilt haben, wieder einige Tage vergangen sind und sich noch nichts auf dem Konto getan hat, haben wir dann heute bzw gestern sowohl telefonisch, per SMS, whatsapp und PN versucht diese Person zu kontaktieren. Leider ohne jegliche Reaktion.

Gerade weil wir schon länger hier im Forum und auch im Club zugange sind, hat es für uns einen sehr bitteren Beigeschmack diese Erfahrung auf andere, uns lieb gewordene Mitglieder (Freunde bzw gute Bekannte) umlegen zu müssen und auch dort mehr als nur ein gesundes Misstrauen an den Tag legen zu müssen, selbst wenn es sich nur um wenige Euro handelt. Hier konkret geht es jedoch um 550 €. Diese Summe entspricht ca 45% unseres jeweils hart erarbeiteten Nettoeinkommens. Für uns entspricht es aber nicht nur der Arbeitszeit, die wir dafür aufwenden, sondern es sind auch Zeiten des verzichts auf reguläre Freizeit, Treffen mit Freunden und der Familie.

Wir werden unsere Konsequenzen hieraus ziehen und die entsprechenden Schritte diesbezüglich einleiten. Zeugen für den Ersatzteilverkauf und zum Teil auch für die Aushändigung der Teile sind vorhanden. Also dürfte es auch nicht mehr so schwierig sein ein Verfahren wegen Betrug anzustreben und erfolgreich zu führen. In Anbetracht der xxxxxxxxxxxx sollte sich die Person jedoch vorab schon einmal die Frage stellen inwiefern dieses Verfahren noch Bestand haben wird, wenn es zur rechtskräftigen Verurteilung wegen Betruges kommt.
Und ich glaube all die Kosten, welche durch das Verfahren und evtl auch durch das scheitern der xxxxxxxxxxxhinzu kommen, machen verdammt viel Aua.

Mit traurigen und enttäuschten Grüßen Eure rastlose

ankman 16.09.2015 06:46

Einem Nackten kann man nicht in die Tasche langen. So traurig das ist und so ungerecht – es ist nicht so einfach an Außenstände zu kommen. Tief im Inneren würde ich den Verlust einplanen, unter "wieder-was-gelernt" ablegen und mich bei Erfolg der rechtlichen Schritte positiv überraschen lassen.

Vielleicht klärt sich ja auch alles auf (in dubio pro reo, ich möchte mich auch hier keiner Hexenjagd anschließen!). So wie es klingt, wäre ein vorsätzlicher Betrug in der geschilderten Form schon recht dämlich... Habt ihr denn wenigstens verifizierte Personalien (echter Name, reale Adressen, Autokennzeichen)?

hudemcv 16.09.2015 07:41

Wie aus dem Thread hervorgeht ist die Person namentlich und auch im Forum einigen bekannt. Das sollte als Info genügen.

Es bringt nix hier Namen zu verbreiten und irgendetwas anzukündigen usw.

Die Sache ist sch...., keine Frage, aber wir "Außenstehende" können die Gesamtlage garnicht überblicken, kennen keine Hintergründe und haben bisher nur 1 Version des Vorgangs gehört/gelesen.

In meinen Augen steht es uns daher wenig bis garnicht zu darüber nachzudenken, wie man dem beikommen kann.

Das ist eine Sache zwischen Roadrunner und dem entsprechenden "Unbekannten".

Sicher ist es ok hier Beistand zu leisten, aber wir sollte hier nicht zur Forumspolizei mutieren und "Köpfe" fordern. :admin:

ankman 16.09.2015 07:52

Wollte nur darauf hinaus, dass ein Gesicht und ein erfundener Name/Forumsname für gar nichts ausreicht.

Mopeto 16.09.2015 08:04

Durchatmen und dann die Sache ruhig angehen !

Der Person eine Rechnung senden ( kann man auch als Privater)
Die paar Euros investieren Einschreiben mit Rückschein.

Nach 2 Wochen die 1 Mahnung + Mahngebühren.

Nach 4 Wochen die 2 Mahnung senden + wiederum Mahngebühren.

Erfolgt wiederum keine Reaktion Strafanzeige bei der Polizei stellen.

Normalerweise knicken die meisten dann ein.

Ansonsten Inkasso ( kostet nichts) Mit Veritas Inkasso arbeiten wir seit Jahren zusammen. (kann man telefonisch abklären wie und ob man vorgehen kann)

Der letzte Schritt wäre dann der Anwalt das geht dann vom Gerichtsvollzieher (Eidesstattlichen Erklärung ) bis zum Haftbefehl.


Wird also eine teure Sache für den Schuldner.

joenk 16.09.2015 08:06

Zivilrechtlich macht doch ein Verfahren wegen Betrug kaum Sinn und wird auch nicht viel bringen.Ein Mahnbescheid bekommst du online,das ist der erste Schritt und dann wird das seinen Weg gehen.

sternmarke 16.09.2015 08:33

Wenn der schon den xxxxxxxxxx gemacht hat, dann nützt ein Mahnbescheid auch nichts, damit verbrennt ihr nur weiteres Geld.
Eine Betrugsanzeige kostet nix, wird aber im Normalfall wg. mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt. Sobald das über Anwalt läuft, wird's teuer.

Am Besten hinfahren Kauf stornieren und Teile wieder abholen, wenn er Sie freiwillig rausrückt.

Ansonsten ausbuchen und ärgern.

Manu..
lebt in einem Rechtsstaat, der Täter mehr schützt als Opfer..

Mopeto 16.09.2015 09:14

Ob der die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat klärt das Inkassounternehmen vorab !

Oder stand das schon hier irgendwo das er das gemacht hat dann ist es verschwendete Zeit.

sternmarke 16.09.2015 09:27

Zitat:

Zitat von Mopeto (Beitrag 379578)
Ob der die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat klärt das Inkassounternehmen vorab !

Oder stand das schon hier irgendwo das er das gemacht hat dann ist es verschwendete Zeit.

liest sich für mich so in post #40

Mopeto 16.09.2015 09:57

Ja hab ich nicht gelesen.


Dann haben sich die ganzen Schritte wie ich weiter oben be/geschrieben habe erledigt, das wäre reines Geldverbrennen.

Wenn da ja WhatsApp, sms usw. besteht Frist setzen ( 1 Woche) zur Überweisung ansonsten Strafanzeige drohen und ggf. auch durchziehen..

Wenn er nicht ganz so dumm ist weiß er was das für Konsequenzen haben kann.

princeton1 16.09.2015 10:36

So etwas hätte nicht nur Konsequenzen für eine xxxxxxxxx...!
Wer bewusst + vorsätzlich Waren ordert, der Gewissheit zum Trotze, dass entsprechende Liquidität nicht vorhanden ist, handelt im Sinne von Frau Justitia betrügerisch.
Und dafür interessieren sich auch andere Rechtsorgane...!

-:)

Aber ich denke, dass es in diesem Fall zu einer gütigen Lösung kommen wird!
Innerhalb des Forums kann ich mir nicht vorstellen, dass da eine grobe Absicht hintersteckt.
Also, redet miteinander und findet eine Lösung!

-:)

Grüssle

Nico

sh911 16.09.2015 10:53

Zitat:

Zitat von rastlose (Beitrag 379548)
In Anbetracht der Privatinsolvenz sollte sich die Person jedoch vorab schon einmal die Frage stellen inwiefern dieses Verfahren noch Bestand haben wird, wenn es zur rechtskräftigen Verurteilung wegen Betruges kommt.
Und ich glaube all die Kosten, welche durch das Verfahren und evtl auch durch das scheitern der Insolvenz hinzu kommen, machen verdammt viel Aua.

Mit traurigen und enttäuschten Grüßen Eure rastlose



Wenn der Betroffene unter der xxxxxxxxx steht, kommt Ihr nicht mehr an Geld heran. Allerdings, und hier sollte der Betroffene - sofern er das liest - ganz besonderst darüber nachdenken.....:

Wenn man unter xxxxxxxxx steht, befindet man sich in der 6 jährigen Wohlgefallenszeit. In dieser Zeit darf man keine neue Schulden machen. Verstößt man gegen diese Reglung fliegt man aus dem Insolvenzverfahren raus und hat alle alten Schulden wieder am S.... hängen....

Das tut bestimmt auch AUA!!!!

hudemcv 16.09.2015 11:54

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 379587)
Innerhalb des Forums kann ich mir nicht vorstellen, dass da eine grobe Absicht hintersteckt.
Also, redet miteinander und findet eine Lösung!

So köntne man das zusammenfassen. Der Meinung bin ich nämlich auch, solange, bis das Gegenteil erwiesen ist.

mycel 16.09.2015 15:13

Mahnbescheid ist m.E. problematisch, hatten wir auch vor zig Jahren. Meine verstorbene Frau hatte einen Portraitauftrag (Malerin) und hat das Bild abgeliefert aber nie Geld gesehen. Hin und her bis zum Mahnbescheid. Der Käufer hat erstmal Widerspruch beim Gericht eingelegt und den Bescheid als nicht begründet abgewiesen. Da verloren wir nicht nur den Glauben sondern auch die Lust es weiter zu verfolgen. Leider kannte ich zu der Zeit noch keinen von den Jungs aus dem Freizeitverein mit Harley, bestimmten Symbolen usw. . Kann den TE gut verstehen. Aus dem Bauch raus, hätte ich zu den Forumsmitgliedern schon ziemliches Vertrauen und wäre verm. auch auf den Bauch gefallen.:41:

thw 16.09.2015 16:25

So, ich bin derzeit im Dialog mit beiden Seiten und versuche eine einheitliche Lösung zu finden.



Ich möchte weiterhin bitten auf weitere Kommentare erstmal zu verzichten, es ist eine gewisse Eigendynamik entstanden die ich gerne mildern, aber auch gerne neutralisieren möchte.

Danke!

HHH1961 16.09.2015 16:50

Meiner Ansicht nach ist der Punkt, an dem dieser Thread gesperrt gehörte, eh schon lange erreicht.

V22 16.09.2015 19:16

@all.
Da thw und ich jetzt beide Seiten gehöhrt haben, werde ich nun hier den Fred schliesen, denn ich denke wenn die Gemüter wieder abgekühlt sind, bekommen wir eine Einigung im guten hin.
Desshalb jetzt nicht rummeckern, aber es ist besser so, für beide Parteien.
Wir überlassen es auch den beiden, den Ausgang hier zu schreiben, oder eben auch nicht.
Ich, wir bitten um euer Verständnis.
Aber weiterdiskutieren macht nur noch mehr kaputt, und das wollen wir nicht.


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