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Pilotuser 30.04.2010 17:28

Tempoliment für Transporter unter 3,5 T
 
http://www.heise.de/autos/artikel/Te...nt-991267.html

Tempolimit für Transporter unter 3,5 t geplant

Das EU-Parlament will laut einem Zeitungsbericht die Höchstgeschwindigkeit für leichte Nutzfahrzeuge auf 120 km/h begrenzen. Das Tempolimit für Transporter bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht solle bis 2015 eingeführt werden, schreibt die Welt in ihrer Freitagausgabe mit Verweis auf einen ihr vorliegenden Verordnungsentwurf.

„Diese Fahrzeuge sind ausschließlich für den kommerziellen Gebrauch und benötigen daher keine höhere Geschwindigkeit als 120 km/h“, hieß es zur Begründung in dem Papier. Der Vorschlag sei Teil der Klimaschutzmaßnahmen der EU, schreibt das Blatt weiter. Die durchschnittlichen CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen sollten nach EU-Plänen zwischen 2014 und 2016 schrittweise auf 175 g/km CO2 reduziert werden. (dpa)

Vitoraser 30.04.2010 18:19

Und lt. :) ist der Viano ein Nutzfahrzeug und kein PKW......

Grüße
Georg

Silberelch 30.04.2010 18:39

Im Schein bzw. der Zul.-Bescheinigung steht "PKW GESCHLOSSEN" bzw.
"PERSONENKRAFTWAGEN GSCHLOSSEN"

Bei neueren Baujahren kann der TEXT anders sein.

fbitc 30.04.2010 18:39

und lt. Daimler Service&parts net ...

...Luxuskombi :802:

Willi Wacker 30.04.2010 19:10

da habe ich doch gleich mal in meine Zulassung (BJ. 9/2009) gesehen. Dort steht im Feld 5: fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl. Kombilimousine.

Gruß aus Aachen

Wolfgang

@venture 30.04.2010 19:38

Vito als PKW
 
Dann könnten ja alle "Gewerbetreibenden", die auf Speed Wert legen, zum Vito als Kombi, aber ohne Bestuhlung greifen und den als PKW zulassen. Dann fallen zwar höhere Steuern an, aber Speed kostet dann eben etwas mehr.

rollieexpress 01.05.2010 06:37

Also mein Vito iss auch als PKW zugelassen und damit können die in Brüssel sich ausdenken watt die wollen und uff die Zulassung als PKW hab ick eh Bestandsschutz!!!

Ralf 01.05.2010 16:55

Auto wird zum Lkw

Wichtiges für den Umbau zum Pkw mit Lkw-Zulassung

http://www.dekra.de/image/image_gall...=1204029955735 Bei der Umrüstung eines Fahrzeuges zu einem Pkw mit Lkw-Zulassung muss dieses so umgerüstet werden, dass tatsächlich und dauerhaft die Eignung als Fahrzeug zum Gütertransport gegeben ist. Dazu gehören:
  • Entsprechendes Ladevolumen bzw. entsprechende Laderaumlänge
  • Unbrauchbar gemachte Sitz- und Sicherheitsgurtverankerungen
  • Eingesetzte Bleche anstelle der Seitenscheiben hinten (je nach zuständigem Finanzamt)
Die steuerrechtliche Anerkennung der Klassifizierung als Lkw liegt in der Entscheidung des zuständigen Finanzamtes. Erfolgt der Umbau aus steuerrechtlichen Gründen, sollte vor Umbaubeginn auf jeden Fall das Finanzamt konsultiert werden.

Auf jeden Fall sollte vor der Umrüstung die zuständige Technische Prüfstelle (TP) aufgesucht werden, um Details für Umrüstung, Begutachtung und beabsichtigte Änderung der Fahrzeugpapiere zu besprechen.

Diese Leistung kann nur von amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) der Technischen Prüfstelle (TP) für den Kraftfahrzeugverkehr erbracht werden. Mit der Aufgabe der TP ist in Berlin und in den neuen Bundesländern DEKRA beauftragt.


Ich denk mal, sofern im Schein/Brief/sonstwo nicht vermerkt ist, daß das Vahrzeug nicht als LKW zugelassen ist/wurde dürfte das Tempolimit für unsereins auch nicht von Belang sein.


Quelle : www.dekra.de

Der-Vuchs 01.05.2010 19:10

da hat der Ralf mal Recht.

Mist das ich noch ne Sprinter habe mit V6 Motor

mstoeckigt 01.05.2010 19:26

Thomas, denn schlüssel ihn doch zum PKW um, dnn müsste es doch gehen, oder?


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:31 Uhr.

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