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Wo ist jetzt konkret das Problem? Was Du und Deine Familie im privaten Kreis am Weihnachtsfest machst, geht staatlichen Organen überhaupt nichts an…!!! Oder hast Du einen linientreuen Blockwart in Deiner Nachbarschaft, der dann auch Kenntnis über den optionalen Impfstatus Deiner einzelnen Familienmitglieder, bzw. Gäste hat…?!? Sinnbefreite Verordnungen kann man auch gerne ignorieren… -:) Frohes Fest Gruss Nico + Crew |
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Aus Erfahrung kann ich sagen, dass es genügend sehr gut informierte Mitbürger aus dem näheren Umfeld gibt und diese wenden sich dann auch gerne an staatliche Einrichtungen. Insbesondere wird es gerne gemacht, wenn man selber Einschränkungen unterliegt = was ich nicht darf, das darfst Du auch nicht.
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"Aber ich darf als nachweislich kerngesunder Staatsbürger nicht mehr zum Frisör und werde völlig unbegründet in meinen weiteren Freiheitsrechten signifikant eingeschränkt…!!!"
In Bremen ist das tatsächlich so, dass nur 2G zum Friseur dürfen. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine bundesweite Regelung, in einigen Bundesländern gilt noch 3G. Du wirst die dann wohl einen anderen Friseur suchen müssen. 3G am Arbeitsplatz gilt allerdings überall. Das bedeutet, dass die ungeimpfte Friseurin / der ungeimpfte Friseur auch in Bremen arbeiten darf und vor Arbeitsbeginn lediglich einen negativen Coronatest (zertifiziert) vorlegen muss (Antigentest max. 24 Stunden alt, PCR-Test max. 48 Stunden alt). |
Schöne Vorstellung, wenn am Heiligabend bei Kerzenschein und gerade angestimmten Weihnachtsliedern der Staatsschutz in die Privaträume eindringt…!
-:) Frohes Fest Gruss Nico + Crew |
Bei den letzten Beschränkungen haben sich sorgende Nachbarn ans Fenster gesetzt, um die Anzahl der Besucher zu zählen / dokumentieren, um dann erforderlichenfalls ein sofortiges Einschreiten der staatlichen Organe zu verlangen.
Unabhängig von der eigenen Meinung und der Sinnhaftigkeit, die Kollegen mussten diese Einsätze wahrnehmen. Anderenfalls hätten sie mit persönlichen bzw. straf-/dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen dürfen, denn der aufmerksame Bürger hat natürlich bis zum Eintreffen der Polizei Wache gehalten. |
Ich weiß…!
Ich kenne persönlich ein Ehepaar, welches es im letzten Jahr in die Bildzeitung geschafft hatte. Die Beiden besuchten abends ein anderes Ehepaar. Der Nachbar, zu dem es ein angespanntes Verhältnis gab, nutzte die Gelegenheit zur Abrechnung und informierte staatliche Exekutivkräfte, die mit zwei Streifenwagen anrückten. -:) Gruss Nico + Crew |
Und dann wundern sich welche was ab 1933 möglich war... Übrigens die arme Sekretärin die letztens noch vor Gericht gesessen hatte hat auch nur ihren Job gemacht. Und jeder Polizist kann die Arbeit niederlegen ohne Angst um sein Leben zu haben. Was ab 1933 nicht möglich war. Aber der Großteil der Beamten steht ja hinter den Maßnahmen..
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Es gibt ja auch zu allem entschlossene Beamte, die mit ihrem Streifenwagen durch Hamburger Grünanlagen pflügen um einen Jugendlichen habhaft zu werden, der Minuten vorher eine andere Person umarmt hatte…!
Bei der Offroad-Fahrt brachen sogar Fahrzeugteile ab… -:) Gruss Nico + Crew |
" Und jeder Polizist kann die Arbeit niederlegen ohne Angst um sein Leben zu haben"
Ich gehe davon aus, dass Du kündigen meinst. Er würde dann als Ungelernter dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass er seine bis dahin erwirtschafteten Pensionsbezüge verlieren würde und sein Dienstherr ihn mit dem Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenkasse nachversichern würde (und nur mit dem Arbeitgeberanteil). Ein Polizeibeamter hat geschworen die Gesetze und Rechte zu beachten und sich für die Einhaltung dieser einzusetzen. Und das gilt uneingeschränkt und ohne Berücksichtigung der persönlichen Auffassung. Dafür wird er letztendlich auch von seinem Dienstherrn alimentiert und geniesst einen besonderen Schutz. Sollte dieses zu einem Gewissenskonflikt führen, dann bliebe letztendlich und tatsächlich wohl nur die Kündigung. |
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