Zitat:
Zitat von V6 Mixto Lang
(Beitrag 386533)
... hier hat der Gesetzgeber also schon in seinem Sinn vorgesorgt, dass er nicht zur Arbeit gezwungen werden kann............ . :heul:
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Dann zwing Du ihn zur Arbeit bzw. verursache ihm zumindest eine gewisse Unbequemlichkeit. Wenn ein formaler Weg ausgeschlossen ist, dann wähle den informellen. Schreib ihm. Schildere ihm Dein Unverständnis über seine Entscheidung, dass ein Vergehen, bei dem Schaden verursacht wurde, für den sich der Verursacher aus der Verantwortung stehlen wollte, einfach nicht weiterverfolgt wird. Denn dieser Entscheidung ging ja wohl eine hypothetische Schuldbeurteilung voraus. Es hat keine endgültige Bewertung der Schuld des Täters stattgefunden, vielmehr hat der Staatsanwalt auf der Grundlage der ihm vorliegenden Informationen eine Beurteilung vorgenommen. Dabei hat er die Schuld im konkreten Fall augenscheinlich als geringer im Vergleich zu Vergehen der gleichen Art bewertet, angelehnt an http://www.anwalt.de/rechtstipps/ein...po_026438.html , dort der 2te Punkt. Im Klartext, wenngleich überzogen: Wenn es (Fahrerflucht) alle machen, dann werden Einzelne auch nicht bestraft. Kann das richtig sein? Wenn wir alle morden, ehebrechen und betrügen, dann ist das der Standard und somit hinzunehmen?
Lass ihn also quasi wissen, dass man seine getroffene Entscheidung nicht einfach so hinnimmt, sondern sie sehr wohl kritisch hinterfragt. Zwinge ihn angesichts der Wirkung seiner Entscheidung auf an das Recht gläubige Bürger dazu, dass er für sich rekapituliert, ob er den ihm gegebenen Ermessensspielraum adäquat genutzt hat. Das wird Dir für Deinen konkreten Fall nicht helfen. Vielleicht wird er Dir noch nicht einmal antworten. Aber vielleicht geht er dann morgen selbstkritischer an die Beurteilung einer ähnlichen Situation heran.
Also schreib ihm.
Das ist Dir zu lau? Du willst eine größere Dynamik erzielen? Dann schreib der Dienstaufsichtsbehörde, also dem Landesjustizministerium.
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