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@a-fahrer5: :admin: typisch Freud'scher Fehler: Nachnamen mit Vornamen verwechselt....Andre' natürlich.... Danke!
@McOtti: Ich bringe einen Kasten "bayrisch, flockige-trübe Brühe" (mit Zitronenscheibe!) zur allgemeinen Verkostung und evtl. Meinungsänderung mal mit...... |
Horst,
bitte nix halbvergorenes so viele Klo's gibs da nu och nich.:802: |
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Jens DARF gar nichts an alkoholischen Getränken zu sich nehmen!
Er muss ja noch "fahren" bis zur Wohndose. Können wir Chrissi doch nicht zumuten:steichel: Grüße aus Berlin Andreas |
Wenn Jens einen Schiebe- oder Greifrollstuhl benutzt, darf er auch volltrunken "fahren", da die nach STVO § 24 als "besondere Fortbewegungsmittel" gelten und nicht als "Fahrzeuge".
Mit einem Elektrorollstuhl und mehr als 6 km/h sieht es aber anders aus: da drohen Punkte in Flensburg bis E-Rollstuhlentzug. Hier müsste dann der Campingplatzbetreiber z.B. für die Dauer des Treffens die Gültigkeit der STVO für den Platz ausser Kraft setzen... dann könnte der Jens auch mit E-Rolli sich mit bayerischen Weißbier .......:n_ko:.......... |
Hallo Vreunde
@Horst ich lasse mich von niemanden mehr stressen:urlaub: @all wir könnten doch von einem Bierlieferanten uns die Zapfanlage plus das Bier auf Kommission holen und den preis dann durch alle Teilnehmer teilen. Bei positiver Rückmeldung werde ich mich darum kümmern. Kommentare bitte:schleim: |
Hallo Udo,
gute Idee! Bliebe nur die große Frage: welches Bier/Biermarke soll durch die Anlage laufen???? Und wie viele würden das Angebot nutzen? Müsse man mal sehen........ :n_sabber: |
Pils! :drinks::drinks::drinks::drinks:
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Sag, welche Marke schwebt Dir vor......? Jever, Warsteiner,......, .......,
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