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kevchen 05.07.2016 04:23

Da er den "Wohnanhänger" für 1,- bekommen hat, die Teile davon verkauft hat, wurden für den Umbau 850,- ausgegeben, die möchte er von mir haben. Bei der Versicherung wollte er 3000,- geltend machen, weil ein Anhänger für 4 Mororräder nicht so kaufen ist.
Er möchte von mir das Geld haben, den Anhänger behalten und den Aufbau wieder verkaufen. Der Aufbau ist nicht beschädigt.
Das Kupplungs**** hat einen wegbekomen vom Ruck, ist aber nichts zu sehen, die Achse, das Rad, der Stoßdämpfer und Kotflügel sind hin.
Da der Anhänger 30 Jahre alt war, ist es natürlich schwer eine Achse dafür zu bekommen.
Ich werde heute abend mal ein Bild vom Anhänger hochladen.

VKlon 05.07.2016 05:19

Wenn ich meinen Kumpel um einen Gefallen bitte und ich ihn dadurch einem Risiko aussetze, weil mein Anhänger schlecht versichert ist, geh ich nachher nicht hin und hol Geld bei ihm.

strahlemann 05.07.2016 06:58

Hmmm, also ich weiß nicht. Wg. 850 Euro schmeißt er die Freundschaft über Bord? Dachte, das geht hier um zig Tausende....

alexanderpeter 05.07.2016 07:56

Zitat:

Zitat von strahlemann (Beitrag 403343)
Hmmm, also ich weiß nicht. Wg. 850 Euro schmeißt er die Freundschaft über Bord? Dachte, das geht hier um zig Tausende....



Das dachte ich auch, es geht um zig Tausende.
Nur Salami weise kommt die Wahrheit ans Licht.

Also 850 €, da müsste sich doch eine Lösung finden. Für den Betrag schmeißt man doch keine Freundschaft hin.
Da würde ich mit dem Freund drüber reden.

Mylo 05.07.2016 08:01

Auf so einen Freund / Kumpel kann man verzischten! :760::760:

kevchen 05.07.2016 16:41

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Ich habe gestern mal die kostenlose Rechtsauskunft der Rechtschutzversicherung genutzt. Die Anwältin hat mir trotz Gefälligkeit keine große Hoffnung gemacht. Aufgrund von verletzung der Sorgfaltspflicht könnte er mich auf Schadensersatz verklagen. Eine andere Bekannte Anwältin meinte wiederum, wenn es zur Verhandlung kommen sollte, würde es zu einem Vergleich kommen. Bei dem es wohl 50 zu 50 aufgeteilt wird. Dabei würde er aber auch draufzahlen für Anwalt und Gerichtskosten, die ja dann auch geteilt werden. Selbst wenn er auch eine RSVers. hat denk ich mir mal. Wir werden uns morgen abend nochmal zusammensetzen und ich werde ihm meine Vorstellung erklären. Sicher habe ich das Zugfahrzeug gefahren und einen Fehler gemacht. Aber deshalb sehe ich nicht ein die volle Schuld zu übernehmen.

strahlemann 05.07.2016 17:59

Zitat:

Zitat von kevchen (Beitrag 403379)
Ich habe gestern mal die kostenlose Rechtsauskunft der Rechtschutzversicherung genutzt. Die Anwältin hat mir trotz Gefälligkeit keine große Hoffnung gemacht. Aufgrund von verletzung der Sorgfaltspflicht könnte er mich auf Schadensersatz verklagen. Eine andere Bekannte Anwältin meinte wiederum, wenn es zur Verhandlung kommen sollte, würde es zu einem Vergleich kommen. Bei dem es wohl 50 zu 50 aufgeteilt wird. Dabei würde er aber auch draufzahlen für Anwalt und Gerichtskosten, die ja dann auch geteilt werden. Selbst wenn er auch eine RSVers. hat denk ich mir mal. Wir werden uns morgen abend nochmal zusammensetzen und ich werde ihm meine Vorstellung erklären. Sicher habe ich das Zugfahrzeug gefahren und einen Fehler gemacht. Aber deshalb sehe ich nicht ein die volle Schuld zu übernehmen.


Ganz ehrlich meine pers. Meinung:

Son Aufriss und 6 Seiten Vred wg. ca. 850 Euro?? a:)

Korsar 05.07.2016 18:04

Hallo,

wenn ich das Photo so sehe sollte es doch möglich sein die Sache aus der Welt zu schaffen.

Durch den Umbau ist er vermutlich sowieso als Hersteller in den Fahrzeugpapieren eingetragen, dann wird sich eine Achse finden lassen, die da drunter passt.

Oder auch komplette Fahrgestelle kann man für erträgliches Geld gebraucht finden.
http://www.ebay.de/itm/Anhanger-Fahr...UAAOSwhOVXe9NY

und der Anbieter hat nicht nur eines herumstehen....

Viel Erfolg

alexanderpeter 05.07.2016 18:29

Zitat:

Zitat von kevchen (Beitrag 403379)
Ich habe gestern mal die kostenlose Rechtsauskunft der Rechtschutzversicherung genutzt. Die Anwältin hat mir trotz Gefälligkeit keine große Hoffnung gemacht. Aufgrund von verletzung der Sorgfaltspflicht könnte er mich auf Schadensersatz verklagen. Eine andere Bekannte Anwältin meinte wiederum, wenn es zur Verhandlung kommen sollte, würde es zu einem Vergleich kommen. Bei dem es wohl 50 zu 50 aufgeteilt wird. Dabei würde er aber auch draufzahlen für Anwalt und Gerichtskosten, die ja dann auch geteilt werden. Selbst wenn er auch eine RSVers. hat denk ich mir mal. Wir werden uns morgen abend nochmal zusammensetzen und ich werde ihm meine Vorstellung erklären. Sicher habe ich das Zugfahrzeug gefahren und einen Fehler gemacht. Aber deshalb sehe ich nicht ein die volle Schuld zu übernehmen.




Das denke ich ist eine gute Entscheidung. Setzt Dich mit dem Kumpel zusammen, da findet sich bestimmt eine Lösung. Vor Gericht ziehen, wird wohl in einem Vergleich landen. Beide zahlen dann drauf.

So schlimm ist doch die Beschädigung gar nicht, da lässt sich doch bestimmt was gemeinsam reparieren.

purple 05.07.2016 22:36

Also, ich hätte den Schaden schon lange bezahlt, schließlich lag es doch an mir / meinem Fehler, dass dieser eingetreten ist (getreu dem Motto: Wer etwas beschädigt, der macht es auch wieder heil).

Anders wäre es, wenn es andere Gründe geben würde, z. B. geplatzer Reifen, falsche Beladung usw.
Dann hätte ich meinem Freund angeboten, dass wir uns den Schaden teilen.
Aber so war es nun ja nicht, denn es war ja mein Fehler und somit dann wie bereits erwähnt, Übernahme des Schadens durch mich. Allerdings hätte mir mein Freund dann von sich aus angeboten, dass wir uns die Kosten teilen und er hätte mich mit Sicherheit nicht so im Regen stehen lassen. Da bin ich mir sehr sicher, denn sonst wäre er nicht mein Freund.

Grüße
purple


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