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wrangler89 11.12.2015 08:09

Zitat:

Zitat von V6 Mixto Lang (Beitrag 386441)
Ehrlich gesagt: mein Vertrauen in die Justiz ist etwas erschüttert.....:kotz: .

Hattest Du jemals Vertrauen in dieses System? Wenn Du hierzulande Geschädigter bist, hast Du doch eh meist die A....- Karte.
Ich kenn das zur Genüge. 2x Reifen zerstochen, aus niederen Beweggründen (und bevor andere rumlabern, NEIN, keine Geldschulden), Täter bekannt, Zeugen da, Anzeige gemacht.
Und....,
nach ein paar Wochen ist noch immer nix passiert. Nach persönlichem Vorsprechen bekamen wir mitgeteilt, das die Anzeige und alles dazugehörige abhanden gekommen ist.:kotz:
Unser Schaden, 1900,-€.
Leider bekam ich den Typen nicht in die Hände. Der war mit dem Bike schneller als ich mit Zimmermannskluft...
Ich weiß bis heute nicht, um wen meine Frau damals mehr Angst hatte...
Aber danach war Ruhe.

Meine Meinung- selbst ist der Mann!

Mopeto 11.12.2015 10:39

Zitat:

Zitat von wrangler89 (Beitrag 386479)
Hattest Du jemals Vertrauen in dieses System? Wenn Du hierzulande Geschädigter bist, hast Du doch eh meist die A....- Karte.
Ich kenn das zur Genüge. 2x Reifen zerstochen, aus niederen Beweggründen (und bevor andere rumlabern, NEIN, keine Geldschulden), Täter bekannt, Zeugen da, Anzeige gemacht.
Und....,
nach ein paar Wochen ist noch immer nix passiert. Nach persönlichem Vorsprechen bekamen wir mitgeteilt, das die Anzeige und alles dazugehörige abhanden gekommen ist.:kotz:
Unser Schaden, 1900,-€.
Leider bekam ich den Typen nicht in die Hände. Der war mit dem Bike schneller als ich mit Zimmermannskluft...
Ich weiß bis heute nicht, um wen meine Frau damals mehr Angst hatte...
Aber danach war Ruhe.

Meine Meinung- selbst ist der Mann!

Etwas weitab vom Thema aber auch sehr heftig und die Justiz schläft bzw. will nichts machen.

42 Anzeigen und es tut sich nichts !

Video

V6 Mixto Lang 11.12.2015 10:41

Zitat:

Zitat von wrangler89 (Beitrag 386479)
Hattest Du jemals Vertrauen in dieses System? Wenn Du hierzulande Geschädigter bist, hast Du doch eh meist die A....- Karte.


So scheint es wohl - leider - zu sein!

wrangler89 11.12.2015 10:41

Sorry wenn ich abgedriftet bin...:admin:

HHH1961 11.12.2015 11:53

Die adäquate Reaktion darauf, dass unsere Strafverfolgungsorgane nicht so arbeiten wie wir uns das vorstellen, soll also entweder Resignation oder aber Selbstjustiz sein? Mmh. Das eine mag nicht jeder, das andere kann nicht jeder. Wie wäre es alternativ mit Eskalation an die oberste Dienstaufsicht?

wrangler89 11.12.2015 13:23

Zitat:

Zitat von HHH1961 (Beitrag 386498)
Die adäquate Reaktion darauf, dass unsere Strafverfolgungsorgane nicht so arbeiten wie wir uns das vorstellen, soll also entweder Resignation oder aber Selbstjustiz sein? Mmh. Das eine mag nicht jeder, das andere kann nicht jeder. Wie wäre es alternativ mit Eskalation an die oberste Dienstaufsicht?

... wenn die Dir mal zuhören ja.
Aber letztenendes, wie war das mit den Krähen....

Leider werden wir wohl damit leben müssen.

V6 Mixto Lang 11.12.2015 16:07

Zitat:

Zitat von HHH1961 (Beitrag 386498)
Wie wäre es alternativ mit Eskalation an die oberste Dienstaufsicht?

Wie soll das rechtlich gehen?? Die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung durch den Staatsanwalt kann ich doch mit einer "Beschwerde/Einspruch" nicht rückgängig machen oder?????

Der (arbeitsscheue) Staatsanwalt schrieb mir im letzten Satz, dass "evtl. zivilrechtliche Ansprüche durch diese Entscheidung nicht berührt" sind.

Aber was soll überhaupt dieser Satz, denn der Schaden wurde ja bereits durch die Versicherung des Schädigers beglichen und mehr als eine Anzeige wegen Unfallflucht kann ich ja nicht machen......

HHH1961 11.12.2015 17:05

Ich, der ich Laie in Angelegenheiten des Rechts bin, verstehe das so, dass Du die Verfahrenseinstellung in der Tat wohl nicht rückgängig machen kannst. Du kannst die Entscheidung darüber aber anfechten, worüber Du in dem netten Brief des Staatsanwaltes wohl auch informiert worden bist. Alles geregelt in der Strafprozessordnung, lies mal die Paragraphen 171 http://dejure.org/gesetze/StPO/171.html und 172 http://dejure.org/gesetze/StPO/172.html . In netteren Worten auch hier nachlesbar https://www.strafverteidiger-berlin....geschaedigter/

Im Übrigen ist es ja nicht so, dass Dein Schädiger nicht gepeinigt werden wird, denn wie Du berichtet hast, schreibt der Staatsanwalt Dir ja auch, dass er das Verfahren als Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben hat. Mit anderen Worten: der Staatsanwalt sorgt zwar nicht für eine Geld- oder gar Freiheitsstrafe, aber die Behörde voraussichtlich für eine Geldbuße. Die Motivation dafür ist m. E. recht schön hier https://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit beschrieben, daraus auszugsweise: "Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung, für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)). Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben der Geldbuße (Synonym: Bußgeld) auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden. Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern nur mit Geldbußen. Das gilt hauptsächlich für leichte Fälle der Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen (z. B. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung) ..."

Das mag alles, wie bereits angedeutet, nicht Deinen Erwartungen entsprechen, aber augenscheinlich geht wortwörtlich alles mit rechten Dingen zu, also eben nicht getreu "... da wird wohl wieder jemand jemanden kennen ..." oder "... (arbeitsscheue) Staatsanwalt ...". Derartige Formulierung haut man schnell mal raus, lesen sich ja auch sehr schön, aber nach meiner Einschätzung ist dies eben keine Bananenrepublik.

purple 11.12.2015 17:37

Zitat:

Zitat von V6 Mixto Lang (Beitrag 386516)
Wie soll das rechtlich gehen?? Die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung durch den Staatsanwalt kann ich doch mit einer "Beschwerde/Einspruch" nicht rückgängig machen oder?????

Doch, schaust Du einfach mal in den §172 StPO: Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungsverfahren
Das Klageerzwingungsverfahren hat zur Folge, dass die staatsanwaltschaftliche Verfahrenseinstellung gerichtlich überprüft wird.

Der (arbeitsscheue) Staatsanwalt schrieb mir im letzten Satz, dass "evtl. zivilrechtliche Ansprüche durch diese Entscheidung nicht berührt" sind.

Straf- und Zivilrecht sind in unserem Rechtssystem getrennt zu betrachten.
Strafgesetze dienen ausschließlich dazu den Strafanspruch des Staates zu befriedigen. Im Rahmen des Strafverfahrens werden grundsätzlich keine zivilrechtlichen Entscheidungen getroffen / Schadensersatzansprüche befriedigt. Hier ist der Geschädigte dann gefordert, seine Ansprüchen im Rahmen der Zivilgerichtsbarkeit zu regeln. Die Einstellung eines Strafverfahren hat in der Regel keine Auswirkungen auf ein Schadensersatzverfahren.

Aber was soll überhaupt dieser Satz, denn der Schaden wurde ja bereits durch die Versicherung des Schädigers beglichen und mehr als eine Anzeige wegen Unfallflucht kann ich ja nicht machen......

Es ist doch schön, dass ein Schadensausgleich erfolgt ist und die Ansprüche des Geschädigten befriedigt worden sind. Und das unabhängig davon, dass das Strafverfahren eingestellt worden ist.

V6 Mixto Lang 11.12.2015 17:58

Danke an purple und HHH1961 für Eure Mühe und die Erläuterungen! :admin:

Habe gerade ein klein wenig zum Klageerzwingungsverfahren bei Wiki gelesen.

Der Staatsanwalt schrieb mir, dass das Verfahren gemäß § 153 Abs. 1 STPO eingestellt ist (wegen Geringfügigkeit).

Bei Wiki stand der Satz: "Bei einer Einstellung wegen Geringfügigkeit (§§ 153 ff. StPO) ist die Klageerzwingung unzulässig".

Hier hat der Gesetzgeber also schon in seinem Sinn vorgesorgt, dass er nicht zur Arbeit gezwungen werden kann............ . :heul:




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