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v-dulli 13.07.2015 17:29

Zitat:

Zitat von McOtti (Beitrag 373633)
Hallo

... was nützt mir das Leergewicht nach Fz-Schein wenns nicht stimmt?
Man muß von den Realgewicht ausgehen und dann kann man Zuladen oder evtl. doch einiges
zu Hause lassen.
Wie wird den nun richtig gewogen wenn nur eine Achse auf der Waage ist?

Gruß Uwe

Achsweise wiegen ist gängige Praxis(auch bei Prüfung der Abbremsung) und die Addition beider(tatsächlichen und nicht eingetragenen) Werte darf das Gesamtgewicht nicht überschreiten.

princeton1 14.07.2015 11:12

Laut Prospekt, dürfte ich tatsächlich knapp eine 3/4 Tonne zuladen...!?!
Davon bin ich aber ganz weit entfernt...!

-:(

[IMG]http://www.imgbox.de/users/marcopolo/image1105.jpg[/IMG]

-:(

Die ticken wohl nicht richtig...!

Gruss

Nico

DMA 14.07.2015 14:19

Ich hätte wirklich nicht gedacht, das die Franzacken immer noch so unterwegs sind. Das ist sehr traurig für 2015. Bis jetzt hatte ich immer große Stücke auf die Franzacken gehalten, das ist jetzt aber erst mal vorbei.

princeton1 14.07.2015 14:32

Zitat:

Zitat von DMA (Beitrag 373737)
Ich hätte wirklich nicht gedacht, das die Franzacken immer noch so unterwegs sind. Das ist sehr traurig für 2015. Bis jetzt hatte ich immer große Stücke auf die Franzacken gehalten, das ist jetzt aber erst mal vorbei.

-:)

Es lebe die französische Revolution!!!

Aber so schlecht fand ich jetzt das Verhalten des französischen Behördenvertreters gar nicht...!
Immerhin war ich (wider besseren Wissens!) tatsächlich robust überladen!

Momentat richtet sich meine Kritik eher an die DAIMLER AG...!

-:)

Gruss

Nico

iso-Star 14.07.2015 14:40

gefunden beim ADAC

Gesamtgewicht NW
VW T5 Kastenwagen
Ausbau Basismodell
zum Campmobil
des Angebotes 3.000 kg, Zuladung
425 kg ohne Mitfahrer (zusätzliche
Berücksichtigung von Füllmengen
wie Wasser und Gas mit max. 75
kg).
Campmobil im beladenen Zustand zu
tief und Gewicht ohne Fahrer 2.810
kg. Auflastung und Höherlegung
führen nicht zur Behebung des
Sachmangels, da diese den
Garantieverlust nach sich ziehen.
Käufer erklärt den Rücktritt.
Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises zu, da das
Wohnmobil eine viel geringere Zuladungskapazität als
vereinbart aufweist (Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit
i.S.v. § 434 Abs. 1 S.1 BGB).
Aufgrund des drohenden Garantieverlustes stellen die
Auflastung und Höherlegung kein taugliches
Nachbesserungsangebot dar und sind damit nicht zumutbar
(§ 440 S.1 BGB).
Az. 10 O 3876/08

thw 14.07.2015 15:06

Zitat:

Zitat von iso-Star (Beitrag 373744)
gefunden beim ADAC

Gesamtgewicht NW
VW T5 Kastenwagen
Ausbau Basismodell
zum Campmobil
des Angebotes 3.000 kg, Zuladung
425 kg ohne Mitfahrer (zusätzliche
Berücksichtigung von Füllmengen
wie Wasser und Gas mit max. 75
kg).
Campmobil im beladenen Zustand zu
tief und Gewicht ohne Fahrer 2.810
kg. Auflastung und Höherlegung
führen nicht zur Behebung des
Sachmangels, da diese den
Garantieverlust nach sich ziehen.
Käufer erklärt den Rücktritt.
Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises zu, da das
Wohnmobil eine viel geringere Zuladungskapazität als
vereinbart aufweist (Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit
i.S.v. § 434 Abs. 1 S.1 BGB).
Aufgrund des drohenden Garantieverlustes stellen die
Auflastung und Höherlegung kein taugliches
Nachbesserungsangebot dar und sind damit nicht zumutbar
(§ 440 S.1 BGB).
Az. 10 O 3876/08

Können/wollen wir da nicht mal ein Standartbrief für alle MP's (und/oder T5/6) Fahrer machen und ein jeder geht zu seiner NL/MB Händler und bittet um Erklärung?

Egal ob alt oder neuer MP's, seit Jahren(zehnten?) fährt man wohlmöglich Straffällig in der Gegend rum.. Man bedenke, bei 20% Überladung sind das nicht nur 95€, sondern auch 1 Punkt bei uns!

Und wenn unsere Rennleitung, bzw. unser Staat mitbekommt das da wieder Geld zu scheffeln ist.... wird man fast täglich rausgewunken...

princeton1 14.07.2015 15:34

Ich nutze meinen MP auch gewerblich + hatte ihn in der Vergangenheit häufig stramm beladen...!
Und das immer mit einem guten Gewissen!

Ich habe letzte Woche meine techn. Ansprechpartner in meiner Niederlassung nach meinem Soll-Leergewicht befragt.
Die haben nichts gefunden...-:(

Ich werde die Tage erst einmal eine reale Leergewichtsmessung vollziehen.

-:)

Gruss

Nico

v-dulli 14.07.2015 15:40

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 373753)
Ich habe letzte Woche meine techn. Ansprechpartner in meiner Niederlassung nach meinem Soll-Leergewicht befragt.
Die haben nichts gefunden...-:(

Was zu Deinem Fahrzeug dokumentiert ist habe ich weiter oben geschrieben. In wieweit das stimmt kannst Du ja auf der Waage überprüfen.

princeton1 14.07.2015 15:55

Ahoi Helmut,
Deine Angaben habe ich ja auch dankend erhalten!
-:)
Aber ich würde von meiner MB-Niederlassung schon erwarten, dass die auch die Werte finden...!
Aber die schauten nur ahnungslos...!

LG

Nico

VKlon 14.07.2015 16:45

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 373722)
Laut Prospekt, dürfte ich tatsächlich knapp eine 3/4 Tonne zuladen...!?!
Davon bin ich aber ganz weit entfernt...!



-:(

Die ticken wohl nicht richtig...!

Gruss

Nico

Mhm,

hier noch das Kleingedruckte:

Leergewicht: 3. Angaben nach Richtlinie 92/21/EG
in der bei Drucklegung gultigen Fassung
(Masse in fahrbereitem Zustand
inkl. Werkzeug/Ersatzrad, sofern
vom Hersteller so ausgeliefert, Kraftstoffbehalter
zu 90 % gefullt, mit
Fahrer 68 kg und Gepack 7 kg, Frischwasserbehalter
sowie Gasflaschen
zu 90 % gefullt) fur Fahrzeuge in serienmasiger
Ausstattung. Sonderausstattungen
und Zubehor erhohen
i. d. R. diesen Wert, wodurch sich die
Zuladung entsprechend verringert.
Hinweis: Nach ISO-M06 1176 reduzieren
sich die Leergewichtsangaben
um bis zu 75 kg.


Die Sonderausstattung wird also extra gewogen:
Mir fällt dazu Folgendes ein:
2. Sitzbank o. zus. Sitz Räder, Schiebedach, Anhängerk., Teppiche, Fußmatten, nicht serienmäßige Gasflasche?? usw.
könnten schonmal 200kg und mehr sein.

Bleibt also nur wiegen.

Gruß

Christian




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