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v-dulli 29.03.2015 22:02

Zitat:

Zitat von alexanderpeter (Beitrag 364795)
Guten Abend Helmut,

die Antwort hätte ich jetzt so nicht erwartet.

Das war von mir keine Unterstellung, nur eine Feststellung, die mir an dem Beitrag aufgefallen ist und als meine Meinung geschrieben habe.
Unterstellen werde ich keinem was. Auch eine Anmaßung war dies bestimmt nicht.


Von einem Test kann man hier nicht sprechen. Wenn man so was testen will, gibt es viele Strecken die dafür geeignet sind. Spreche mal vom Nürburgring oder andere. Nie die Autobahn oder Landstraße.

Die Gesetzte sind doch Dir auch bekannt.

Nur ein kleiner Auszug,


Aus Zitat: http://www.gesetze-im-internet.de/bu...013/gesamt.pdf



Zitat: § 29 Übermäßige Straßenbenutzung
(1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.
(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der
Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens
der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in
geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Veranstaltende haben
dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
(3) Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder
Gesamtmassen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den
Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt.



Das ist nur das eine. Es war mir aber noch viel mehr aufgefallen. Rechtsfahrgebot etc. Sei mal jetzt dahin gestellt.


Es ist egal, ob die Autobahn oder die Bundesstraße frei ist oder nicht.
Das spielt keine Rolle.

Und Du kannst mir nicht sagen, dass hier in Deutschland eine Autobahn so leer ist, dass diese nicht auch von anderen Verkehrsteilnehmer befahren ist. Obwohl das auch keine Rolle spielt. Dafür gibt es keine Ausnahmen.

Wenn das jetzt Schule machen würde, kommen die nächsten und Testen dann wie schnell man mit einem Anhänger über die Autobahn fahren kann.
Wohl möglich mit 200 Km/h. Das ist dann auch eine Unterstellung.


Noch was, was ich nicht in Ordnung finde, dass Du jetzt meine Beiträge nun an den Pranger stellst.

Meine Meinung zu diesem Beitrag werde ich dem Forum ersparen!

alexanderpeter 29.03.2015 22:11

Zitat:

Zitat von v-dulli (Beitrag 364803)
Meine Meinung zu diesem Beitrag werde ich dem Forum ersparen!


Na ja,

wenn das Deine Meinung ist. Akzeptiere ich. Keine Antwort ist auch eine Antwort.

Jor-EL 29.03.2015 22:21

Ich erkenne hier eine tagtäglich auftretende Verkehrssituation. Ein Auto will das andere überholen. Beide wollen schnell fahren und geben Gas. Am Ende des Topspeeds des einen Autos wird das andere vorbei ziehen.
Tagtäglicher Alltag auf deutschen Autobahnen.
Weit entfernt von einem Rennen (von § 29 sowieso).
Jede Autozeitung testet auf öffentlicher Straße, jeder Auto Hersteller hat das in seinem Testprogramm. Inkl. Topspeed Fahrt. Die Infrastruktur deutscher Straßen darf in vielfältiger Weise genutzt werden, ohne einen Straftatbestand zu erfüllen.
Wer so etwas hier hinein interpretiert, muss Langeweile haben.

DMA 30.03.2015 09:39

Also, es gibt Menschen die völlig Weltfremd sind und sich scheinbar in einer Glaskugel zu befinden scheinen. Da muss man bei kommenden Beiträgen demnächst wirklich gut überlegen was man hier schreibt, sonst gibt es eventuell ein paar Wochen später eine Anzeige von der Polizei, weil ein User hier im Forum andere User denunziert.

Lächerlich.

Schade wie dieses schöne Thema zerredet wurde, es hatte wirklich klasse begonnen.

dsz 30.03.2015 11:09

Um hier mal ein wenig Entspannung rein zu bringen erleutere ich die Örtlichkeiten der "hirnlosen und Menschengefährdenden" Jagd mal ein wenig.

Die "zufällingen" Nebenherfahrten fanden auf einer 4 Spurigen Landstraße statt, welche im übrigen lehr war.

In der Mitte ist eine Betonleitplanke und links und rechts sind auch Leitplanken oder Betonmauern.

Das da am Abend gegen 21 Uhr Kinder Spielen kann man wohl ausschließen.

Am Tag finden hier bestimmt hunderte Straßenrennen statt. Es gibt auch welche die das (Straßen)Verkehr nennen.

Über die Fahrt auf der Autobahn rede/schreib ich nicht (total alberner Einwand und Weltfremd).

Das war normales fahren auf der AB, wo durchaus auch mal überholt wird.

Wenn alexanderpeter das unverantwortlch findet:58:, ist das sein ding.

Ist mir auch egal, weil´s nicht so ist!!!

:802::steichel:

zwerg 30.03.2015 11:17

Nachdem das hier eh schon sehr Off Topic ist bin ich für:

TITTEN RAUS!


Ansonsten, danke für den Vergleich der beiden Generationen an den Themenersteller.
Ich geh davon aus, daß bei dem Vergleich keine TIERE und sonstigen INDIVIDUEN zu Schaden gekommen sind.

BenzTowner 30.03.2015 11:25

Sei froh, das Du nicht in Stuttgart & Umgebung wohnst:

Myriarden skrupel- und rücksichtslose Daimler-, Porsche-, Bosch-, Mahle-, AMG-, Mann&Hummel-, Beru-, ElringKlinger-, TRW- sowie MotorPresseStuttgart-Testfahrer....
:auto::auto::auto::auto::auto::auto::auto::auto::a uto::auto::auto::auto::auto::auto::auto::auto::aut o::auto::auto::auto::auto::auto::auto::auto::auto: :auto::auto::auto::auto::auto::auto:. . . . . . . . . . . . . . .

(mehr Testraudis kriege ich hier leider nicht unter...:o))



Zitat:

Zitat von alexanderpeter (Beitrag 364795)
Guten Abend Helmut,

.......

Von einem Test kann man hier nicht sprechen. Wenn man so was testen will, gibt es viele Strecken die dafür geeignet sind. Spreche mal vom Nürburgring oder andere. Nie die Autobahn oder Landstraße.

Die Gesetzte sind doch Dir auch bekannt.

Nur ein kleiner Auszug,


Aus Zitat: http://www.gesetze-im-internet.de/bu...013/gesamt.pdf



Zitat: § 29 Übermäßige Straßenbenutzung
(1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.
(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der
Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens
der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in
geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Veranstaltende haben
dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
(3) Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder
Gesamtmassen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den
Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt.


.........



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