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thw 14.12.2015 19:07

Zitat:

Zitat von alexanderpeter (Beitrag 386689)
Guten Abend,

hab das gar nicht gelesen. Du hast recht. Einen MP der als Firmenwagen zugelassen ist, ist wohl sehr, sehr selten, wenn überhaupt. Sehr schwer den vom FA. glaubhaft zu machen.
Da wird wohl nur die private Nutzung zur Geltung kommen.

Das ist schwer hier was zu sagen, ohne Steuerberater und evtl. Rechtsverdreher.

Mein MP war drei Jahre Leasing über Firma. Auto zurück an MB und als Privat bei MB gekauft. Einziger Nachteil, man muß die MwSt. leider zahlen, aber a) dafür kein Stress mit FA, und was sollst, hat nach drei Jahren privat weniger als ein 1/3 nur gekostet.

Und eigentlich wollte ich ihn dann verkaufen, mit den geringen KM lag er bei mobile noch sehr gut im Kurs, allerdings kam dann die Abwrackprämie, und die Preise purzelten ins Bodenlose...

thw 14.12.2015 19:07

Zitat:

Zitat von Ex_Benutzer (Beitrag 386690)
naja richtigen Beruf...dann geht sowas als fahrbares Büro durch....ist in Berlin durchgegangen...
Gruß Holger

Bei mir auch so, gar keine Probleme. Und wir hatten in der Fa. zwei davon...

ankman 14.12.2015 19:25

Habt ihr keinen Steuerberater? Bin auch Freiberufler, habe aber von Buch- und Zeitwert null Ahnung. Muss ich auch nicht. Dafür gibt es ja Spezialisten. Man muss nämlich auch nicht Maurer und Dachdecker sein, wenn man ein Haus kauft...

Man kann doch ein Auto vor dem Verkauf aus der Firma nehmen, dann sparst du dir wenigstens den Gewährleistungskram...

alexanderpeter 14.12.2015 20:36

Zitat:

Zitat von thw (Beitrag 386733)
Mein MP war drei Jahre Leasing über Firma. Auto zurück an MB und als Privat bei MB gekauft. Einziger Nachteil, man muß die MwSt. leider zahlen, aber a) dafür kein Stress mit FA, und was sollst, hat nach drei Jahren privat weniger als ein 1/3 nur gekostet.

Und eigentlich wollte ich ihn dann verkaufen, mit den geringen KM lag er bei mobile noch sehr gut im Kurs, allerdings kam dann die Abwrackprämie, und die Preise purzelten ins Bodenlose...


Guten Abend,
na ja, das kann alles sein. Gehe von mir als Handwerker aus, vielleicht war das zu eng gesehen. Gedanklich bin ich halt beim Handwerker. Kann sein, dass das in anderen Branchen anderst aussieht. Das eine kann ich nur sagen. Einen Firmenwagen als MP wird wohl kein FA als Firmenwagen im Handwerk akzeptieren. Sei denn, dass die Firma so groß ist, dass ein MP evtl. auch zu Übernachtungen oder Büro notwendig wird. Wer hat das aber. Ansonsten ist die möglichkeit auch immer da, das Fahrzeug unter privatem Anteil anzumelden unter Gebrauch zeitlicher beruflicher Nutzung. Ist auch ganz ligitim. Dann zahlst Du aber auch die private Nutzung und das vom Neuwert des Fahrzeuges. Egal ob Du den "Gebraucht" gekauft hast. Nur als komplettes Firmenfahrzeug wird ein MP wohl als Handwerker nie vom FA anerkannt werden. Da kann ich Dir Brief und Siegel geben.
Das FA. macht auch schon Probleme wenn ein Viano von einem Handwerker als reines Firmenfahrzeug genutz werden könnte. Da wird unterstellt, dass das Fahrzeug auch Privat genutz wird. Kann ich nachvollziehen, ist auch so. Als reines Firmenfahrzeug muss der Handwerker ein Fahrzeug haben, dass keine private Nutzung möglich macht. Also LKW oder einen Vito, der eine Trennwand nach hinten hat.
Ich kann nur so von meinen Erfahrungen erzählen.

Ex_Benutzer 14.12.2015 20:49

öhm vollverglasten Bus und steht drin LKW geschlossener Kasten grins da sagt keiner was weil se den ned gesehn ham...162€Steuer...
gruß Holger

alexanderpeter 14.12.2015 20:53

Zitat:

Zitat von md-hasloh (Beitrag 386700)
Mal einen Exkurs in Sachen Firmenwagen...

Als Selbständiger mit Kundenbesuchen ist es dem Finazamt (zumindest in HH) schnuppe was es für ein Fahrzeug ist. Es MUSS nur zu mindestens 51% geschäftlich genutzt werden (gibt auch Möglichkeiten die weniger % geschäftlicher Nutzung zulassen - das würde jetzt aber zu weit gehen)

Dann gibt es Leasing oder Kauf(ggf Finanzierung)

Leasing Km oder Restwert, bei letzterem ist das FA auch immer hellhörig wenn die Raten sehr hoch und Restwert am Ende sehr niedrig ist... & das Kfz übernommen sowie veräußert wird.

Beim Kauf gibt es den Buchwert, welcher über die Jahre kumuliert weniger wird, bis 1€ halt. Das der V nach 6 Jahren nicht bloß ein € Wert ist (egal ob Totalschaden oder nicht) ist klar.
Somit wird der VK als Gewinn angerechnet. Hier ist dann noch zu berücksichtigen ob MwSt damals gezahlt/gezogen worden ist.

Wird das Kfz vor Abschreibung zu 1€ veräußert wird der Buchwert von VK gewinnmindernd abgezogen...



Zitat: Als Selbständiger mit Kundenbesuchen ist es dem Finazamt (zumindest in HH) schnuppe was es für ein Fahrzeug ist. Es MUSS nur zu mindestens 51% geschäftlich genutzt werden (gibt auch Möglichkeiten die weniger % geschäftlicher Nutzung zulassen - das würde jetzt aber zu weit gehen)



Geschäftlich genutz, zu mehr als 51% must Du aber mit einem Fahrtenbuch nachweisen. Und genau da ist der Kackpunkt. Das wir wohl nicht jedem gelingen. Da macht das FA sehr genaue Ansagen.
Das ist sehr schwer. Das wäre im Handwerk auch das gleiche Problem.
Der Aufwand ist sehr groß. Wenn was nicht stimmig ist wird das ganze vom FA verworfen. Dann war der Aufwand für den A.......

alexanderpeter 14.12.2015 21:18

Noch ein Beitrag zu Firmenfahrzeug.

Zitat: https://www.lexware.de/artikel/steue...prozent-regel/



Ist natürlich von jedem einzelnen abhängig. Wenn ein zweites Fahrzeug zur privaten Nutzung vorhanden ist, wird das FA wohl ein Firmenfahrzeug akzeptieren. Aber einen MP als Handwerker, sehe ich eher nicht.

Das ist aber von Fall zu Fall zu entscheiden. Ich kann da nur von mir sagen. Das sind nur Beispiele.
Im konkreten Fall hilft da immer ein Steuerberater. Der kostet aber auch was.

alexanderpeter 14.12.2015 21:43

Guten Abend,

zu dem Thema ist auch noch die Frage, ist das Unternehmen eine GmbH oder Einzelunternhemen. Kommt auch auf die Gesellschaftsform an.

alexanderpeter 14.12.2015 21:54

Zitat:

Zitat von Ex_Benutzer (Beitrag 386738)
öhm vollverglasten Bus und steht drin LKW geschlossener Kasten grins da sagt keiner was weil se den ned gesehn ham...162€Steuer...
gruß Holger




Einen guten und schönen Abend.

Holger, Holger, weis auf was Du damit raus wolltest. Danke, danke. Gesehen hab ich Deine seitliche Verglasung. Aber Deine Blechklappe nicht.
Verzeihung.

Aber nicht, dass Du mir das wieder übel nimmst. Wenn, da würde ich Dir das Ohr abbeisen.
:drinks::drinks::drinks:

Ex_Benutzer 15.12.2015 09:16

Grins moins Peter, da ist ne Glasklappe nun drin also nix Blech mehr..okay Klappe mit Glas...ist noch altes Foto...werde des mal wenn ich Zeit habe erneuern.
Gruß Holger


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