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gollefrietze 29.03.2015 16:26

Zitat:

Zitat von DMA (Beitrag 364472)
??? Was bist du denn für einer? .. stimmt...jetzt fällt es mit wieder ein, Saarland war doch das Bundesland das alle 130 kmh-Schilder gekauft hat und auf der Autobahn aufgestellt hat :760:



War doch alles im Rahmen des erlaubten, zudem die beiden eine "V-Klasse" gefahren haben und keine Motorränder oder sonstige Sportwagen.

Also für mich ist das so völlig in Ordnung. Das machen die Jungs von Grip und Co jeden Sonntag.

Hallo
Wir haben im Saarland viele Strecken ohne Beschränkung der Geschwindigkeit.
Es gibt auch normale Saarländer hier im Forum.
Nicht jeder ist ein Lafontaine oder ein Honeckerfan hier

Gruß Michael

blondie 29.03.2015 16:44

Zitat:

Zitat von gollefrietze (Beitrag 364729)
Hallo
Wir haben im Saarland viele Strecken ohne Beschränkung der Geschwindigkeit.
Es gibt auch normale Saarländer hier im Forum.
Nicht jeder ist ein Lafontaine oder ein Honeckerfan hier

Gruß Michael

Mir fällt auf das es hier im Forum in letzter Zeit immer mehr persönliche Beleidigungen gibt.. Finde ich schade die Entwicklung. .

princeton1 29.03.2015 16:49

Hatte Peter aus dem schönsten Bundesland nicht mal hinten einen Wildschaden, weil er immer so langsam fährt...?

Vielleicht bringe ich da auch was durcheinander...?

Aber Peter war das auf alle Fälle, der mehr Fliegen an der Heckscheibe, als an der Frontscheibe hat...!

-:)

tschüss dann

Nico

thw 29.03.2015 17:43

Ein jeder hat sene persönliche Meinung und Erfahrung, diese mag unter Umständen anderen nicht gefallen, so ist Mensch nun mal.

Aber, es sollte immer Sachlich zugehen, direkte persönliche Angriffe, ob nun zu recht oder unrecht, sollten wenn übehaup per Mail ausgefochten werden, nicht in einem Forum.

Bitte haltet euch daran.

Danke!

stadler 29.03.2015 17:45

Ihr müsst nicht alles ins lächerliche ziehen, wenn jemand eine andere Meinung hat zu dem Thema. Ich finde es nicht in Ordnung

v-dulli 29.03.2015 18:43

Zitat:

Zitat von stadler (Beitrag 364741)
Ihr müsst nicht alles ins lächerliche ziehen, wenn jemand eine andere Meinung hat zu dem Thema. Ich finde es nicht in Ordnung

Entschuldige bitte aber diese Beiträge
http://www.vclub-forum.de/showpost.p...0&postcount=21
http://www.vclub-forum.de/showpost.p...9&postcount=30
haben mit Meinung nichts zu tun und sind im Zusammenhag mit dem dem hier gemachten "Test" völlig deplatziert und anmassend.
Mit welchem Recht wird hier ein ilegales Verhalten unterstellt?
Es gibt in D unzählige BAB-km ohne Geschwindigkeitbegrenzung und manchmal auch welche die "leer" sind.
Zudem wird im 1. Beitrag mit keiner Silbe davon gesprochen dass dieser Test in der Fussgängerzone oder gar vor dem Kindergarten durchgeführt wurde.

princeton1 29.03.2015 19:11

So würde es aussehen, wenn man am verkehrten Ort, mit verkehrter Geschwindigkeit, einem verkehrten Fahrzeug ein "Kriminal-Bullizei-Auto" rammt...!

http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Pa...erlkoenig.html

-:)

Aber ein 639er + ein 447er Van auf einer übersichtlichen, wenig frequentierten + nicht Vmax gedeckelter Autobahn sollte keine übermäßige Gefahr darstellen!

-:)

"NEED FOR SPEED V-Class"

-:)

Grüssle

Nico

Danidog 29.03.2015 20:19

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 364762)
Aber ein 639er + ein 447er Van auf einer übersichtlichen, wenig frequentierten + nicht Vmax gedeckelter Autobahn sollte keine übermäßige Gefahr darstellen!

"NEED FOR SPEED V-Class"

Mir persönlich würde es sogar in der Praxis reichen, wenn die Vmax 160 km/h beträgt vom V ... Die Leistungsentfaltung und der "Sound", genannt auch Geräuschentwicklung ist das, was die großvolumigeren Sechszylinder ausmacht, ganz abgesehen von der eventuell längeren Lebensdauer.

Egal wie leistungfähig Downsizingmotoren in Zukunft noch gezüchtet werden, sie werden ein Kompromiß sein. Ähnlich wie ein Vergleich Schweinebraten aus der Mikrowelle mit künstlichen Geschmacksverstärkern von Maggi vs. klassisch im Backofen, bzw. frisch gezapftes Pils vs. Dosenbier, alles vegleichbar vom Nährwert her (Leistung), trotzdem ein himmelweiter Unterschied im Empfinden.

Je nach persönlicher Vorliebe und welches "Menü" einem besser schmeckt, muss jeder für sich selbst entscheiden, sofern man es denn kann. Im 447 hat man ja keine Wahlmöglichkeit :760::nixweiss:

Aber auch potentielle Käufer bleiben so fern :41:

alexanderpeter 29.03.2015 21:20

Zitat:

Zitat von v-dulli (Beitrag 364756)
Entschuldige bitte aber diese Beiträge
http://www.vclub-forum.de/showpost.p...0&postcount=21
http://www.vclub-forum.de/showpost.p...9&postcount=30
haben mit Meinung nichts zu tun und sind im Zusammenhag mit dem dem hier gemachten "Test" völlig deplatziert und anmassend.
Mit welchem Recht wird hier ein ilegales Verhalten unterstellt?
Es gibt in D unzählige BAB-km ohne Geschwindigkeitbegrenzung und manchmal auch welche die "leer" sind.
Zudem wird im 1. Beitrag mit keiner Silbe davon gesprochen dass dieser Test in der Fussgängerzone oder gar vor dem Kindergarten durchgeführt wurde.




Guten Abend Helmut,

die Antwort hätte ich jetzt so nicht erwartet.

Das war von mir keine Unterstellung, nur eine Feststellung, die mir an dem Beitrag aufgefallen ist und als meine Meinung geschrieben habe.
Unterstellen werde ich keinem was. Auch eine Anmaßung war dies bestimmt nicht.


Von einem Test kann man hier nicht sprechen. Wenn man so was testen will, gibt es viele Strecken die dafür geeignet sind. Spreche mal vom Nürburgring oder andere. Nie die Autobahn oder Landstraße.

Die Gesetzte sind doch Dir auch bekannt.

Nur ein kleiner Auszug,


Aus Zitat: http://www.gesetze-im-internet.de/bu...013/gesamt.pdf



Zitat: § 29 Übermäßige Straßenbenutzung
(1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.
(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der
Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens
der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in
geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Veranstaltende haben
dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
(3) Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder
Gesamtmassen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den
Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt.



Das ist nur das eine. Es war mir aber noch viel mehr aufgefallen. Rechtsfahrgebot etc. Sei mal jetzt dahin gestellt.


Es ist egal, ob die Autobahn oder die Bundesstraße frei ist oder nicht.
Das spielt keine Rolle.

Und Du kannst mir nicht sagen, dass hier in Deutschland eine Autobahn so leer ist, dass diese nicht auch von anderen Verkehrsteilnehmer befahren ist. Obwohl das auch keine Rolle spielt. Dafür gibt es keine Ausnahmen.

Wenn das jetzt Schule machen würde, kommen die nächsten und Testen dann wie schnell man mit einem Anhänger über die Autobahn fahren kann.
Wohl möglich mit 200 Km/h. Das ist dann auch eine Unterstellung.


Noch was, was ich nicht in Ordnung finde, dass Du jetzt meine Beiträge nun an den Pranger stellst.

princeton1 29.03.2015 21:57

Peter, Deine Grundeinstellung ehrt Dich ja durchaus!

-:)

Aber mal angenommen, es verabreden sich nicht im Vorfeld ein 639er- und ein 447er Fahrer um auf auf einer saarländischen Autobahn einen zeitgleichen Vmax Test durchzuführen.
Sondern im Zuge einer gelassenen 639er 3.0 CDI Individualfahrt bei V = 175 km/h rückt im Innenspiegel ein forscher T5 Fronttriebler mit einer Magermotorisierung näher und zieht langsam auf gleiche Höhe!
Wäre es dann aus Deiner Sicht legitim, eine entsprechende Verkehrssituation vorausgesetzt, die Halbgasstellung zu verlassen um den V6 CO2-Ausstoß in Schall umzuwandeln...?

-:)

Grüssle

Nico


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