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VITO-Power 20.01.2014 12:44

Zitat:

Zitat von HPT (Beitrag 312909)
Wenn 3-4 Leute hier verstanden haben, wie die Grundsätze wirklich sind, ist das toll.
Mehr wollte ich nicht erreichen.

Und ich finde es schade, wenn es jetzt 3-4 Verwirrte mehr geben sollte.

Grundsätzlich ist nur, dass die Strecke als solche nicht definiert ist. Ein Kreisverkehr unterbricht z.B. eine Strecke, selbst wenn danach die eigentliche Straße fortgesetzt wird, lt. landgerichtlichem Urteil.
Die jahrzehntelange Anwendung des Gesetzte über diese Verbotszeichen, sowie der Sichtbarkeitsgrundsatz von Verkehrszeichen und unser verfassungrechtlicher Abnspruch auf Gleichbehandlung haben ganz viele Jahre lang sehr eindeutig genau diese Frage geregelt.

Irgendwie fällt auf, dass in den letzten Jahren immer wieder versucht wird, durch Neuinterpretation von jahrzehnte alten Gesetzen, bzw. deren Anwendungen, Regelverschärfung herbeizuführen. Das bei diesen Versuchen Mumpitz herauskommen kann, sieht man genau an diesem Beispiel.
Schlimm ist, dass solch ein Mumpitz dann auch noch zu rechtlichen Problemen Einzelner führt, weil irgendwelche wirren Personen der Ordnungsbehörden und Gerichtsbarkeiten jahrzehntelange Regelungen einfach mal über Bord werfen und ihr eigenes Ding machen. Leider gilt in Deutschland der Grundsatz, dass die entsprechenden Schuldigen, die dem Staat solche Kosten zur Rechtsklärung auferlegen, nicht persönlich zur Kasse gebeten werden. So dürfen die öffentlich Bediensteten auch gerne mal ihre ganz persönliche Rechtsauffassung ziemlich ungestraft verwirklichen ...
Durchs Internet werden solche Geschichten dann auch gerne breit getreten und Gesetzmäßigkeiten daraus gedreht ...

Wer wirklich ernsthaft darüber nachdenkt, der wird erkennen, wie unmöglich es ist, die Strecke eines Streckenverbotes über mehrere Einmündungen und Kreuzungen hinweg zu definieren.

Persönlich halte ich mich an die einzig sinnvolle Regel, dass durch den Sichtbarkeitsgrundsatz von Verkehrszeichen, eine Strecke an einer Kreuzung endet, da auf einer Strecke nur eine Regelung für alle gleichartigen Verkehrsteilnehmer gelten darf.



Es gibt ja inzwischen auch eindeutige Urteile, dass für diesen Fall das Einrichten einer Zone vorzusehen ist.

a-fahrer5 11.02.2014 11:26

Ticket
 
Hallo Anni,

gibt es was neues zu diesem Vorgang ?
Würd mich echt interessieren ....

Viele Grüße
Stefan

Vrau 11.02.2014 13:38

Nachdem das hier ja sehr heftig diskutiert wurde, hab ich mich gar nicht mehr getraut was zu schreiben. Und ehrlich gesagt ist es auch ziemlich peinlich, denn mein Opa hat das Ticket bezahlt. Er bestand drauf! Kann daher leider nicht zur Auflösung der Problematik beitragen.tut.

mycel 11.02.2014 14:10

Gut, wenn ältere Herrschaften zur Lösung der Probleme beitragen...

@venture 11.02.2014 15:12

Zitat:

Zitat von mycel (Beitrag 316747)
Gut, wenn ältere Herrschaften zur Lösung der Probleme beitragen...

Erfahrene Seniorität!

alexanderpeter 11.02.2014 18:31

Zitat:

Zitat von VITO-Power (Beitrag 312897)
Ist ja auch klar geregelt ... auch wenn hier jemand recht dünnhäutig reagiert.

http://www.ra-hartmann.de/nicht-erke...n-partner.html

Biege ich aus einer Strasse ein und gibt es kein Wiederholungszeichen ist das Verkehrszeichen nicht erkennbar und damit rechtlich nicht mehr relevant.
Jede Kreuzung beendet de fakto somit die rechtliche Wirkung einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Dies gilt nicht für Auf- und Abfahrten, da dort die Geschwindigkeitsbegrenzung für den Auffahrenden gesondert gekennzeichnet werden kann.

Es kommt hier ganz genau darauf an, wie Strecke definiert werden kann, damit eine rechtlich einwandfreie Beschilderung möglich ist.

Den letzten Widerspruch habe ich erst genau wegen dieser "rechtlichen Relevanz" vor ein paar Wochen gewonnen. Da ging es um die vorgeschriebene Fahrtrichtung, die rechtlich nicht einwandfrei ausgeschildert war. Das Schild stand auf dem Parkplatz - Privatgelände und zusätzlich nur auf der linken Ausfahrtseite ... wollte der Herr Polizist auch nicht glauben ...

Wie gesagt, der Herr Stammtischparolenuntersteller kann gerne mal zu meinem praktischem Beispiel mit der Autobahnausfahrt, die in eine Strasse mündet, auf der 5 km vorher mal eine 30 km/h Begrenzung ausgeschildert war, Stellung nehmen ...


Neben der STVO gibt es auch noch ein paar zugehörige Verwaltungsvorschriften ....




Guten Abend Rolf,

genau so hatte ich das auch schon geschrieben.

Will das jetzt mal genau wissen.

Mein Wissensstand war auch bis Heute. Versuche es mal mit meinem Worten zu beschreiben.

Folgend:

Wenn ich z.B. auf einer Straße fahre und da steht ein Schild 30 Km/h Fahre ich die 30 Km / h. Dann kommt eine Einmündung oder eine Kreuzung. (Keine Einfahrt oder solches). Ich überquer dies Einmündung oder Kreuzung gerade aus und jetzt kommts, muss eine weiteres Schild Sichtbar da stehen, wenn nicht, das wäre dr springende Punkt, fahre ich mit 50 Km/h weiter und nicht mehr mit 30 Km/h.

Ist das Richtig so????

belabw 12.02.2014 14:18

Das ist richtig, wenn es sich um ein "gewöhnliches" rundes Schild mit rotem Rand einer Geschwindigkeitsbegrenzung handelt. Das muss nach Einmündungen / Kreuzungen stets wiederholt werden, sonst gilt anschließend die generelle Höchstgeschwindigkeit, innerorts 50 km/h und außerorts 100 km/h. Auf Autobahnen gilt vergleichbares, eine Begrenzung muss nach einem Kreuz oder einer Ein- Ausfahrt wiederholt werden.
Einziges Schild, bei dem keine Wiederholung an Einmündungen erforderlich ist, ist das rechteckige Schild "Zone" (üblicherweise 30 km/h). Damit wird ein ganzes Gebiet abgegrenzt, in dem dann die Geschwindigkeit gilt.

alexanderpeter 14.02.2014 21:42

Zitat:

Zitat von Vrau (Beitrag 316737)
Nachdem das hier ja sehr heftig diskutiert wurde, hab ich mich gar nicht mehr getraut was zu schreiben. Und ehrlich gesagt ist es auch ziemlich peinlich, denn mein Opa hat das Ticket bezahlt. Er bestand drauf! Kann daher leider nicht zur Auflösung der Problematik beitragen.tut.


Guten abend Anni,

das brauch Dir nicht Peinlich zu sein. Ist halt so hier. Keine Angst.


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