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Zitat:
§ 56 Bundesinfektionsschutzgesetz regelt nur die Entschädigungsleistungen aufgrund von Maßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz, also Quarantäne. Sofern dein Familienmitglied also eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Schein") hat, sollte er die beim Arbeitgeber und der Krankenkasse abgeben. Dann fließt das Geld 6 Wochen unverändert weiter, danach gibt es Krankengeld von der Krankenkasse. Und was irgendein Verwaltungsamt dazu sagt, ist egal, da die nicht dafür zuständig sind. Ich vermute mal, dass die bei eurer Nachfrage nicht verstanden haben, dass es um die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geht. Die denken nur an die Ersatzzahlung bei Quarantäne. Gesendet von meinem SM-N980F mit Tapatalk |
Der Spaß geht weiter:
Habe mir den §56 noch einmal genau durchgelesen. Mir ist aufgefallen, dass sie immer nur von Entschädigung sprechen, aber nicht von Lohngeldfortzahlung, was ja im Krankheitsfall normal ist. Also nochmal das BMG angerufen, diesemal eine Kollegin dran, die besser informiert war. Hätte die Person, einen Krankenschein vom Arzt gehabt, wäre alles kein Problem. Amtsärztin bei uns sagte aber der Nachweis vom Amt gilt wie ein Krankenschein. So, wie bekommt man in Deutschland, wegen Desinformation der Ämter, nachträglich einen Krankenschein? Gar nicht!! |
Also unsere Ärztin hat sofort bei dem PCR Test nen Krankenschein gegeben. In dem anderen Fall geht es um die Entschädigung für die AG. Und die fällt bei ungeimpften weg. Aber wie gesagt das hat nichts mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu tun. Das hatte auch sofort eine Anwältin auf Anwalt.de klargestellt.. also Krankenschein holen wenn es noch nicht zu spät is und gut. Ansonsten is es Lehrgeld..
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Achso. Auch Kontaktperson bekommen nen Krankenschein.. man hat ja Kopfschmerzen.. 🤪
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Meine Frau hatte auch keinen Krankenschein, sondern nur den Schriebs vom Gesundheitsamt, daß ihr PCR-Test positiv war.
Das hat der Arbeitgeber akzeptiert. Allerdings ist sie auch vollständig geimpft, falls das nun wieder einen Unterschied machen sollte :760: Aber sie war eindeutig nicht in Quarantäne, sondern in Absonderung wegen Erkrankung... |
Nunja, wir müssen es als Lehrgeld abtun.
Damit hat alles seine Bestätigung. Glaube nicht alles, was Ämter sagen, sondern finde die Wahrheit selbst. Nun geht sie wieder hochmotiviert auf Coronastation...... |
Zitat:
Eigentlich hätte Sie auch in Quarantäne gemusst. Zumindest is das bei uns im Kreis so. JEDER der positiv ist muss in Quarantäne. Wobei worin is der Unterschied zwischen Quarantäne und Absonderung? |
Zitat:
Nur ein begrifflicher. Quarantäne = nicht krank, nur Kontaktperson. Absonderung = krank. Ich glaube Absonderung geht auch noch weiter, also daß man sich auch von der Familie im selben Haushalt fernhalten soll (wie auch immer das geht). Aber da bin ich nicht sicher, ob das wirklich so war, müßte ich mal die Schreiben vom Amt lesen... Wird natürlich im täglichen Sprachgebrauch munter vermischt... |
Ja das kann so sein.. der infizierte soll sich absondern. Wobei das quatsch is, weil wenn es festgestellt wird sind die anderen eh schon infiziert bzw. wollen es ja ja. Damit der Winterurlaub mit 2G gerettet ist.. 🤪
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Naja, meine Frau hat nur meine (mit 11 Jahren natürlich ungeimpfte) Tochter angesteckt. Meine 14-jährigen Kinder und ich (alle durchgeimpft) sind nicht krank geworden. Obwohl ich denke, daß wir schon mit dem Virus in Kontakt gekommen sind.
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