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Eumeltier 20.12.2021 11:09

Zitat:

Zitat von sessi (Beitrag 475636)
Du rackerst Dir den Arsch auf der Corona-Station ab, infizierst Dich während der Arbeit mit Corona und als Dankeschön bekommst Du die 14Tage Krankschreibung nicht bezahlt. :keule:


Das ist mal wieder typische Falschinformation.


Wenn Du Corona-Infiziert bist, dann bist Du krank und bekommst natürlich Lohnfortzahlung, egal ob geimpft oder nicht.



Wenn Du allerdings nur Kontaktperson bist, ungeimpft und in Quarantäne mußt, dann gibt es keine Lohnfortzahlung.




Man mag ja alles kritisieren, das ist das Recht von jedem, aber dann bitte mit ordentlichen Fakten. Alles andere ist dann nämlich nur noch nachgeplappertes Stammtischgeblubber.

sessi 20.12.2021 11:12

Zitat:

Zitat von Eumeltier (Beitrag 475639)
Das ist mal wieder typische Falschinformation.


Wenn Du Corona-Infiziert bist, dann bist Du krank und bekommst natürlich Lohnfortzahlung, egal ob geimpft oder nicht.



Wenn Du allerdings nur Kontaktperson bist, ungeimpft und in Quarantäne mußt, dann gibt es keine Lohnfortzahlung.




Ich kann Dir nur ans Herz legen Dich richtig zu informieren. Ich habe gerade mit dem Landesverwaltungsamt Gesundheit Thüringen telefoniert, da es jemand aus meiner Familie betrifft.

Eumeltier 20.12.2021 11:30

Zitat:

Zitat von sessi (Beitrag 475640)
Ich kann Dir nur ans Herz legen Dich richtig zu informieren. Ich habe gerade mit dem Landesverwaltungsamt Gesundheit Thüringen telefoniert, da es jemand aus meiner Familie betrifft.


Dann soll Dir das Amt mal die Rechtsgrundlage nennen.


https://www.informationsportal.de/se...-wegen-corona/


Zitat:

Bei einer Erkrankung an Corona bleibt es auch für Ungeimpfte beim gleichen Anspruch wie bei jeder anderen Krankheit

Das ist der aktuellste Stand, den ich kenne. Man möge mich mit einem aktuelleren Stand erleuchten.

sessi 20.12.2021 11:43

Ooh, danke, damit konfrontiere ich doch gleich mal das Landesverwaltungsamt und die Personalabteilung des Klinikums.


Bringt ja doch was, die Diskussion:802:

Eumeltier 20.12.2021 12:15

Zitat:

Zitat von sessi (Beitrag 475642)
Bringt ja doch was, die Diskussion:802:


Naja, ich bin zwar gerne mal anderer Meinung, aber meine Informationslage ist normal recht gut :802:


Viel Erfolg beim Amt.


Ich hab in letzter Zeit viel mit Ämtern zu tun gehabt (nicht wegen Corona). Die allgemeine Kompetenz scheint meiner unrepräsentativer Erfahrung nach teilweise recht mäßig zu sein...

sessi 20.12.2021 12:16

So, zu früh gefreut.
Gerade mit dem BMG telefoniert.
Die Aussagen auf der Seite https://www.informationsportal.de/se...-wegen-corona/ stimmen nicht!!!
Mit anderen Worten, wir werden wieder ganz offiziell verarscht.

Eumeltier 20.12.2021 12:23

Und welche Rechtsgrundlage haben die genannt?


Ich finde nichts gegenteiliges, daß es im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung geben soll.

sessi 20.12.2021 12:24

§56 Infektionsschutzgesetz

Eumeltier 20.12.2021 12:38

Tja, da endet meine Fähigkeit, den Gesetzestext zu verstehen....


https://www.osborneclarke-arbeitsrec...r-arbeitgeber/
Zitat:

Bei eigener Covid-19-Erkrankung besteht hingegen auch für Ungeimpfte der gesetzliche Entgeltfortzahlungsanspruch.
https://www.dhpg.de/de/newsroom/blog...er-ungeimpfte/
Zitat:

Ist der Arbeitnehmer selbst an Covid-19 erkrankt und deshalb arbeitsunfähig, gelten die Regeln der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ob dann ergänzend eine Quarantäne angeordnet wird, spielt keine Rolle.
https://saarkanzlei.de/lohnfortzahlu...r-quarantaene/
Zitat:

Erkrankt der Arbeitnehmer also auch tatsächlich an Covid-19 während der Quarantäne, ist er arbeitsunfähig infolge Krankheit und erhält seine Entgeltfortzahlung für die Dauer von bis zu sechs Wochen im Sinne des § 3 EFZG. Hier besteht eindeutig Unabhängigkeit von der Tatsache, ob eine Corona-Schutzimpfung besteht oder nicht.
https://www.bund-verlag.de/aktuelles...November~.html
Zitat:

Dieser Beschluss betrifft nicht die Entgeltfortzahlung für Beschäftigte im Krankheitsfall. Wer an Covid-19 erkrankt und arbeitsunfähig ist, hat nach dem Entgeltfortzahlungesetz (EFZG) nach wie vor Anspruch auf Lohnfortzahlung und gegebenenfalls Krankengeld im Krankheitsfall – auch wenn er oder sie nicht geimpft sein sollte.
https://www.rbb24.de/politik/beitrag...taene-faq.html
Zitat:

Alle Corona-Infizierten sind von der Regel ausgenommen. Denn sie haben ein grundsätzliches Anrecht auf die sogenannte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
https://www.tk.de/firmenkunden/servi...impfte-2115434
Zitat:

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist davon nicht betroffen. Wer an Covid-19 erkrankt und nicht geimpft war, hat weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankheitsgeld. Ob zusätzlich zur Erkrankung eine Quarantäne behördlich angeordnet wird, spielt keine Rolle.
Was Gegenteiliges habe ich nicht gefunden.




Wenn man erkrankt ist, zählt wohl das EFZG und das Infektionsschutzgesetz ist außen vor...

Eumeltier 20.12.2021 12:41

Zitat:

Zitat von sessi (Beitrag 475644)
Mit anderen Worten, wir werden wieder ganz offiziell verarscht.


Ich vermute hier mal wieder, daß Hanlons Rasiermesser angesagt wäre: Vermute nicht dort eine Verschwörung, wo alleine Unfähigkeit als Erklärung ausreicht...


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