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Das ist mal wieder typische Falschinformation. Wenn Du Corona-Infiziert bist, dann bist Du krank und bekommst natürlich Lohnfortzahlung, egal ob geimpft oder nicht. Wenn Du allerdings nur Kontaktperson bist, ungeimpft und in Quarantäne mußt, dann gibt es keine Lohnfortzahlung. Man mag ja alles kritisieren, das ist das Recht von jedem, aber dann bitte mit ordentlichen Fakten. Alles andere ist dann nämlich nur noch nachgeplappertes Stammtischgeblubber. |
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Ich kann Dir nur ans Herz legen Dich richtig zu informieren. Ich habe gerade mit dem Landesverwaltungsamt Gesundheit Thüringen telefoniert, da es jemand aus meiner Familie betrifft. |
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Dann soll Dir das Amt mal die Rechtsgrundlage nennen. https://www.informationsportal.de/se...-wegen-corona/ Zitat:
Das ist der aktuellste Stand, den ich kenne. Man möge mich mit einem aktuelleren Stand erleuchten. |
Ooh, danke, damit konfrontiere ich doch gleich mal das Landesverwaltungsamt und die Personalabteilung des Klinikums.
Bringt ja doch was, die Diskussion:802: |
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Naja, ich bin zwar gerne mal anderer Meinung, aber meine Informationslage ist normal recht gut :802: Viel Erfolg beim Amt. Ich hab in letzter Zeit viel mit Ämtern zu tun gehabt (nicht wegen Corona). Die allgemeine Kompetenz scheint meiner unrepräsentativer Erfahrung nach teilweise recht mäßig zu sein... |
So, zu früh gefreut.
Gerade mit dem BMG telefoniert. Die Aussagen auf der Seite https://www.informationsportal.de/se...-wegen-corona/ stimmen nicht!!! Mit anderen Worten, wir werden wieder ganz offiziell verarscht. |
Und welche Rechtsgrundlage haben die genannt?
Ich finde nichts gegenteiliges, daß es im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung geben soll. |
§56 Infektionsschutzgesetz
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Tja, da endet meine Fähigkeit, den Gesetzestext zu verstehen....
https://www.osborneclarke-arbeitsrec...r-arbeitgeber/ Zitat:
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Wenn man erkrankt ist, zählt wohl das EFZG und das Infektionsschutzgesetz ist außen vor... |
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Ich vermute hier mal wieder, daß Hanlons Rasiermesser angesagt wäre: Vermute nicht dort eine Verschwörung, wo alleine Unfähigkeit als Erklärung ausreicht... |
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