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milka 11.09.2020 09:01

Zitat:

Zitat von flying-bjoern (Beitrag 468105)
...macht 6300kg rechnerisch. Du darfst zwar die Stützlast zum Zugfahrzeug zählen, dieses aber damit nicht überladen. Iss aber auch egal, weil gedeckelt bei 5325kg



Grüßle

Danke für die Info, liegt in dem Fall innerhalb des 5% Bereich und stellt somit kein wirkliches Problem da (Ordnungswidrigkeit). Beim Zuggesamtgewicht darf es nicht obendrauf, das ist richtig. In Deutschland bleibt bei der achsweisen Messung der Anhänger dran. Daher darf am Fahrzeug das zGG um die zulässige Stützlast überschritten werden. Die MUSS dann der Anhänger LEICHTER als der Rest des Zuggesamtgewichts oder der Anhängelast oder 3,5T sein! Das gilt aber z.B. nicht für Österreich und andere Länder. Sie kuppeln den Anhänger ab, messen die Achs- und Stützlasten und Addieren. Hierbei darf die Gesamtlast des Zuges UND KEINE der gemessenen Einzellasten über der jeweiligen zugelassen Achs- bzw. Stützlast sein.

Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-


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