V-Club Forum

V-Club Forum (https://www.vclub-forum.de/Forum//index.php)
-   Alles andere (https://www.vclub-forum.de/Forum//forumdisplay.php?f=313)
-   -   Was soll dassssss (https://www.vclub-forum.de/Forum//showthread.php?t=52442)

iso-Star 22.03.2014 00:12

Habe noch einmal nachgelesen...

....Laut Vorbesitzer Unfallschaden bekannt, es wurden während der Aufbereitung Blech und Lackierarbeiten durchgeführt....

princeton1 22.03.2014 07:28

Wenn die Instandsetzung direkt bei MB durchgeführt worden sein sollte, dürfte der Schadensumfang in der Fzg.-Historie verewigt sein!?
Die Vielzahl der ersetzen Scheiben spricht ja nicht unbedingt für einen Parkremper...!

-:)

Gruss

Nico

iso-Star 22.03.2014 07:45

Wie FPX in Post 19 sagte sind die DOT Nr. Keine Herstellungsjahre sondern wenn ich es richtig verstanden habe Produktionsort.
Es könnte aber mal thw nachsehen was für eine DOT Nr. Er auf seinen Scheiben hat. Ich glaube er hat ebenfalls einen MP 2005, und er müßte ja wissen wie alt seine Scheiben sind.
Bitte thw schaue mal nach, ich gratuliere dir dann auch noch einmal...:760:

iso-Star 22.03.2014 08:35

Gerade gefunden...

Ratgeber Recht — 02.06.2009

Wann ist ein Auto ein Unfallwagen?
Ein gespachtelter Kotflügel – und schon ist es ein Unfallwagen. Oder etwa doch nicht? Für AUTO BILD konstruiert Uwe Lenhart, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Frankfurt am Main, zehn typische Fälle.

Rums, da hatte der Porsche den Renault glatt höher gelegt. Volle Pulle die Stoßstange abgesäbelt und den Familienkombi auf die Hörner genommen. So schnell kann's gehen: Nach diesem einen Rums sind beide Autos – na klar – Unfallwagen. Uwe Lenhart (41), Verkehrsjurist aus Frankfurt am Main, erklärt: "Als Unfallwagen bezeichnet man ein Fahrzeug, das durch einen Unfall Schaden genommen hat." Was er damit meint: Es müssen Blechschäden vorliegen, so wie oben auf dem Foto. Und dann gehört folgender Vermerk in den Kaufvertrag: "Fahrzeug ist Unfallwagen." Ach, hätte der Porsche den Renault doch bloß am Spiegel erwischt. "Dann wären beide Autos keine Unfallwagen, weil es sich nur um einen Bagatellschaden handelt", so Lenhart. Für AUTO BILD konstruiert der Anwalt zehn typische Fälle.

1. Schwerer Crash mit meinem Neuwagen – bekomme ich Ersatz?
Ich habe den Unfall nicht verschuldet. Was steht mir zu?
Lenhart: "Im Schadensfall wird man so gestellt, als hätte der Unfall nicht stattgefunden. Also Erstattung der Reparaturkosten oder Ersatz des Wiederbeschaffungswertes für das Auto vor dem Unfall abzüglich Restwert."

2. Karosserieteile wie Türen werden wegen Rost getauscht – was heißt das?
Trotz Vollverzinkung der Fahrzeuge haben viele Hersteller immer noch ein Rostproblem. Einige tauschen sogar Türen und Hauben kostenlos aus. Was ist, wenn ich meinen Wagen mit ausgetauschten Türen verkaufe? Muss ich das später beim Verkauf angeben?
"Ja, das darf nicht verschwiegen werden, weil damit Rückschlüsse auf den Gesamtzustand des Fahrzeuges gezogen werden können."

3. Kratzer durch Einkaufswagen – nur eine Lappalie?
Einmal nicht aufgepasst, schon ist es passiert: Der Einkaufswagen hat einen tiefen Kratzer im lackierten Stoßfänger hinterlassen. Was heißt das rein rechtlich?
"Dadurch wird der Wagen nicht zum Unfallauto. Im Kaufvertrag aber trotzdem angeben, inklusive Rechnung vom Lackierer."

4. Stoßstange eingedrückt – ist das nun ein Unfallwagen?
Kleiner Parkrempler mit großen Folgen: Die Stoßstange ist zerkratzt und hängt schief am Auto. Ist es nun ein Unfallwagen?
"Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall beim Verkauf angeben."

5. Motor wird getauscht – muss ich das angeben?
Dirk L. fährt einen fünf Jahre alten Wagen und bekommt beim Stand von 120.000 km den zweiten Motor. Muss er das beim Verkauf angeben?
"Auf jeden Fall sollte er das angeben. Womöglich steigert ein neuer Motor den Wert des Autos. Rechnungen mit genauen Kilometerständen aufbewahren."

6. Gibt es bei Schaden Entschädigung?
Mein Auto hat einen Blechschaden, ich war nicht schuld. Werde ich entschädigt?
"Der Blechschaden macht den Wagen zum Unfallauto. Die Versicherung des Unfallgegners zahlt für Wertminderung gemäß Gutachten."

7. Unfall im Vertrag verschwiegen – was sind die Konsequenzen?
Der Verkäufer sichert im Kaufvertrag zu: "Der Wagen hatte in der Zeit, in der er mein Eigentum war, keinen Unfallschaden." In Wirklichkeit gab es einen Crash.
"Das ist Betrug, und betrogene Käufer können wegen arglistiger Täuschung das Auto zurückgeben, sie erhalten dann den Kaufpreis zurück. Das gilt übrigens auch, wenn sie ihren Wagen privat gekauft und somit keine Garantie wie beim Händler haben."

8. Kaputte Scheibe nach Crash mit Reh – habe ich jetzt einen Unfallwagen?
Ein Wildunfall ist oft nur schwer zu vermeiden. In den meisten Fällen wird das Auto beschädigt. Ist mein Wagen ein Unfallauto, wenn nach einem Crash mit einem Reh die Scheibe getauscht werden muss?
"Wenn lediglich die Scheibe getauscht werden muss, ist es kein Unfallauto. Wenn jedoch auch Stoßstange und Motorhaube was abbekommen haben und getauscht werden, ist der Wagen ein Unfallauto."

9. Kotflügel gespachtelt – ist das erlaubt bei Leasingautos?
Nach einem kleinen Parkrempler ist der Kotflügel meines Leasingautos eingedellt. Muss ich melden, dass er gespachtelt wurde?
"Ja, denn der Wagen wird dadurch zum Unfallauto. Übrigens findet das der Leasinggeber spätestens bei der Rückgabe selbst heraus."

10. Neuer Lack wegen Kratzern – was heißt das?
Mein Auto wurde mit einem Schlüssel zerkratzt und musste an einer Seite nachlackiert werden. Was heißt das rein rechtlich?
"Das hängt vom Umfang ab. Wenn nur eine Stelle bearbeitet werden muss: kein Unfallauto. Wird die gesamte Seite lackiert: Unfallauto."
Autor: Andreas May

Demnach sind ja bald alle Autos Unfallautos...

princeton1 22.03.2014 09:00

Das erinnert mich an meinen ersten 112er CDI den ich 2001 direkt von Mercedes Benz in Brilon als "Unfallwagen" kaufte.
Der war schon weitgehend am Vorderwagen zerlegt.
Und ich bekam auch im Preis alle relevanten neuen Blechteile (Motorhaube, Kotflügel, und die Blechkonstruktion wo der Scheinwerfer drin sitzt mitgeliefert.
Als nachhaltig sehr erheiternd bewerte ich heute noch die Aussage des damaligen Verkaufsrepräsentanten, der mir tatsächlich klar machen wollte, dass es sich ja eigentlich gar nicht um ein Unfallwagen handeln würde, da ja nur etwas auf das Auto drauf gefallen sein sollte...-:) -:) -:)

Gruss

Nico

lexi`s V6 22.03.2014 11:01

Zitat:

Zitat von iso-Star (Beitrag 320663)
Danke für deine schnelle Antwort, aber was meinst du damit? Ich bin irgendwie gerade :760::760::760:...

Hallo Marco. Du kannst zu 100% davon ausgehen, das die Scheibe, aus welchem Grund auch immer schon einmal gewechselt wurde :802:

lexi`s V6 22.03.2014 11:03

Zitat:

Zitat von iso-Star (Beitrag 321184)
Habe nächste Woche einen Termin...

Aber...
Ich habe den Wagen gebraucht gekauft, er sollte wohl am Heck einen leichte Auffahrunfall gehabt haben dieser wurde in der Aufbereitung duch blech und lackarbeiten wieder instand gesetzt worden sein. Ich, als Leihe konnte auch nichts erkennen und habe mich auf den Verkäufer verlassen. Im Vertrag steht das der Wagen während der Aufbereitung auch blech und lackarbeiten ausgeführt wurden.
Da mir das jetzt nach 2,5 Jahren irgendwie spanisch vorkam, habe ich den Vorbesitzer ausfindig gemacht und mal angerufen....

Jetzt kommt es.... Ja, der Wagen hatte einen Unfall, und zwar garnicht so klein.
Sein Sohn hatte auf der Autobahn einen Unfall wobei er wohl vorn und hinten einen mitbekommen hat, er könnte sich aber nicht mehr genau erinnern was alles kaputt war, weil sie den Wagen gleich beim entweder Abschleppdienst gelassen hatten oder bei mercedes gelassen hatten und einen neuen gekauft hatten.
Das ganze fand im süddeutschen Raum statt....
Gekauft habe ich den Wagen in Berlin bei Atuohaus Royal, ein wohl ex Mercedes Händler.....

Nun stehe ich ziemlich dumm da, habe nichts schriftlich wie groß der Unfall gewesen ist und der Berliner Händler hat mir eben nicht alles gesagt, aber durch die im Vertrag festgehaltene Bemerkung sich schön abgesichert.. Der Ars.... :kotz:
Beim TÜV oder Reifenwechsel auf der Bühne konnten ich aber nichts feststellen, kein knitterblech im bodenbereich, und die Spaltmaße passen alle. Einzig ist eben der Rost untem Fenster.
Mein Lacker macht das für 80 - 100€ zzgl. Ausbau und Einbau der Scheibe durch Carglass. Ich denke MB will etwas mehr dafür haben...

So und nun zerreißt mich in der Luft.....

Danke fürs zu hören :58:

Mit CARGLASS triffst Du zumindest was die Scheibe betrifft ,
absolut die richtige Wahl :802::802:

lexi`s V6 22.03.2014 11:06

Zitat:

Zitat von iso-Star (Beitrag 321205)
Wie FPX in Post 19 sagte sind die DOT Nr. Keine Herstellungsjahre sondern wenn ich es richtig verstanden habe Produktionsort.
Es könnte aber mal thw nachsehen was für eine DOT Nr. Er auf seinen Scheiben hat. Ich glaube er hat ebenfalls einen MP 2005, und er müßte ja wissen wie alt seine Scheiben sind.
Bitte thw schaue mal nach, ich gratuliere dir dann auch noch einmal...:760:

Das Produktionsdatum versteckt sich im Stempel in der letzten Reihe a:)

:guckstdu:

http://www.classic-autoglas.com/der-...chlusselt/9187


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:01 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Powered by vBCMS® 2.3.3 ©2002 - 2025 vbdesigns.de
(c) 2005-2025 1. Mercedes-V-Club Deutschland e.V.