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drdisketti 17.01.2014 19:09

Zitat:

Zitat von VITO-Power (Beitrag 312749)
... Dabei ist auch egal, ob ich die Strasse kenne, oder nicht, da Regeln für alle gleich sein müssen ...

In Fällen, wo die Halter- oder Fahreranschrift in unmittelbarer Nähe liegt, wird das dennoch strikt unterstellt.

VITO-Power 17.01.2014 21:32

Unterstellungen haben den Vorteil, dass sie problemlos unterstellt sind ... ob eine Unterstellung Bestand hat ist dann eine andere Frage.
Mal ne ganz andere sau****e Frage ... haben die Befürworter der Geschwindigkeitsbegrenzung über Kreuzungen hinaus schon mal die innerstädtischen Aufhebungszeichen gezählt?

alexanderpeter 18.01.2014 21:30

Guten Abend,

noch eine kurze Erläuterung hierzu von einer Fahrschule:


Zitat:

http://koermer-fahrschule.de/faq/strecke.php

v-dulli 18.01.2014 21:45

Zitat:

Zitat von alexanderpeter (Beitrag 312882)
Guten Abend,

noch eine kurze Erläuterung hierzu von einer Fahrschule:


Zitat:

http://koermer-fahrschule.de/faq/strecke.php

Das ist mal wieder der Brüller :760:
Zitat:

Einbiegen in eine Strecke ohne Kenntnis des Streckenverbotes:

Die Wiederholung der Schilder nach Einmündungen ist zwar gebräuchlich, aber nicht strikt vorgeschrieben. Einbiegenden Fahrern ohne Ortskenntnis kann kein Vorwurf gemacht werden, wenn sie das Streckenverbot nicht beachten. In der Praxis ergeben sich daraus bestenfalls Probleme bei der Ahndung von Verstößen.
Für den Einen gilt das Verbot bestimmt und für den Anderen vielleicht - eine eindeutig klare Regelung :kopfklatsch: :kopfklatsch: Nichts muss, Alles kann :760:

HPT 18.01.2014 21:55

Ich sage ja: Glauben und Wissen sind verschiedene Dinge.
Und mit Stammtischparolen kommt man vor Gericht auch nicht weit.
Ich bin raus aus der Diskussion

blondie 18.01.2014 22:10

und sowas in D wo ALLES klar geregelt ist...

VITO-Power 18.01.2014 23:13

Ist ja auch klar geregelt ... auch wenn hier jemand recht dünnhäutig reagiert.

http://www.ra-hartmann.de/nicht-erke...n-partner.html

Biege ich aus einer Strasse ein und gibt es kein Wiederholungszeichen ist das Verkehrszeichen nicht erkennbar und damit rechtlich nicht mehr relevant.
Jede Kreuzung beendet de fakto somit die rechtliche Wirkung einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Dies gilt nicht für Auf- und Abfahrten, da dort die Geschwindigkeitsbegrenzung für den Auffahrenden gesondert gekennzeichnet werden kann.

Es kommt hier ganz genau darauf an, wie Strecke definiert werden kann, damit eine rechtlich einwandfreie Beschilderung möglich ist.

Den letzten Widerspruch habe ich erst genau wegen dieser "rechtlichen Relevanz" vor ein paar Wochen gewonnen. Da ging es um die vorgeschriebene Fahrtrichtung, die rechtlich nicht einwandfrei ausgeschildert war. Das Schild stand auf dem Parkplatz - Privatgelände und zusätzlich nur auf der linken Ausfahrtseite ... wollte der Herr Polizist auch nicht glauben ...

Wie gesagt, der Herr Stammtischparolenuntersteller kann gerne mal zu meinem praktischem Beispiel mit der Autobahnausfahrt, die in eine Strasse mündet, auf der 5 km vorher mal eine 30 km/h Begrenzung ausgeschildert war, Stellung nehmen ...


Neben der STVO gibt es auch noch ein paar zugehörige Verwaltungsvorschriften ....

HPT 19.01.2014 09:08

Ach, naja. Das hat nichts mit dünnhäutig zu tun.
Mir ging es nur darum aufzuzeigen, dass es nicht so ist, wie landläufig angenommen. Es steht jedem frei nach der 1. Einmündung wieder Gas zu geben und sich dann ggf. mit der Exekutive herumzuprozessieren.
Wenn 3-4 Leute hier verstanden haben, wie die Grundsätze wirklich sind, ist das toll.
Mehr wollte ich nicht erreichen.

Silberelch 19.01.2014 17:00

Unabhängig von der vorangegangenen Diskussion gilt in solchen Fällen immer nach Zustellung des Bescheides: Keine eigene Stellungnahme verzapfen und sich weiter reinreiten, sondern einen Anwalt zu Hilfe nehmen. Das lohnt sich natürlich nicht, wenn die Sanktion in 15,- oder 30 ,- € besteht.

Übrigens hätte hier eine DashCam gute Dienste geleistet, um die Beschilderung zum Tatzeitpunkt zu dokumentieren.

alexanderpeter 19.01.2014 20:23

Zitat:

Zitat von v-dulli (Beitrag 312884)
Das ist mal wieder der Brüller :760:


Für den Einen gilt das Verbot bestimmt und für den Anderen vielleicht - eine eindeutig klare Regelung :kopfklatsch: :kopfklatsch: Nichts muss, Alles kann :760:


Guten Abend Helmut,

das ist es. Wollte nur mal feststellen, wer über diesen Artikel stolpert.
Bin beim lesen auch darüber gestolpert. Denke mal da lag ich richtig.
Es gibt halt im Netz sehr kuriose Aufzeichnungen.


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