![]() |
Zitat:
Ich möchte dir nicht zu Nahe treten, aber: Das ist Quatsch. M1 bedeutet, wie du richtig sagst: Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 3,5t zulässige Gesamtmasse. Das ist wichtig um zu wissen, welche Führerscheinklasse ich brauche. Nämlich B. Das hat aber rein gar nix mit dem Anhänger zu tun. Der ist ein einzelnes Fahrzeug und den darf ich dranhängen, sofern Anhänglast und Stützlast eingehalten werden. So erhalte ich für meinen V300 ein Zuggewicht von bis zu 5,7t. Diesen Zug darf ich mit Klasse B nicht bewegen, da der Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse bzw. der Zug mehr als 3,5t zulässige Gesamtmasse hat. Also brauche ich Klasse BE. Die ist für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (V300 mit 3,2t zulässige Gesamtmasse) und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt (welche ja eh auf 2,5t beschränkt ist). Führerscheinklasse BE ist also notwendig und wird von mir gerade erworben. Und wie du von dem verlinkten Forumsbeitrag auf deine Aussage kommst, verstehe ich nicht wirklich... Gesendet von meinem SM-G960F mit Tapatalk |
Das würde ja auch sonst bedeuten, dass ich an meinem 3,2t MP nur noch ein zartes Anhängerchen von max. 300Kg hängen dürfte...!
-:) Mein Mopped wiegt doch schon 368Kg...! -:) Gruss Nico + Crew |
Zitat:
@Amtswalter Die "M1" steht im "Schein" unter "J" und hat somit nix mit dem Führerschein zu tun. Da werden die jeweiligen zGG addiert. Aber was sagt den dein Fahrlehrer zu der Geschichte? Er sollte es ja wissen :) Hier noch mal der Link zu meiner Quelle: https://www.motor-talk.de/forum/kfz-...-t6919837.html Es ist also auch anderen etwas unklar. Der Zoll hat da nochmal ein völlig andere unabhängige Meinung zu PKW und LKW. Die Versicherungen richten nach dem Eintrag in "J" . Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
Genau
Zitat:
|
@Amtswalter
PS.: fühle mich absolut nicht von Dir bedrängt :D Ich sehe es als Diskussion in der jeder seine Meinung vertritt, bis Einer kommt der nachweisbar die Weisheit mit Löffel gefre**en hat! :D Vielleicht bringt es dem einen oder anderen etwas Durchblick in dieser Materie. Dann hätte es sich ja gelohnt. :) Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
Zitat:
zGG = 3500 Kg, Stützlast 112 Kg zulässige Anhängelast 2800Kg macht 6412 Kg, rein rechnerrich. Das zulässige Zuggesamtgewicht laut "22" ist 5325 Kg Der "kleine" Unterschied sind hier 1087 Kg. :( Die zu viel und bei einer Kontrolle gibt es so KEINE Weiterfahrt mehr! Der Blick in den "Schein" diesbezüglich kann sich also "Lohnen" :( Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
Zitat:
Gesendet von meinem SM-G960F mit Tapatalk |
Zuggesamtgewicht Begrenzung macht z.B. VW sehr gern.
Vorzugsweise in den Bussen TX um so das grausige DSG zu schonen. Beim T6 z.B. wenn da ein 2,5 t WW am Häckchen ist darf man nur noch ~300 kg in den Bus laden |
[QUOTE=Mopeto;
Beim T6 z.B. wenn da ein 2,5 t WW am Häckchen ist darf man nur noch ~300 kg in den Bus laden[/QUOTE] Wenn mann so ein Kleinwagen fährt, muss die Frau halt mit dem Zug fahren. :D :D :D Ist halt alles Lüge :( :) Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
Zitat:
Grüßle |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:25 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Powered by vBCMS® 2.3.3 ©2002 - 2025 vbdesigns.de
(c) 2005-2025 1. Mercedes-V-Club Deutschland e.V.