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Ein weit verbreiteter Irrglaube!
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nein, Streckenverbote enden an Kreuzungen, danach muss es wiederholt werden.
Haben wir hier letzte Woche noch mit der Rennleitung ausdiskutiert. Die RL hat das Ticket dann zurückgenommen |
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Wenn du dort wohnst weißt du das. Bist du fremd müsstest du es auch wissen, denn du bist ja in das Wohngebiet eingebogen...
Da wir die genaue Situation dort vor Ort nicht kennen, können wir uns darüber nicht genau äußern. Fakt ist aber, ein Streckenverbot endet nicht zwangsläufig an der nächsten Einmündung von rechts!!! Man findet im Netz dazu genug Hinweise und Erläuterungen. Der Bordkantenlatscher oder Hauptwachtmeister weiß auch nicht alles, da kann man auch mal Glück haben mit diskutieren. |
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http://upload.wikimedia.org/wikipedi..._274.1.svg.png Von hier ist das Bild und hier sind auch noch ein bis zwei Info's zu 30-er Strecken ... ... aber der TE meinte m.E. keine reine 30-er Zone ... |
Egal ob 30, 40, 60, 70 oder sonst ein Tempo, es ist egal. Ich sprach nicht von einer 30er Zone.
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Guten Abend, genau das ist auch mein Wissensstand. Nach einer Einmündung muss das Schild wieder stehen. Ganz klar, der aus der Einmündung kommt muss wissen was man fahren darf. Also mit anderen Worten, versuche es mal mit meinen Worten. Wenn ich auf einer Strasse fahre in der die z.B. 30 Km/h vorgeschrieben ist, also vorher ein 30 er Schild steht, muss nach jeder Einmündung ein weiteres Schild mit der Begrenzung stehen, steht es da nicht, kann ich wieder 50 km/h fahren. Es sei denn am Anfang der Strasse steht ein generelles Schild 30 km/h Zone. Dann gilt das natürlich nicht. |
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Als ehemaliger Ha-Neu-er grüße ich mal in die alte Heimat ... :tw: |
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Da es Strassen geben soll, die viele, viele Kilometer lang sind und diese nicht nur von Nebenstrassen (was auch egal ist, da auch Nebenstrassen nicht untergeordneter sind) gekreuzt werden, finde ich die Vorstellung lustig, dass ein Schild am Anfang der Strasse auch noch von einem Autofahrer, der nach 5 Kilometern von einer Autobahnausfahrt in diese Strasse einbiegt, beachtet werden müsste ... Immer wenn andere Autofahrer zusätzlich auf eine Strecke gelangen können, die rechtlich nicht einwandfrei über die Ge- und Verbote auf dieser Strecke informiert werden können, tritt eine neue "Strecke" in Kraft. Dieses ist an nahezu jeder Kreuzung der Fall. Innerorts und auf Landstrassen, die nicht mit Auf- und Abfahrten ausgebaut sind gilt der Weg zwischen zwei Kreuzungen als Strecke. Diese Regel entspringt der praktischen Durchführbarkeit der Verkehrsregeln. Dabei ist auch egal, ob ich die Strasse kenne, oder nicht, da Regeln für alle gleich sein müssen ... |
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