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HPT 16.01.2014 15:26

Ein weit verbreiteter Irrglaube!

a-fahrer5 16.01.2014 15:41

nein, Streckenverbote enden an Kreuzungen, danach muss es wiederholt werden.
Haben wir hier letzte Woche noch mit der Rennleitung ausdiskutiert. Die RL hat das Ticket dann zurückgenommen

HPT 16.01.2014 17:32

Zitat:

Zitat von a-fahrer5 (Beitrag 312596)
nein, Streckenverbote enden an Kreuzungen, danach muss es wiederholt werden.
Haben wir hier letzte Woche noch mit der Rennleitung ausdiskutiert. Die RL hat das Ticket dann zurückgenommen

An Kreuzungen nur, wenn man auf der Nebenstraße kommt und Vorfahrt gewähren muss, dort beginnt eine neue "Strecke". Auf der Vorfahrtsstraße endet es nicht automatisch, so z.B. in Wohngebieten. Ist auf der Hauptstr. 30km/h ausgeschildert, gilt das auch nach einer Kreuzung mit einer Nebenstraße weiter!

v-dulli 16.01.2014 17:35

Zitat:

Zitat von HPT (Beitrag 312607)
An Kreuzungen nur, wenn man auf der Nebenstraße kommt und Vorfahrt gewähren muss, dort beginnt eine neue "Strecke". Auf der Vorfahrtsstraße endet es nicht automatisch, so z.B. in Wohngebieten. Ist auf der Hauptstr. 30km/h ausgeschildert, gilt das auch nach einer Kreuzung mit einer Nebenstraße weiter!

Und woher weiss ich das wenn ich aus einer Nebenstraße ohne Begrenzung kommend einbiege?

HPT 16.01.2014 17:43

Wenn du dort wohnst weißt du das. Bist du fremd müsstest du es auch wissen, denn du bist ja in das Wohngebiet eingebogen...
Da wir die genaue Situation dort vor Ort nicht kennen, können wir uns darüber nicht genau äußern.
Fakt ist aber, ein Streckenverbot endet nicht zwangsläufig an der nächsten Einmündung von rechts!!!
Man findet im Netz dazu genug Hinweise und Erläuterungen.
Der Bordkantenlatscher oder Hauptwachtmeister weiß auch nicht alles, da kann man auch mal Glück haben mit diskutieren.

stefanmarea 16.01.2014 18:17

Zitat:

Zitat von HPT (Beitrag 312607)
... Auf der Vorfahrtsstraße endet es nicht automatisch, so z.B. in Wohngebieten. Ist auf der Hauptstr. 30km/h ausgeschildert, gilt das auch nach einer Kreuzung mit einer Nebenstraße weiter!

Es gibt in 30-er Wohngebieten keine Haupt- und Nebenstrassen, hier sind alle Strasse gleichrangig (rechts vor links) ... auch gibt es in 30-er Wohngebieten keine Vorfahrtsschilder an Kreuzungen ... also wenn kein Schild an der Kreuzung steht, dann ist es mit 98% ein 30-er Gebiet ...

http://upload.wikimedia.org/wikipedi..._274.1.svg.png

Von hier ist das Bild und hier sind auch noch ein bis zwei Info's zu 30-er Strecken ...

... aber der TE meinte m.E. keine reine 30-er Zone ...

HPT 16.01.2014 19:30

Egal ob 30, 40, 60, 70 oder sonst ein Tempo, es ist egal. Ich sprach nicht von einer 30er Zone.

alexanderpeter 16.01.2014 20:36

Zitat:

Zitat von a-fahrer5 (Beitrag 312596)
nein, Streckenverbote enden an Kreuzungen, danach muss es wiederholt werden.
Haben wir hier letzte Woche noch mit der Rennleitung ausdiskutiert. Die RL hat das Ticket dann zurückgenommen



Guten Abend,
genau das ist auch mein Wissensstand.
Nach einer Einmündung muss das Schild wieder stehen.
Ganz klar, der aus der Einmündung kommt muss wissen was man fahren darf.

Also mit anderen Worten, versuche es mal mit meinen Worten. Wenn ich auf einer Strasse fahre in der die z.B. 30 Km/h vorgeschrieben ist, also vorher ein 30 er Schild steht, muss nach jeder Einmündung ein weiteres Schild mit der Begrenzung stehen, steht es da nicht, kann ich wieder 50 km/h fahren. Es sei denn am Anfang der Strasse steht ein generelles Schild 30 km/h Zone. Dann gilt das natürlich nicht.

stefanmarea 17.01.2014 16:09

Zitat:

Zitat von HPT (Beitrag 312636)
Ich sprach nicht von einer 30er Zone.

Das meinte ich mit meinem letzten satz, aber die Beiträge vorher sind etwas abgedriftet ... bist du denn noch einmal die Strecke abgelaufen? Mach doch mal eine Luftbildskizze mit Straßenverlauf und Schilderwald ... sonst betreiben wir hier mehr oder weniger Glaskugellesen ...

Als ehemaliger Ha-Neu-er grüße ich mal in die alte Heimat ... :tw:

VITO-Power 17.01.2014 17:56

Zitat:

Zitat von HPT (Beitrag 312591)
Das ist falsch!

Streckenverbot enden unter vier Bedingungen:

durch Aufhebungszeichen 278 bis 282, Darstellung der Zeichen siehe hier
durch Anzeige der Streckenlänge gem. Zusatzschild, z.B. "800 m"
durch das Ende einer angezeigten Gefahr, sofern Zeichen 274 in Kombination mit einem Gefahrzeichen angebracht ist (am gleichen Pfosten).
an Ortstafeln (Zeichen 310, § 42 Abs. 3 StVO)

Nicht nur, dass beim Zeichen 274 von "Strecke" keine Rede ist ...sondern nur bei den Aufhebungszeichen ... ist das Wort Strecke nicht eindeutig definiert und von daher rechtlich unbedeutend.
Da es Strassen geben soll, die viele, viele Kilometer lang sind und diese nicht nur von Nebenstrassen (was auch egal ist, da auch Nebenstrassen nicht untergeordneter sind) gekreuzt werden, finde ich die Vorstellung lustig, dass ein Schild am Anfang der Strasse auch noch von einem Autofahrer, der nach 5 Kilometern von einer Autobahnausfahrt in diese Strasse einbiegt, beachtet werden müsste ...
Immer wenn andere Autofahrer zusätzlich auf eine Strecke gelangen können, die rechtlich nicht einwandfrei über die Ge- und Verbote auf dieser Strecke informiert werden können, tritt eine neue "Strecke" in Kraft. Dieses ist an nahezu jeder Kreuzung der Fall.
Innerorts und auf Landstrassen, die nicht mit Auf- und Abfahrten ausgebaut sind gilt der Weg zwischen zwei Kreuzungen als Strecke. Diese Regel entspringt der praktischen Durchführbarkeit der Verkehrsregeln. Dabei ist auch egal, ob ich die Strasse kenne, oder nicht, da Regeln für alle gleich sein müssen ...


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