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demokrit 22.10.2013 20:21

Zitat:

Zitat von Der-Vuchs (Beitrag 301604)
besorge dir ein zweites Auto ( z.B Freund) und parke den Übeltäter von hinten selber zu. Und lass ihn waaaaaaaaaaaarten.

Das Problem ist, wenn er dreist ist, ruft er selber die Polizei und die schleppen ihn im Zweifelsfall frei. Es ist sehr verlockend, aber kann leider nach hinten losgehen. Parkkralle müsste man auf eigenem Grundstück mal prüfen ;)

Korsar 22.10.2013 23:52

Hallo,

Parkkralle ist auch auf eigenem Grundstück nicht - wäre eine Nötigung - also LEIDER keine gute Idee.

Der-Vuchs 23.10.2013 06:53

naja beim selber zuparken, musst Du es Dir mit deinem Spezi natürlich im Haus hinter der Fenstergardine mit einem Schöppche bequem machen und dem Schauspiel entspannt zuschauen.

10 Minuten reichen oft um den Puls des Widersacher auf Hochtouren zubringen.
Und Spaß habt ihr jede Menge. ;)

drdisketti 23.10.2013 07:41

Zitat:

Zitat von Korsar (Beitrag 301653)
Hallo,

Parkkralle ist auch auf eigenem Grundstück nicht - wäre eine Nötigung - also LEIDER keine gute Idee.

AUF dem eigenen (und umfriedeten) Grundstück kein Problem - auch Tor verschließen ist kein juristisches Problem. Macht ja jedes Parkhaus so.

VOR dem eigenen Grundstück sieht das anders aus (da öffentliches Straßenland).

demokrit 23.10.2013 09:26

Zitat:

Zitat von drdisketti (Beitrag 301670)
AUF dem eigenen (und umfriedeten) Grundstück kein Problem - auch Tor verschließen ist kein juristisches Problem. Macht ja jedes Parkhaus so.

Jein. Ein Parkhaus hat eine Parkordnung.
Was ich juristisch machen könnte, wäre eine Parkordnung aufzuhängen, dass für das falsche Abstellen von Fahrzeugen 50,- Euro fällig werden, die bei Abholung des Fahrzeuges zu entrichten sind. Das könnte ich dann auch über Halterermittlung, etc... durchsetzen. Aber wenn man es sich mit den Nachbarn zu sehr verscherzt, hat man auch nichts gewonnen.

vitoigel 23.10.2013 09:48

Zitat:

Zitat von demokrit (Beitrag 301677)
Jein. Ein Parkhaus hat eine Parkordnung.
Was ich juristisch machen könnte, wäre eine Parkordnung aufzuhängen, dass für das falsche Abstellen von Fahrzeugen 50,- Euro fällig werden, die bei Abholung des Fahrzeuges zu entrichten sind. Das könnte ich dann auch über Halterermittlung, etc... durchsetzen. Aber wenn man es sich mit den Nachbarn zu sehr verscherzt, hat man auch nichts gewonnen.

WENN die Nachbarn aber auch schon regelmeassig auf oder in der einfahrt vor deinem grundstueck parkieren, gibt es auch nichts mehr zu verlieren...
:-)


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