demokrit |
23.10.2013 09:26 |
Zitat:
Zitat von drdisketti
(Beitrag 301670)
AUF dem eigenen (und umfriedeten) Grundstück kein Problem - auch Tor verschließen ist kein juristisches Problem. Macht ja jedes Parkhaus so.
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Jein. Ein Parkhaus hat eine Parkordnung.
Was ich juristisch machen könnte, wäre eine Parkordnung aufzuhängen, dass für das falsche Abstellen von Fahrzeugen 50,- Euro fällig werden, die bei Abholung des Fahrzeuges zu entrichten sind. Das könnte ich dann auch über Halterermittlung, etc... durchsetzen. Aber wenn man es sich mit den Nachbarn zu sehr verscherzt, hat man auch nichts gewonnen.
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