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princeton1 11.12.2021 11:28

Zitat:

Zitat von Krümelmonster (Beitrag 475329)
...Nur weil ich eine Injektion verweigere...

-:)

Auch wenn die Politik das immer wieder versucht so darzustellen, es ist eben nicht „die eine Injektion“...
Per Verordnung sollen/müssen sich ab Frühjahr 2022 alle Mitarbeiter, die irgendwie mit dem Gesundheitswesen zu tun haben, sich mit regelmäßigen Gen-Medikamenden, die eine sehr überschaubare Depotwirkung von wenigen Wochen/Monaten haben, 3-4x pro Jahr spritzen lassen.
Die Tatsache, dass die Pseudo-Impfung sich wegen häufigen Schutzversagen, Sorry es muss natürlich heißen wg. häufiger IMPFDURCHBRÜCHE nicht das einhält, was versprochen wurde, wird hier von der politischen Elite einfach ausgeblendet...!

-:)

Gruss
Nico + Crew

purple 11.12.2021 11:43

Zitat:

Zitat von Danidog (Beitrag 475331)
Wer kann ohne arbeiten zu gehen leben?


Es wird Dir doch nicht die Arbeit verboten. Nur eben dort, dort wo eine Impfpflicht besteht, darfst Du nicht mehr arbeiten.


Übrigends, wir haben auch noch eine andere Impfpflicht, nämlich die gegen Masern. Auch diese Entscheidung ist den verantwortlichen Eltern freigestellt.

Kinder, die nicht geimpft sind, dürfen allerdings nicht die Schule besuchen.


Die Nichtbefolgung der Impfpflicht hat direkt auch keine Konsequenzen, aber:
Wir haben eine Schulpflicht und wenn ein Kind nicht in die Schule geschickt wird, dann hat dieses eine entsprechende Folge.

purple 11.12.2021 11:47

"...sich wegen häufigen Schutzversagen"


Es wurde nie gesagt, dass geimpfte Menschen gegen Covid geschützt sind und sich nicht infizieren können.
Die Impfstoffhersteller haben bisher nur garantiert, dass bis zu einer bestimmten Quote schwere Erkrankungen und intensivmedizinische Betreuung vermieden werden können.

T1m3l3Z 11.12.2021 11:48

Zitat:

Zitat von purple (Beitrag 475333)
Es wird Dir doch nicht die Arbeit verboten. Nur eben dort, dort wo eine Impfpflicht besteht, darfst Du nicht mehr arbeiten.


Übrigends, wir haben auch noch eine andere Impfpflicht, nämlich die gegen Masern. Auch diese Entscheidung ist den verantwortlichen Eltern freigestellt.

Kinder, die nicht geimpft sind, dürfen allerdings nicht die Schule besuchen.


Die Nichtbefolgung der Impfpflicht hat direkt auch keine Konsequenzen, aber:
Wir haben eine Schulpflicht und wenn ein Kind nicht in die Schule geschickt wird, dann hat dieses eine entsprechende Folge.


Und ZACK, da ist er wieder: der heimliche IMPFZWANG.
Lass Dein Kind nicht Impfen und Du wirst zur Kasse gebeten, da es nicht zur Schule darf.


Es ist dasselbe wie bei den Berufstätigen. Der Einzelahndel hat als Kunde die 2G Regel, wie ist es denn als Angestellter dort im Moment? 2G, 2G+, 3G oder absolut egal was?!?!

purple 11.12.2021 11:51

"...wie ist es denn als Angestellter dort im Moment?"


Am Arbeitsplatz gilt aktuell die 3G-Regel.



Die neuen 3G-Regeln sind am Mittwoch, den 24. November 2021, in Kraft getreten. Laut Gesetz sollen die Maßnahmen am 19. März 2022 enden, können aber maximal um drei Monate verlängert werden.

T1m3l3Z 11.12.2021 11:51

Zitat:

Zitat von purple (Beitrag 475334)
"...sich wegen häufigen Schutzversagen"


Es wurde nie gesagt, dass geimpfte Menschen gegen Covid geschützt sind und sich nicht infizieren können.
Die Impfstoffhersteller haben bisher nur garantiert, dass bis zu einer bestimmten Quote schwere Erkrankungen und intensivmedizinische Betreuung vermieden werden können.




Und auch das stimmt nicht Purple!
Wie ich schon vorher, irgendwo hier samt Quelle, gepostet habe hat man ganz am Anfang der Impfungen gesagt, das man sich mit der Impfung sich selbst vor einer Ansteckung schützt!

Danidog 11.12.2021 11:57

Zitat:

Zitat von purple (Beitrag 475333)
Die Nichtbefolgung der Impfpflicht hat direkt auch keine Konsequenzen, aber:
Wir haben eine Schulpflicht und wenn ein Kind nicht in die Schule geschickt wird, dann hat dieses eine entsprechende Folge.

Solche juristischen Spitzfindigkeiten liegen mit fern, für mich ist der Unterschied derselbe, wie wenn jemand sagt "Du" oder "Sie" A******ch? Für mich gibt es keinen. Gibt es den vielleicht bei einer Beamtenbeleidigung?

Es ist doch letztendlich egal wie man es nennt, 2G am Arbeitsplatz oder irgendwann vielleicht im Supermarkt oder gar auf offener Straße ist nichts weiter wie ein Zwang, wenn auch ein indirekter.

Ich befürchte auch nicht, dass der Doktor mit der Spritze in Begleitung von 2 Soldaten oder Polizisten die Leute "zwangsimpft", nein, das sicher nicht.

Jedoch sind ausgedehnte 2G Regelungen trotzdem ein Zwang, wenn auch ein indirekter. Man könnte es auch Erpressung nennen.

PS: Die Masern Impfung die in der Regel 1x im Leben erfolgen muss/soll, verdient die Bezeichung wenigstens. Im Gegensatz zu einer sich im Halbjahreszyklus wiederholen sollende Gen-Spritze mit unbekannten Langzeitfolgen.

purple 11.12.2021 12:23

Freie und zu akzeptierende Entscheidung, wenn sich jemand gegen eine Impfung ausspricht. Letztendlich leben wir in einem freien und demokratischen Land.


Demokratie heisst aber auch, dass Rechte des Einzelnen zum Schutz der Allgemeinheit eingeschränkt werden dürfen.
"Ich" will ist nicht Demokratie, das ist Egoismus. Ist der Staat nicht verpflichtet vordergründig die Interessen der Allgemeinheit zu schützen? Aktuell dürfte es eine deutliche Mehrheit in unserem Staat für die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie geben. Letztendlich zu dem Preis, dass dafür einige Rechte einer Minderheit beschränkt werden müssen.


Was wird denn eigentlich eingeschränkt? Allgemein betrachtet doch nur die uneingeschränkte Bewegungsfreiheit. Dir stehen weiterhin alle Recht zu, allerdings darfst Du nicht mehr überall hingehen.

Danidog 11.12.2021 12:40

Zitat:

Zitat von purple (Beitrag 475340)
Ist der Staat nicht verpflichtet vordergründig die Interessen der Allgemeinheit zu schützen?

Volle Zustimmung, es wäre absolut wünschenswert, wenn sich der Staat mit so rührender Großherzigkeit um die "Interessen der Allgemeinheit" auch bei vielen anderen Problemen die den Leuten unter den Nägeln brennen, kümmern würde wie beim Thema Corona :o

Da fallen jedem sicher auf Anhieb viele Dinge ein :802:

Aber mal im Ernst, sollte man nicht auch mal hinterfragen, warum man hierzulande Maßnahmen forciert, die es bis jetzt nirgendwo anders in Europa gab bzw. nötig waren?

Aber gut, ich denke Argumente sind genug ausgetauscht. Dieses Jahr und vermutlich auch im nächsten Jahr wird noch nicht entschieden sein, was richtig oder falsch war ...

purple 11.12.2021 12:51

Zitat:

Zitat von Danidog (Beitrag 475341)
Aber mal im Ernst, sollte man nicht auch mal hinterfragen, warum man hierzulande Maßnahmen forciert, die es bis jetzt nirgendwo anders in Europa gab bzw. nötig waren?.


Österreich beschließt generelle Impfpflicht ab Februar 2022 – und geht erneut in den bundesweiten Lockdown

  • In Österreich gilt ab Februar 2022 eine allgemeine Impfpflicht.
  • Außerdem haben Bund und Länder erneut einen Lockdown für alle beschlossen, der ab Montag gilt.
Gegenstand der Impfplicht
Die allgemeine Impfpflicht besagt, dass grundsätzlich jede in Österreich wohnhafte
Person eine Corona-Schutzimpfung in Anspruch nehmen muss.
Hiervon sind nur wenige Personengruppen befreit.
Gegenstand der Impfpflicht sind immer alle Impfungen, welche auf Empfehlung des
Nationalen Impfgremiums per Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Ge-
sundheit, Pflege und Konsumentenschutz festgelegt werden.
Aktuell wären davon die jeweiligen Impfschemata der einzelnen COVID-19 Impfstoffe

(1. und 2. Impfung) sowie die weiteren Impfungen umfasst.


Stand: 09.12.2021 Bundesministerium für ... Österreich


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