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Wuidara 14.02.2019 07:54

Ich frage mich wo das noch hinführen soll, das ist einfach nur Wahnsinn!

Das nächste wird dann sein, dass man ab drei Sitzen den Personenbeförderungschein braucht und ab 40L Tankvolumen nen ADR-Schein.
Und wer von uns ist überhaupt berechtigt, ohne Sprengmeisterausbildung Diesel oder Benzin in kleinen Brennkammern zur Explosion zu bringen?? :760:

Gruaß, Stefan!

Skoell 15.02.2019 10:50

das Ganze ist meines Erachtens ein recht clever geführter Feldzug gegen die Nutzung von Dieslfahrzeugen - Fahrverbote sind nicht für jeden von Bedeutung, also muss auf anderem Wege versucht werden, dem Dieselnormalverbraucher die Lust am günstigen Kraftstoff zu nehmen.


Dass man Diesel nicht nur fährt, weil er billiger ist (beim PKW nehme ich auch bewusst die höheren Steuern in Kauf), sondern weil er was die Kraftstoffeffizienz angeht einfach ungeschlagen ist, geht in vieler Leute Kopf nicht rein.


Das entscheidende fürs Fortkommen ist das Drehmoment und da ist ja unsere 2.2 Maschine mit 163PS nicht weit vom Drehmoment eines Audi R8 mit 530 PS entfernt - wobei letzgenannter sicherlicher weniger umweltfreundlich ist, als der kleine Diesel

Wuidara 15.02.2019 11:39

Da gebe ich dir grundsätzlich recht, aber speziell die Steuererhöhung trifft ja auch die Benzin-Fahrer.

Meiner Meinung ist das einfach wieder ein Versuch den Steuerzahler zu schröpfen. Aber möglichst so „kleine Gruppen“ , dass sie nicht die Möglichkeit „Lobby“ haben aufmüpfig zu werden.

Gruaß, Stefan!

rollieexpress 15.02.2019 12:10

Trifft doch eigentlich alle Trapo Fahrer. Viele nutzen doch die Lücke.

Bei den Post Caddys mit LKW Zulassung hat man das Loch doch auch gestopft.

v-dulli 15.02.2019 12:19

Zitat:

Zitat von Skoell (Beitrag 451952)
Dass man Diesel nicht nur fährt, weil er billiger ist (beim PKW nehme ich auch bewusst die höheren Steuern in Kauf), sondern weil er was die Kraftstoffeffizienz angeht einfach ungeschlagen ist, geht in vieler Leute Kopf nicht rein.

Für die meisten Privatfahrer es er vermutlich sogar teurer! Ein Diesel lohnt sich privat nur ab ca. 16.000 km im Jahr, teilweise sogar erst später und das liegt über der durchschnittlichen Fahrleistung - sofern man den Statistiken glauben kann.
Zu der deutlich höheren Kfz-Steuer des Diesel kommen meist höhere Versicherungsbeiträge - Vertreter fahren viel und "schrotten" viel - und ein höherer Anschaffungspreis ür die aufwändigere Technik.

rollieexpress 15.02.2019 12:36

Aber auch die hohen Flottenraten wo auch viel geschrottet wird. (Augenscheinlich wenn man die "Huren" auf der Strasse sieht) Merk ich ja an meiner Versicherung.:802:

v-dulli 15.02.2019 13:13

Zitat:

Zitat von rollieexpress (Beitrag 451957)
Aber auch die hohen Flottenraten wo auch viel geschrottet wird. (Augenscheinlich wenn man die "Huren" auf der Strasse sieht) Merk ich ja an meiner Versicherung.:802:

Mit Vertreter habe ich, eigentlich, die gewerblichen Fahrer als Vertreter eines Unternehmens und nicht nur die Außendienstmitarbeiter gemeint.
Nur diese "Vertreter" sind der Grund warum die Dieselsteuer deutlich niedriger als die Benzinsteuer ist. Die Gewerbetreibenden fahren nahezu ausnahmslos mit Diesel und die Lkw verbrauchen große Mengen davon.

achim123 15.02.2019 21:13

Wobei ja in diesem Fall hier der Diesel oder Benzin Faktor keine Rolle spielt. Wer ein benziner fährt mit einer Lkw Zulassung und mehr als 2 sitzmöglichkeiten ist ja auch betroffen.
Meiner Meinung nach liegt die Sauerei an dieser halbherzigen politischen Arbeit. Defacto ist es eine offene steuerschröpfung. Ginge es ernsthaft darum irgendwelche Lücken zu schließen, hätte man doch bereits die zulassungskriterien sauber festlegen können. Somit weiß ich verlässlich was das Fahrzeug kostet. Und nicht das, wie geschehen, nun auf einmal alles anders ist.
Und diese schlechte politische Arbeit zieht sich wie ein roter Faden. Keine Vision, keine langfristige Lenkung, keine Verlässlichkeit.
Steuern, Diesel, Kitas, wohnen, arbeiten, Rente, Krankenkasse, Asyl, Energie... Alles nur noch... wo war der brechsmily.?
...sorry musste raus.

Mad 17.02.2019 10:20

Bin ich eigentlich der einzige hier der den Titel vom Thread verkehrt findet?


Denn letzten Endes hat es keine Steuererhöhung gegeben, die Regeln sind nach wie vor die gleichen, nur dass jetzt genauer hingesehen, kontrolliert und sogar einzelne Fahrzeuge gemessen werden ob die Kriterien für den LKW-Steuersatz zutreffen oder nicht. Dabei stellt man mitunter dann halt fest, dass beim ein oder anderen Fahrzeug die Vorraussetzungen für den LKW-Steuersatz halt nicht zutreffen. Pech gehabt, oder besser Glück gehabt, dass man vorher kostengünstiger gefahren ist als man eigentlich durfte.


Die Regeln haben sich nicht geändert, es wird jetzt nur auch kontrolliert. Auf deutsche Art und Weise (also chaotisch) halt.

blondie 17.02.2019 11:57

Natürlich haben sich die Regeln geändert. Man hatte das Steuergesetz geändert. Und das wird jetzt konsequent durch gezogen.

Mad 20.02.2019 07:31

Zitat:

Zitat von blondie (Beitrag 451991)
Natürlich haben sich die Regeln geändert. Man hatte das Steuergesetz geändert. Und das wird jetzt konsequent durch gezogen.


Welches Steuergesetz meinst Du denn?


Das, welches dafür sorgte, dass jetzt der Zoll sich um die Steuereintreibung kümmert?


Bezüglich der Vorraussetzungen wann ein PKW als LKW versteuert werden kann (Anzahl Sitzplätze, Verhältnis Sitzfläche zu Ladefläche) hat es m.W.n. keine Änderung gegeben, es wird jetzt einfach nur strenger geprüft als vorher.


Hast Du eine Quelle für eine entsprechende Änderung in diesen Vorgaben?

icegregor 24.03.2019 18:10

...da liest man mal ein paar Tage nicht mit...

sehr interessant die letzten paar Seiten!




Ich habe 2017 meinen Bescheid dazu bekommen, widersprochen & nach Ablehnung beim zuständigen Finanzgericht Klage dazu eingereicht.
In zwei Wochen wird mündlich verhandelt.
(Mixto, lang, 6P)



Meine 2 Klagepunkte:

a) ist es nun ein ein LKW oder ein PKW (nach allem was ich inzwischen gelesen habe weiß ich wie die Sache ausgeht...)
b) die Art der Änderung: pauschalisiert, und insbes. die rückwirkenden Erhöhung.


Wenn mir jemand noch belastbares Material liefern kann, insbesondere von den erfolgreichen Widersprüchen.. -> bitte PN.

alexanderpeter 25.03.2019 06:41

Zitat:

Zitat von icegregor (Beitrag 453069)
...da liest man mal ein paar Tage nicht mit...

sehr interessant die letzten paar Seiten!




Ich habe 2017 meinen Bescheid dazu bekommen, widersprochen & nach Ablehnung beim zuständigen Finanzgericht Klage dazu eingereicht.
In zwei Wochen wird mündlich verhandelt.
(Mixto, lang, 6P)



Meine 2 Klagepunkte:

a) ist es nun ein ein LKW oder ein PKW (nach allem was ich inzwischen gelesen habe weiß ich wie die Sache ausgeht...)
b) die Art der Änderung: pauschalisiert, und insbes. die rückwirkenden Erhöhung.


Wenn mir jemand noch belastbares Material liefern kann, insbesondere von den erfolgreichen Widersprüchen.. -> bitte PN.





Da bin ich auf das Urteil gespannt. Schön, wenn Du weiter berichten würdest.

Skoell 25.03.2019 08:35

Da bin ich auch gespannt - das ist ja wirklich vielschichtig, was da zu klären ist.


Das ist so eine Sache, die man wirklich auf die höchste Ebene treiben müsste, um ein für alle mal die Fragen zu klären, ob die Behörden 1. willkürlich einmal getroffene Festlegungen ändern dürfen und ob zweitens die Formulierung, dass eine rückwirkende Besteuerung für bis zu vier Jahre zulässig sei, wirklich rechtskonform ist

icegregor 04.04.2019 05:17

Hab's noch nicht schriftlich, aber als Gedankenprotokoll folgende Zusammenfassung:

Zuerst das Positive: rückwirkende Änderung ist NICHT rechtens. Stichtag ist jeweils der Beginn des laufenden Zeitraums für die Festsetzung.

Zur eigentlichen Sache:
Streitgegenstand war:
- Vito Mixto 111 CDI
- "lang"
- 6 Sitzplätze eingetragen
- ohne Trennwand (wobei festgestellt wurde dass diese ohne viel Aufwand eingebaut und entfernt werden kann)
- Werkstatteinbau hinten (Sortimo-Regal)
- zusätzliche festinstallierte Zurrpunkte für Motorradtransport
- Flächenverhältnisse Güter- / Personenbeförderung: ca. 47/53 %


Dieses KFZ wird von Zoll und Gericht steuerlich als PKW eingestuft.


Die genannten Flächenverhältnisse sind möglicherweise ein Fakt, der zur Bestätigung des Bescheids führte;
Leider konnte im Verlauf des Verfahrens keine Aussage darüber getroffen werden, wie es denn bei mehr als 50% Fläche zur Güterbeförderung aussähe - so der Fall z.B. mit 5 Sitzplätzen (hinten 2+1 Sitzbank, 1 austragen = ca. 57%) oder beim extralangen Vito! mit 6 Sitzplätzen (=ca. 53%).
(die Flächenverhältnisse sind eines der wesentlichen Kriterien lt. KraftStG zur Beurteilung ob LKW oder PKW vorliegt.) - wer da betroffen ist: auf den Versuch würde ich es ankommen lassen.


In jedem Fall aber ist eine pauschale Abfrage ">3 Sitzplätze" und "LKW-Zulassung", die automatisch zur steuerrechtlichen Einstufung als PKW führt unzulässig, da in dieser steuerlichen "Sonderfallregelung" in jedem Fall eine Einzelprüfung durchzuführen ist.
Bin gespannt, ob diese explizite Nachfrage meinerseits im Urteil Erwähnung findet.

AZ nenne ich, wenn veröffentlicht.



Vito zu verkaufen :)
Guter Zustand, Top Ausstattung, macht mir Angebote!

Skoell 02.06.2019 09:57

Hallo,


ich wollte mal fragen, ob es denn schon ein rechtskräftiges Urteil mit AZ gibt.


Auf meinen Widerspruch hat der Zoll gar nicht reagiert...

Transporter3.0CDI 02.06.2019 11:23

Zitat:

Zitat von Skoell (Beitrag 455144)
Hallo,


ich wollte mal fragen, ob es denn schon ein rechtskräftiges Urteil mit AZ gibt.


Auf meinen Widerspruch hat der Zoll gar nicht reagiert...


Moin
so schnell antworten die nicht
bei mir hat sich der Zoll nach 6 Monaten zu dem Widerspruch geäußert

Skoell 03.06.2019 18:46

Ok, da danke ich dir erstmal für die Info. Vielleicht lässt sich ja dann mit bestehenden Urteilen besser argumentieren

Dedel100 03.07.2019 20:23

Mixto
 
Hallo, ich habe einen Mixto kompakt, 5 Sitzplätze.
Hat schon jemand 1 Sitz entfernt (Anbausitz), und dann die LKW Besteuerung bekommen?
Gibt es schon verwertbare Urteile?
Eigentlich gehört doch die Mitte zwischen Fahrer u Beifahrer auch zum Laderaum, da kann ja niemand sitzen.

Gruß DEDEL

goodgroove 03.09.2019 12:23

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 2)
interessante Frage. ich lass mir gerade Bleche machen um die Sitzbankhalter rauszuschrauben und durch Bleche zu ersetzen. dann trägt eines der bekannten Prüffinstitute die Bemerkung unter 22 aus. danach kann die Zulassungsstelle die Papiere ändern. und der Zoll erstattet zurück.
ich hab das Blech mal angehängt.
In Der ZIP sind die CAD Formate für die Laserbude des Vertrauens.
Befestigt wird das ganze mit z.B. M10x70 Senkkopf oder Linsenkopf.

Ich schreib wenn´s erledigt ist. nochmal.

Wuidara 03.09.2019 14:05

Servus!

Nachdem ich schon fast gehofft hatte, evtl. durchs Netz zu rutschen, hats mich dann tatsächlich auch erwischt! Diese #?%€@!!!!!!

Weil ich die Sache von Anfang an mitverfolgt hab, habe ich mich damit abgefunden, da mit dem kompakten Mixto mit 4/5 Sitzplätzen die Sachlage ja relativ eindeutig ist.

Aaaber :802: jetzt habe ich meinen Schein spaßeshalber gerade mal wieder studiert und siehe da a:) bei S.1 steht eindeutig 2!

Nun meine Fragen:
1. Darf ich mir etwa Hoffnungen machen?
2. Bin ich schon Jahrelang illegal mit mehr als einem Mitfahrer unterwegs?
(Weil in dem Fall müssad ich sofort ind Kirch zum beichtn!)
3. Muss ich im Falle eines Widerspruches generell „vorfahren“, oder reicht in irgend einer Weise der Abgleich mit dem Kfz-Schein?

Danke für Antworten!

Gruß, Stefan!

Makro01 03.09.2019 16:19

Hallo,


zu 3.) habe ich zwei verschiedene Aussagen aus dem Bekanntenkreis:
a.) ist mit Mixto kompakt und nur zwei Sitzen (und nem Haufen Werkzeug im Laderaum) zum Zoll gefahren und hat vorgeführt - mit Erfolg, er braucht nun nur noch die LKW-Steuer zu zahlen.
b.) sagt:"Die Steuer interessiert mich nicht, sind eh Geschäftsausgaben. Ob da nun 160 oder 560 Euro weggehen, ist doch egal." Der hat übrigens Mixto lang mit nem V6.


Gruß Mathias

blondie 03.09.2019 18:25

Also zu a

Ich bin mit Extralangen mit 2 Sitzen vorgefahren.. keine Chance.. ich KÖNNTE ja Sitze einbauen..

zu b

Sorry so ne Aussage...:760: was ich absetze muss ich trotzdem erarbeiten. Entweder verdient er seine Kohle zu leicht oder......

Zitat:

Zitat von Makro01 (Beitrag 457782)
Hallo,


zu 3.) habe ich zwei verschiedene Aussagen aus dem Bekanntenkreis:
a.) ist mit Mixto kompakt und nur zwei Sitzen (und nem Haufen Werkzeug im Laderaum) zum Zoll gefahren und hat vorgeführt - mit Erfolg, er braucht nun nur noch die LKW-Steuer zu zahlen.
b.) sagt:"Die Steuer interessiert mich nicht, sind eh Geschäftsausgaben. Ob da nun 160 oder 560 Euro weggehen, ist doch egal." Der hat übrigens Mixto lang mit nem V6.


Gruß Mathias


goodgroove 03.09.2019 19:36

In 22 findest du „bis zu 6“ und damit pkw für den Fiskus

Wuidara 04.09.2019 07:38

Zitat:

Zitat von goodgroove (Beitrag 457786)
In 22 findest du „bis zu 6“ und damit pkw für den Fiskus

Danke für den Hinweis :41: leider hast du recht.
Dann bleibt wohl wirklich nur entweder Sitz raus und Löcher zu, oder umschlüsseln zum WoMo und nochmal Danke zu sagen an all die Verbrecher im Zeichen des Bundesadlers!

Gruß, Stefan!

Skoell 04.09.2019 17:10

Naja ich habe vorne die Einzelsitze und hinten die 3er Bank, überlege jetzt aber trotzdem das Verfahren abzubrechen, da das ja kaum Aussicht auf Erfolg hat...

alexanderpeter 21.09.2019 06:34

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Ich habe da einen Artikel im Handwerkblatt gefunden.
Hoffe man kann es lesen und hilft dem einen oder anderen




https://www.imgbox.de/users/Alexande...920_073918.jpg


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