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v-dulli 27.08.2020 10:45

Die 100€ hat es für ein freiwilliges Update von/ durch MB gegeben, hier ist die Rede von einem verpflichtenden Update über das KBA. Ob jetzt tatsächlich eine unerlaubte Abschaltvorrichtung installiert ist, ist wohl vor Gericht noch nicht geklärt, jedenfalls habe ich noch nichts davon gehört.
Solltes es sich tatsächlich herausstellen dass MB betrogen hat, hat man einen Grund zu klagen.

Ich habe meinen GLK 2013 gerade wegen Euro6 gekauft! Für weniger Geld hätte ich damals einen 350er CDI mit Euro5 bekommen.

alexanderpeter 27.08.2020 15:18

Ob es jetzt Tatsächlich, oder in der Schwebe ist. Auf jeden Fall ist da was Manipuliert worden.
Und da kann man nun sagen, es ist nicht nachgewiesen.
Wer das glaubt? Ich glaube es nicht. MB hat genau wie andere auch Manipuliert und führen die Kunden an der Nase rum.
Das wurde nur nicht so an die große Glocke gehangen wie bei VW.

https://www.dieselskandal-anwalt.de/...EALw_wcB#id_43

v-dulli 27.08.2020 16:01

Zitat:

Zitat von alexanderpeter (Beitrag 467815)
Ob es jetzt Tatsächlich, oder in der Schwebe ist. Auf jeden Fall ist da was Manipuliert worden.
Und da kann man nun sagen, es ist nicht nachgewiesen.
Wer das glaubt? Ich glaube es nicht. MB hat genau wie andere auch Manipuliert und führen die Kunden an der Nase rum.
Das wurde nur nicht so an die große Glocke gehangen wie bei VW.

https://www.dieselskandal-anwalt.de/...EALw_wcB#id_43


Eben, so lange es nicht nachgewiesen ist, ist es nicht vorhanden!



Und über die Interpretation der unklaren Regelungen streitet man sich vor Gericht.

Man sollte das Juristische nicht mit dem Moralischen vermischen. Jeder Hersteller hat die Grauzone für sich genutzt und jetzt versucht sich der Staat für seine "Unfähigkeit" herauszureden, ich könnte auch von den "korrupten" und unfähigen, zuständigen Ressorts sprechen.


Im Übrigen ist der Staat bzw. das Land Niedersachsen, als größter Anteilseigner von VW, nachgewiesener Betrüger in dem Dieselskandal!
Auch hier ist man seiner Kontroll- und Aufsichtspflicht nicht nachgekommen.

alexanderpeter 27.08.2020 16:40

Zitat:

Zitat von v-dulli (Beitrag 467818)
Eben, so lange es nicht nachgewiesen ist, ist es nicht vorhanden!



Und über die Interpretation der unklaren Regelungen streitet man sich vor Gericht.

Man sollte das Juristische nicht mit dem Moralischen vermischen. Jeder Hersteller hat die Grauzone für sich genutzt und jetzt versucht sich der Staat für seine "Unfähigkeit" herauszureden, ich könnte auch von den "korrupten" und unfähigen, zuständigen Ressorts sprechen.


Im Übrigen ist der Staat bzw. das Land Niedersachsen, als größter Anteilseigner von VW, nachgewiesener Betrüger in dem Dieselskandal!
Auch hier ist man seiner Kontroll- und Aufsichtspflicht nicht nachgekommen.


Ja, wo man hin schaut. Alles nur noch Lug und Trug.

blondie 27.08.2020 17:59

Zitat:

Zitat von alexanderpeter (Beitrag 467819)
Ja, wo man hin schaut. Alles nur noch Lug und Trug.

Du willst doch nicht behaupten das unsere ach so fähigen... gut ausgebildeten und studierten Politiker nichts taugen?

🤣🤣🤣🤣🤣🤣

alexanderpeter 27.08.2020 18:35

Zitat:

Zitat von blondie (Beitrag 467822)
Du willst doch nicht behaupten das unsere ach so fähigen... gut ausgebildeten und studierten Politiker nichts taugen?

🤣🤣🤣🤣🤣🤣



Aber doch Klaro. Das sind doch die besten und ausgebildete Dumm Schwätzer auf Erden. IN meinem nächsten Leben werde ich Politiker. So viel dummes Zeug kann ich auch schwätzen. Und bekomme noch Geld dafür.

https://www.vclub-forum.de/Forum/ima.../n_lachen2.gif

Makro01 27.08.2020 20:34

Zitat:

Zitat von blondie (Beitrag 467822)
und studierten Politiker nichts taugen?

Also ein großer Anteil war doch nur einige Semester lang bei dem einen oder anderen Studiengang eingetragen, das reicht, um zu sagen: "... ich habe DIESUNDAS studiert." Aber von Abschlüssen, geschweige denn gut benoteten, ist da nie die Rede.

Also: ja, zumindest ich sehe es so.

blondie 27.08.2020 21:12

In den 90igern waren glaube der Großteil der Bundestagsmitglieder Anwälte... zumindest studierte... und heute?

Mopeto 28.08.2020 07:25

Zitat:

Zitat von v-dulli (Beitrag 467818)
Eben, so lange es nicht nachgewiesen ist, ist es nicht vorhanden!





.

So ganz stimmt das nicht es gibt mittlerweile viel Rechtskräftige Urteile aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen gegen Daimler.




Urteile gegen Mercedes im Abgasskandal

Auch gegen Mercedes bzw. die Daimler AG liegen bereits erste Diesel-Urteile vor. Hier eine Auswahl:
  • LG Karlsruhe, Urteil vom 05.06.2018 (Az.:18 O 24/18)
  • LG Hanau, Urteil vom 07.06.2018 (Az.: 9 O 76/18)
  • LG Stuttgart, Urteil vom 17.1.2019 (Az. 23 O 180/18): Urteil zu unzulässigen Thermofenstern bei Gebrauchtwagen – selbst ohne offiziellen Rückruf.
  • LG Stuttgart, Urteil vom 09.05.2019 (Az. 23 O 220/18)
  • OLG Köln, Urteil vom 06.09.2019 (Az. 19 U 51/19)
  • OLG Hamm, Beweisbeschluss vom 02.10.2019 (Az. I-17 U 191/18): Es muss ein Gutachten eingeholt werden.
  • BGH-Beschluss vom 28.01.2020 (Az. VIII ZR 57/19): Gericht muss bei einem Mercedes ein Gutachten einholen


Wie beurteilten die Gerichte den Diesel-Abgasskandal der Daimler AG?
Die Anzahl der Gerichte, die sich auf die Seite der Verbraucher schlägt, steigt stetig an. Bereits am 16. November 2017 gab es einen bemerkenswerten Hinweisbeschluss des Landgerichts Münster (Az. 04 O 68/17 - hier): Die Richter drehten in dem Verfahren die Beweislast um. Daimler muss dort nun nachweisen, dass keine illegale Abschalteinrichtung verwendet wird. In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren (Az. 23 O 127/18 - hier) verurteilte das Landgericht Stuttgart am 25. Juni 2019 die Daimler AG zu Schadensersatz bei einem Mercedes-Benz GLK 250 CDI Euro 5. Das Gericht warf dem Autobauer eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers vor. Daimler hatte in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert. Das Gericht hielt das sogenannte Thermofenster für unzulässig und ging davon aus, dass die verfassungsmäßigen Vertreter der Daimler AG Kenntnisse von der Manipulation an den Motoren hatten.
Mittlerweile hat sich auch ein Oberlandesgericht gegen Daimler positioniert. Das Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 6. September 2019 - Az. 19 U 51/19 hier, verwies ein anhängiges Verfahren zurück an das Landgericht Aachen. Dort sei in der ersten Instanz der Aspekt der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung nach § 826 Bürgerliches Gesetzbuch nicht genügend berücksichtigt worden. "Das Inverkehrbringen eines von dem sogenannten Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs kommt ein Erklärungswert im Sinne einer arglistigen Täuschung zu", heißt es in dem Beschluss.
"Klagen gegen Daimler macht auf jeden Fall Sinn", sagte Dr. Ralf Stoll, Geschäftsführer der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. "Und die Erfolgsaussichten stehen gut." Im kostenfreien Online-Check (hier) lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden kostenlos und individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Daimler einigt.

v-dulli 28.08.2020 07:34

Das betrifft aber aber nicht pauschal alle Diesel und somit sind wir wieder beim Unterschied zwischen den Freiwilligen und den verpflichtende Updates.
Ich habe eine eine Einladung zu einem Freiwilligen Update + 100€ Gutschein erhalten und die ist nicht verpflichtend.
Erst wenn ein Schreiben vom KBA kommt und man zum Update gezwungen wird kann man etwas gegen den Hersteller unternehmen.


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