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Seit wann ist die Schweiz in der EU?
Kann mich an einen Bericht erinnern, wo ein Oldtimer auf Achse in der Schweiz war und div. Restaurationsarbeiten durchgeführt wurden. Bei Widereinreise diese Arbeiten aber nicht angegeben wurden. Die Rechnung fand sich alsbald im Handschuhfach. Daraufhin wurde Steuer plus Strafe fällig. Scheint eine gängige Praxis zu sein, auch im Bootsbereich. Ins Ausland fahren, günstig auf Vordermann bringen und das Versteuern „vergessen“. Die Behörde kennt seine Pappenheimer und schaut genau hin, wer ins Profil passt. |
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Wir handeln hier viel mit der Schweiz, daher mein Tip, auch wegen der Abwicklung dann: beim Zollamt anrufen. Die sind (hier) sehr freundlich und hilfsbereit und selbst daran interessiert, dass man nicht mit der Hälfte an Papieren dann vor denen steht. |
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Aber was den Reimport betrifft. Was spielt das für eine Rolle, ob jemand vorher was von einem Reimport wusste? Es geht doch darum, dass kein Zoll erhoben wird für ein in Deutschland hergestelltes Produkt. Davon habe ich jetzt schon häufiger gelesen. |
Erst mal da: https://www.adac.de/infotestrat/fahr...n/default.aspx
Die MwSt. musste erst mal dort zahlen. Nicht-EU-Land. Ob sich das auch dann noch lohnt, weis ich nicht, musste mal durchrechnen. https://www.12gebrauchtwagen.de/ratg...inige-hinweise Dann aus: https://www.frag-einen-anwalt.de/Aut...z--f24459.html ween Sie das Auto als Unternehmer für Ihr Unternehmen von einem schweizer Unternehmer erwerben, so kann der schweizer Verkäufer die rechnung netto ohne Umsatzsteuer ausstellen, sofern ihm eine Ausfuhrbescheinigung vorgelegt wird von Ihnen. Sie haben dann im Umsatzsteuervoranmeldezeitraum des Autokaufs eine in Deustchland nicht steuerbare Einfuhr zu versteuern (19%). Diese Umsatzsteuer wird im gleichen Voranmeldezeitraum als Vorsteuer wieder abgezogen, sodass sich insoweit ein umsatzsteuerlich neutrales Ergebnis ergibt. Kaufen Sie das Fahrzeug von Privat, so liegt keine Einfuhr vor, da diese an die Unternehmereugenschaft des Verkäufers geknüpft ist (keine 19%). Der schweizer Privatverkäufer berechnet ohnehin keine UmSt. Da die Schweiz nicht zur EU gehört, gelten insofern natürlich auch keine EU-rechtlichen Zollabkommen. Ob hierfür Zoll anfällt, erfragen Sie bitte direkt beim Zollamt, da die genauere Auskunft geben können. Ich hoffe Ihnen im Rahmen der Erstberatung weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Dr. Corina Seiter Allerdings aus 2005. So viel ich weis, hat sich das Gesetzt am 01.01.2018 geändert. Zollamt Schweiz: https://www.ch.ch/de/mehrwertsteuer-mwst/ |
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In diesem Fall geht es nicht um "billiger"...! Es handelt sich um eine schwierig zu findende Rarität...! -:) |
.frg.Hallo,
ZITAT: "was ist in der Schweiz - umgerechnet - blliger als bei uns. " Im Prinzip hast Du natürlich Recht. Es gibt aber wohl Sonderfälle. Z:B: da in der Schweiz die Reparaturen bei KFZ ziemlich teuer sind, soll man dort gerade hochpreisige verunfallte KFZ zu vergleichsweise günstigen Konditionen bekommen. ZITAT: "Es handelt sich um eine schwierig zu findende Rarität...!" so etwas dachte ich mir bereits und nun hast Du mich natürlich endgültig neugierig gemacht, aber da werde ich mich verständlicherweise noch etwas gedulden müssen. frg. |
Kann man die Alpen nicht einfach umfahren? Wie sieht es von Seiten Italien aus, Frankreich? Oder ist es da noch Teurer?
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Würde aber gerne wissen um was es geht, bin von Natur aus neugierig:schleim: |
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