V-Club Forum

V-Club Forum (https://www.vclub-forum.de/Forum//index.php)
-   Alles andere (https://www.vclub-forum.de/Forum//forumdisplay.php?f=313)
-   -   Hat hier jemand Erfahrung und/oder Tipps für einen gewerblichen Fahrzeugkauf aus... (https://www.vclub-forum.de/Forum//showthread.php?t=61154)

bestesht 11.01.2018 14:09

Seit wann ist die Schweiz in der EU?
Kann mich an einen Bericht erinnern, wo ein Oldtimer auf Achse in der Schweiz war und div. Restaurationsarbeiten durchgeführt wurden. Bei Widereinreise diese Arbeiten aber nicht angegeben wurden. Die Rechnung fand sich alsbald im Handschuhfach. Daraufhin wurde Steuer plus Strafe fällig. Scheint eine gängige Praxis zu sein, auch im Bootsbereich. Ins Ausland fahren, günstig auf Vordermann bringen und das Versteuern „vergessen“. Die Behörde kennt seine Pappenheimer und schaut genau hin, wer ins Profil passt.

Metaphore 11.01.2018 14:38

Zitat:

Zitat von bestesht (Beitrag 434824)
Seit wann ist die Schweiz in der EU?

Hat keiner behauptet. Es geht darum, dass wohl kein Zoll anfällt, wenn es sich um den EU-Reimport handelt. Das Fahrzeug wurde in der EU hergestellt und exportiert und wird nun wieder importiert. Habe davon zwar nur aber auf De-Basis gehört (also im Falle eines in DE hergestellten Fahrzeuges), aber evtl. gilt dassselbe EU-weit.

trischter 11.01.2018 14:59

Zitat:

Zitat von Metaphore (Beitrag 434825)
Hat keiner behauptet. Es geht darum, dass wohl kein Zoll anfällt, wenn es sich um den EU-Reimport handelt. Das Fahrzeug wurde in der EU hergestellt und exportiert und wird nun wieder importiert. Habe davon zwar nur aber auf De-Basis gehört (also im Falle eines in DE hergestellten Fahrzeuges), aber evtl. gilt dassselbe EU-weit.

Kann ich mir nicht vorstellen, als die Büchse zu den Helvetiern exportiert wurde, wusste ja voraussichtlich niemand, dass sie wieder re-importiert wird.
Wir handeln hier viel mit der Schweiz, daher mein Tip, auch wegen der Abwicklung dann: beim Zollamt anrufen.
Die sind (hier) sehr freundlich und hilfsbereit und selbst daran interessiert, dass man nicht mit der Hälfte an Papieren dann vor denen steht.

Metaphore 11.01.2018 16:54

Zitat:

Zitat von trischter (Beitrag 434828)
Kann ich mir nicht vorstellen, als die Büchse zu den Helvetiern exportiert wurde, wusste ja voraussichtlich niemand, dass sie wieder re-importiert wird.
Wir handeln hier viel mit der Schweiz, daher mein Tip, auch wegen der Abwicklung dann: beim Zollamt anrufen.
Die sind (hier) sehr freundlich und hilfsbereit und selbst daran interessiert, dass man nicht mit der Hälfte an Papieren dann vor denen steht.

Ich würde auch auf jeden Fall "professionelle" Hilfe hinzzuziehen.

Aber was den Reimport betrifft. Was spielt das für eine Rolle, ob jemand vorher was von einem Reimport wusste? Es geht doch darum, dass kein Zoll erhoben wird für ein in Deutschland hergestelltes Produkt. Davon habe ich jetzt schon häufiger gelesen.

alexanderpeter 11.01.2018 17:10

Erst mal da: https://www.adac.de/infotestrat/fahr...n/default.aspx




Die MwSt. musste erst mal dort zahlen. Nicht-EU-Land. Ob sich das auch dann noch lohnt, weis ich nicht, musste mal durchrechnen.


https://www.12gebrauchtwagen.de/ratg...inige-hinweise


Dann aus: https://www.frag-einen-anwalt.de/Aut...z--f24459.html


ween Sie das Auto als Unternehmer für Ihr Unternehmen von einem schweizer Unternehmer erwerben, so kann der schweizer Verkäufer die rechnung netto ohne Umsatzsteuer ausstellen, sofern ihm eine Ausfuhrbescheinigung vorgelegt wird von Ihnen. Sie haben dann im Umsatzsteuervoranmeldezeitraum des Autokaufs eine in Deustchland nicht steuerbare Einfuhr zu versteuern (19%).
Diese Umsatzsteuer wird im gleichen Voranmeldezeitraum als Vorsteuer wieder abgezogen, sodass sich insoweit ein umsatzsteuerlich neutrales Ergebnis ergibt.

Kaufen Sie das Fahrzeug von Privat, so liegt keine Einfuhr vor, da diese an die Unternehmereugenschaft des Verkäufers geknüpft ist (keine 19%). Der schweizer Privatverkäufer berechnet ohnehin keine UmSt.

Da die Schweiz nicht zur EU gehört, gelten insofern natürlich auch keine EU-rechtlichen Zollabkommen.
Ob hierfür Zoll anfällt, erfragen Sie bitte direkt beim Zollamt, da die genauere Auskunft geben können.

Ich hoffe Ihnen im Rahmen der Erstberatung weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Corina Seiter




Allerdings aus 2005. So viel ich weis, hat sich das Gesetzt am 01.01.2018 geändert.




Zollamt Schweiz: https://www.ch.ch/de/mehrwertsteuer-mwst/

alexanderpeter 11.01.2018 17:23

Kleine Anleitung vom Finanzamt:


https://www.bzst.de/DE/Steuern_Inter...tung_node.html

princeton1 12.01.2018 06:52

Zitat:

Zitat von dietmar (Beitrag 434823)
...
Ganz davon abgesehen, was ist in der Schweiz - umgerechnet - blliger als bei uns. (Außer Kaffee vielleicht und Sprit)...

-:)

In diesem Fall geht es nicht um "billiger"...!
Es handelt sich um eine schwierig zu findende Rarität...!

-:)

Korsar 12.01.2018 09:06

.frg.Hallo,

ZITAT: "was ist in der Schweiz - umgerechnet - blliger als bei uns. "

Im Prinzip hast Du natürlich Recht. Es gibt aber wohl Sonderfälle.
Z:B: da in der Schweiz die Reparaturen bei KFZ ziemlich teuer sind, soll man dort gerade hochpreisige verunfallte KFZ zu vergleichsweise günstigen Konditionen bekommen.


ZITAT: "Es handelt sich um eine schwierig zu findende Rarität...!"

so etwas dachte ich mir bereits und nun hast Du mich natürlich endgültig neugierig gemacht, aber da werde ich mich verständlicherweise noch etwas gedulden müssen. frg.

thw 12.01.2018 09:42

Kann man die Alpen nicht einfach umfahren? Wie sieht es von Seiten Italien aus, Frankreich? Oder ist es da noch Teurer?

dietmar 12.01.2018 22:28

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 434853)
-:)

In diesem Fall geht es nicht um "billiger"...!
Es handelt sich um eine schwierig zu findende Rarität...!

-:)

Ja das dachte ich mir schon :)
Würde aber gerne wissen um was es geht, bin von Natur aus neugierig:schleim:


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:48 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Powered by vBCMS® 2.3.3 ©2002 - 2025 vbdesigns.de
(c) 2005-2025 1. Mercedes-V-Club Deutschland e.V.