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Transporter3.0CDI 25.04.2017 18:25

Zitat:

Zitat von auco (Beitrag 419735)
Das musste mir mal genauer erklären....
Keine Versicherung zahlt dir mehr als den Wiederbeschaffungswert. Bei Reparatur etwa wird max 30% über den WBW gezahlt. Nennt sich 130% Regelung.


Grüße Alex

Moin
gerade Versicherungen die versuchen doch mit allen Mitteln so billig wie möglich aus einer Schadenssache raus zu kommen:760:
da zahlen die doch nicht mehr als sie müßten

v-dulli 25.04.2017 18:31

Zitat:

Zitat von Transporter3.0CDI (Beitrag 419836)
Moin
gerade Versicherungen die versuchen doch mit allen Mitteln so billig wie möglich aus einer Schadenssache raus zu kommen:760:
da zahlen die doch nicht mehr als sie müßten

Genau das müssen sie aber wenn bestimmte Vorgaben erfüllt sind.

HACS23 25.04.2017 19:51

Hallo zusammen,

die Geschwindigkeitsangabe war Thema zwischen PKW-Fahrer und Rettungskräften/Polizei. Seine Beifahrerin wurde schwerverletzt mit dem Hubschrauber in eine Klinik geflogen.

Gestern war ich bei dem Gutachter meines Vertrauens. Wir hatten den Vito auf der Hebebühne. Die AHK hat einen noch größeren Schaden verhindert. Der PKW hat wohl den Vito kurzzeitig ein stück angehoben. Er hat das Ersatzrad samt Halter abgerissen, das hang nur noch an dem Drahtseil. Zu mindestens ist es kein wirtschaftlicher Totalschaden.
Eventuell bleibe ich auf dem Frontschaden sitzen, wenn ich nicht beweisen kann, dass ich vor dem Einschlag noch keinen Kontakt zum Vordermann hatte.

Gruß Carsten

v-dulli 25.04.2017 20:02

Zitat:

Zitat von HACS23 (Beitrag 419842)
Eventuell bleibe ich auf dem Frontschaden sitzen, wenn ich nicht beweisen kann, dass ich vor dem Einschlag noch keinen Kontakt zum Vordermann hatte.

Gruß Carsten

Was sagt denn die Unfallaufnahme vor Ort dazu. Anhand der Bremsspuren sollte sich festellen lassen ob Du aufgefahren bist oder aufgeschoben wurdest. Bei einem Einschlag mit dieser Geschwindigkeit liegt die Wahrscheinlichkeit dass Du aufgeschoben wurdest recht hoch.

Silberelch 26.04.2017 06:55

Wenn bei der Unfallaufnahme die Endlagen ausgemessen wurden, Fotos von den Spuren und Schäden gemacht wurden, dann kann man den Ablauf auch rekonstruieren lassen. So kannst Du den Beweis ggf. führen.
D.h. für Dich: Jetzt die o.g. Daten sichern!

Brustof 26.04.2017 20:52

Hast du den Vorderman gefragt ob er einen oder zwei Einschläge gespürt hat?
Ist normal auch so eine Frage der Polizei die ich kenne.


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alexanderpeter 26.04.2017 21:59

Zitat:

Zitat von HACS23 (Beitrag 419656)
Danke für die Info, Helmut.

Schau mir gerade mal die Bilder an. Das ist das Fahrzeug hinter Dir, was aufgefahren ist? Der sieht ja schlimm aus, gegenüber dem optischen Eindruck von Deinem V.
So schlimm es ist, da sieht der V aber noch gut aus.

HACS23 29.04.2017 15:24

Hallo zusammen,

habe die ganze Angelegenheit beim Anwalt. Laut ihm rechnet er mit Akteneinsicht in ca. 3-4 Wochen . Dann dürfte das Ermittlungsverfahren gegen den Unfallverursacher abgeschlossen sein.

HACS23 17.08.2017 20:35

Update Unfall
 
Hallo zusammen,

die gegnerische Versicherung hat den grössten Teil des Schadens bezahlt.
Die machen jetzt noch Theater wegen der Mehrwertsteuer auf der Rechnung der Karosseriewerkstatt, die die Lackier-und Umbauarbeiten der Heckklappe durchgeführt hat und dem vom Anwalt angesetzten Nutzungsausfall.
Wird Event. noch auf Klage hinaus laufen..box.

Silberelch 18.08.2017 06:33

Wenn du eine ordentliche Rechnung hast, ist die MwSt. kein Problem und zu zahlen.

Probleme kann es bei einer sehr langen Reparaturdauer mit dem Nutzungsausfall geben. Dafür hast du ja einen Anwalt.


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