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Vroni 10.02.2017 19:41

Hallo,
eine Reparatur des FZ ist bis 30 % über dem Wiederbeschaffungswert möglich, wenn folgende Faktoren eingehalten werden:

Voraussetzungen zur Schadensregulierung nach der 130%-Regelung


Unter folgenden Voraussetzungen ist die Reparatur des verunfallten Fahrzeuges nach der 130%-Regelung möglich:
  • die Reparaturkosten des Fahrzeuges dürfen maximal 30% über den Wiederbeschaffungskosten liegen
  • als Nachweis darüber, dass das Integritätsinteresse gewahrt ist, muss das Auto mindestens über einen Zeitraum von 6 Monaten, ab dem Zeitpunkt des Schadensereignisses, weitergenutzt und versichert werden
  • die Reparatur des Fahrzeugs muss im Rahmen der Vorgaben eines Kfz-Sachverständigengutachtens erfolgen
  • als Nachweis über eine Gutachten-konforme Reparatur muss eine Rechnung über die Reparaturkosten vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass die Reparatur gemäß des vorliegenden Gutachtens erfolgte
  • eine Eigenreparatur ist zulässig und möglich – allerdings muss im Anschluss an die erfolgte Reparatur eine sogenannte Reparaturbescheinigung durch einen Sachverständigen erfolgen, in der bescheinigt wird, dass die Reparatur nach den Vorgaben des Gutachtens sach- und fachgerecht durchgeführt wurde
  • sogenannte „Billigreparaturen“, bei denen keine vollständige Wiederherstellung des Fahrzeugs erfolgt, werden nicht über die 130%-Regelung von der Versicherung reguliert – in diesen Fällen kann allenfalls eine Regulierung auf Totalschadenbasis erfolgen
Liegen die Reparaturkosten im Sachverständigen Gutachten über 130 %, kann von dieser Regelung kein Gebrauch gemacht werden.
Dies ist nur ein Hinweis und ersetzt keine Rechtsberatung.


L.G. Veronika

Rockatanski 10.02.2017 22:05

Ich hatte als "Jugendlicher" mal so einen Fall, diesen habe ich dann als Totalschaden abgerechnet und die Reparatur dann selbst übernommen. Blieb sogar noch was übrig...

v-dulli 10.02.2017 22:16

Zitat:

Zitat von Rockatanski (Beitrag 415559)
Ich hatte als "Jugendlicher" mal so einen Fall, diesen habe ich dann als Totalschaden abgerechnet und die Reparatur dann selbst übernommen. Blieb sogar noch was übrig...

Vorsicht, dabei wird der Restwert des beschädigten Fahrzeuges und die Steuer abgezogen.

Oliver1965 11.02.2017 09:13

Moin,
Gaaanz kurzes Update:

Peugeot: schrott da Vezogen: Reparatur: ca. 4800€ Wiederbeschaffung 550€
V-Klasse: Reparatur:ca. 3700€ Wiederbeschaffung 2900€

Ich liebe es die A-Karte zu haben. Wie konnte es auch anders sein
Hätte ich mal lieber noch zuvor das Auto innen geputzt :keule: kam aber nicht dazu.

v-dulli 11.02.2017 09:31

Zitat:

Zitat von Oliver1965 (Beitrag 415571)

V-Klasse: Reparatur:ca. 3700€ Wiederbeschaffung 2900€

Liegt gerade noch im Rahmen - Wiederbeschaffung + 30%

blondie 11.02.2017 11:11

Zitat:

Zitat von Oliver1965
Wiederbeschaffung 2900€

Keine Ahnung wie der Zustand von deinem V ist.. Aber nen ordentlich erhaltenen V für 2900,-€ zu bekommen is schon sportlich...

uliri2 11.02.2017 11:16

Je nach Reparaturstau - oder eben nicht - würde ich den Vau wieder aufbauen (lassen).

Man weiß nie, welche "Schäden" man sich mit dem nächsten Fahrzeug für möglicherweise erheblich mehr Geld einkauft.

Gruß
Uli

murphy 11.02.2017 13:28

Zitat:

Zitat von Oliver1965 (Beitrag 415571)
Moin,
Gaaanz kurzes Update:

Peugeot: schrott da Vezogen: Reparatur: ca. 4800€ Wiederbeschaffung 550€
V-Klasse: Reparatur:ca. 3700€ Wiederbeschaffung 2900€

Ich liebe es die A-Karte zu haben. Wie konnte es auch anders sein
Hätte ich mal lieber noch zuvor das Auto innen geputzt :keule: kam aber nicht dazu.

Solange wir immer noch im Dunklen tapsen, wer das begutachtet hat... Sag denen doch Bescheid, Du nimmst die "Wiederbeschaffung eines vergleichbaren V für 2.900,- EUR" und dann sollen die sich mal kümmern :D

Ernsthaft, da Du ja knapp innerhalb der 30%-Grenze bist, könnte mit anwaltlicher Hilfe hier evtl. etwas machbar sein. Der freut sich übrigens richtig doll, wenn er erst eingeschaltet wird, nachdem schon ein Gutachten vorliegt, nachdem man mit der gegnerischen Versicherung hin- und hergeschrieben hat... nachdem... Nutzungsausfall ist noch ein Thema, aber auch nur, wenn das Fahrzeug tatsächlich repariert wird. Von meinem Gutachter bekam ich übrigens vor Ort keinerlei Kosten geschätzt, das wäre unseriös, da er ja nach Hersteller, Serviceheftzustand usw. einige Tabellen, Datenbanken und auch Werkstatt-Stundenlöhne recherchieren sollte.

Silberelch 11.02.2017 16:16

Man darf bis zu 130 % des Zeitwertes (Wiederbeschaffungswertes) reparieren, sofern man folgende Spielregeln einhält:

-Die 130 %-Grenze ist fix. 1 € drüber und das war's dann...

-Einhalten des im Schadengutachten vorgegebenen Reparaturweg; d.h. wo erneuern vorgegeben wird, wird erneuert, wo instand gesetzt wird, wird instand gesetzt. Diese Vorgabe enthält immer ein gewisses Risiko, da im Zuge der Reparatur immer noch etwas dazu kommen kann!

-Nachweis des Integritätsinteresses; d.h. Haltedauer noch mindestens 1/2 Jahr nach Abschluss der Reparatur.

Bei dieser Art der Reparatur empfiehlt es sich einen Festpreis mit der Werkstatt zu vereinbaren!

elTorito 11.02.2017 21:40

Zitat:

Zitat von murphy (Beitrag 415587)
Sag denen doch Bescheid, Du nimmst die "Wiederbeschaffung eines vergleichbaren V für 2.900,- EUR" und dann sollen die sich mal kümmern :D

Ernsthaft, da Du ja knapp innerhalb der 30%-Grenze bist, könnte mit anwaltlicher Hilfe hier evtl. etwas machbar sein. Der freut sich übrigens richtig doll, wenn er erst eingeschaltet wird, nachdem schon ein Gutachten vorliegt, nachdem man mit der gegnerischen Versicherung hin- und hergeschrieben hat... nachdem... Nutzungsausfall ist noch ein Thema, aber auch nur, wenn das Fahrzeug tatsächlich repariert wird. Von meinem Gutachter bekam ich übrigens vor Ort keinerlei Kosten geschätzt, das wäre unseriös, da er ja nach Hersteller, Serviceheftzustand usw. einige Tabellen, Datenbanken und auch Werkstatt-Stundenlöhne recherchieren sollte.


Erstmal mein Beileid zu dem Unfall. Es ist leider so dass man als Halter alter Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit Hohen Km Stand gekniffen ist sobald man ein Unverschuldeten Unfall hatte.

Ich hab mir meine C-Klasse damals als Neuwagen gekauft, innerhalb von 9 Jahren habe ich fast 2 mal den Neuwagen Wert in Modifikationen und Umbauten investiert, unter anderem eine Hand gefertigte Frontstoßstange inkl. Festigkeitsgutachten, .. naja, habe mir nach und nach ein Unikat gebaut. Dann 9 Jahre und 365.000 Km später, steh ich an der Ampel und fährt mir einer doof genau auf die Ecke, C-Säule gestaucht. Schaden ca. 8500 EUR, Restwert 6500 EUR. Hätte ich den Wagen behalten, hätte ich auch nur ca 3500 EUR bekommen (weil für 3000 ein Kaufangebot der Versicherung vorlag)

Hab auch erst gedacht versuchte mal dass die die für 6500 ein Wagen in genau dem Zustand wieder beschaffen, Pustekuchen, interessiert doch keinem, hätte damals auch über 130% Regelung reparieren lassen können, aber hätte dann ein Unfallwagen gehabt, und wusste nicht genau wie lange der Motor noch machen würde, also weg.

Tat weh, aber so ist das, das investierte Geld, oder den Fahrzeugwert bekommt man als geschädigter doch eh nie raus, da muss schon mehr sein als bisschen "Blechschaden"

Wenn der bisherige Zustand des Vaus okay war, und man nicht vor hatte sich zu trennen, würde ich versuchen den Reparieren zu lassen.

Und VorOrt Gutachter? Puh, ne, also mit Versicherungen selber quatschen, mache ich nicht mehr, da fällt man immer auf die Nase , oder sagt etwas, was die dann anders auslegen. Nachher bist du noch Schuld das der Trampolin Schaden genommen hat weil dein Auto genau da im Parkverbot geparkt hat oder so...

Ne also wenn nicht verursachter Verkehrsunfall : Anwalt nehmen, alles über den machen lassen. Ich musste mir sogar nen Anwalt nehmen beim letzten Schaden den ich verursachte, weil meine Versicherung die Gegenseite nicht voll ausbezahlen wollte, und ich bekam auf einmal ne Klage /Vorladung nach Hause ... ey gehts noch? Wofür ist man denn Versichert?

Hab schon einige Versicherungen durch, und egal ob direkt oder nicht, sobald es Ärger gibt, zeigen die Ihr wahres Gesicht.

Und Gutachter vor Ort? Evtl. auch noch von der Gegnerischen Versicherung ? Ne lass mal...

Gut. Dann Drücke ich mal die Daumen dass der Dicke repariert werden kann.


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